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   BGH, 23.11.2010 - VI ZR 245/09   

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https://dejure.org/2010,4412
BGH, 23.11.2010 - VI ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,4412)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2010 - VI ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,4412)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2010 - VI ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,4412)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    § 32 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Kreditwesen (KWG) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers; Entgegennahme von Beträgen mit dem Ziel der Erzielung hoher Gewinne mittels Daytrading als Einlage i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. KWG; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 32 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers; Entgegennahme von Beträgen mit dem Ziel der Erzielung hoher Gewinne mittels Daytrading als Einlage i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. ...

  • rechtsportal.de

    § 32 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers; Entgegennahme von Beträgen mit dem Ziel der Erzielung hoher Gewinne mittels Daytrading als Einlage i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - "Daytrading mit Kapitalschutz" - Drittstaateneinlagenvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 14 U 122/10

    Anlagevermittlung: Haftung für fehlende Aufklärung über mangelnde Fungibilität

    Auch den Anlagevermittler treffen Pflichten zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen und tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will (BGH Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 245/09 - zitiert nach Juris Rdn. 24 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010 - 4 U 40/09 - zitiert nach Juris Rdn. 41).
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