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   BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11   

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https://dejure.org/2012,40471
BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11 (https://dejure.org/2012,40471)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2012 - BLw 13/11 (https://dejure.org/2012,40471)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2012 - BLw 13/11 (https://dejure.org/2012,40471)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 Nr 2 GrdstVG, § 3 GrdstVG, § 21 GrdstVG, § 10 RSiedlG, § 45 VwVfG
    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb des Genehmigungsverfahrens ergangenen Bescheids über Vorkaufsrecht; Genehmigungspflicht der Veräußerungen von Erbanteilen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG §§ 2, 3, 21; RSiedlG §§ 4, 10; VwVfG § 45
    Umgehung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch Erbteilskauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Mitteilung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 43 Abs. 1 S. 2 VwVfG bei Fehlen eines Antrags auf Genehmigung des Veräußerungsgeschäfts; Heilbarkeit von Verfahrensfehlern der für die Erteilung der Genehmigung nach dem GrdstVG zuständigen Behörden

  • rewis.io

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb des Genehmigungsverfahrens ergangenen Bescheids über Vorkaufsrecht; Genehmigungspflicht der Veräußerungen von Erbanteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 2; LwVG § 32 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit der Mitteilung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 43 Abs. 1 S. 2 VwVfG bei Fehlen eines Antrags auf Genehmigung des Veräußerungsgeschäfts; Heilbarkeit von Verfahrensfehlern der für die Erteilung der Genehmigung nach dem GrdstVG zuständigen Behörden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbanteilsübertragungen und die Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundstücksübertragung und das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensfehler und das Grundstücksverkehrsgesetz

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Erbteilübertragung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überraschender Bescheid über Ausübung siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist aufzuheben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 607
  • FamRZ 2013, 378
  • BauR 2013, 646
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Die Koppelung des Genehmigungsverfahrens mit dem Vorkaufsrecht durch das Grundstücksverkehrsgesetz hat zur Folge, dass die Ausübung dieses Rechts nur im Rahmen eines von einem Antrag abhängigen Genehmigungsverfahrens stattfinden kann (Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 119).

    Ohne diesen Antrag kann ein Genehmigungsverfahren nicht eingeleitet und daran eine Vorkaufsrechtsausübung angeschlossen werden (Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, aaO, 121).

    Ist das dennoch geschehen, ist die Mitteilung über die Vorkaufsrechtsausübung im Einwendungsverfahren nach § 10 RSG aufzuheben (Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, aaO, 120).

    Soweit der Senat in seiner - vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der der Länder ergangenen - Entscheidung vom 4. Februar 1964 (V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 120) ausgeführt hat, dass eine außerhalb eines Genehmigungsverfahrens erfolgte Mitteilung über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts rechtlich keine Bedeutung erlange, hält er daran aus den vorstehenden Gründen nicht mehr fest.

    bb) Ein außerhalb eines Genehmigungsverfahrens ergangener Bescheid über die Mitteilung der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist in dem Einwendungsverfahren nach § 10 RSG grundsätzlich aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 120, an dem insoweit festzuhalten ist), und zwar auch dann, wenn eine der Vertragsparteien nachträglich die Genehmigung beantragt.

    In einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nach § 10 RSG können die Kaufvertragsparteien das bereits ausgeübte Vorkaufsrecht nämlich nur noch durch die Einwendungen zu Fall bringen, dass die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts nicht vorlagen, weil die Veräußerung keiner Genehmigung nach § 2 GrdstVG bedurfte oder diese nach § 9 GrdstVG nicht zu versagen gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006 1245, 1246 Rn. 22).

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Richtig ist zwar der Hinweis der Rechtsbeschwerde, dass mit der Anschlussbeschwerde grundsätzlich nur die mit der sofortigen Beschwerde angefochtene Entscheidung bekämpft werden kann (BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80, NJW 1983, 1858) und dass der Beschluss mit dem Ersuchen an das Grundbuchamt zur Eintragung eines Widerspruchs nicht mit der sofortigen Beschwerde angegriffen worden war.

    Mit der Anschlussbeschwerde können jedoch auch neue prozessuale Ansprüche verfolgt und der bisherige Verfahrensgegenstand erweitert werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51, BGHZ 4, 229, 234 und vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80, aaO).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Eine solche Begründung ist deshalb geboten, weil ein Richter nicht entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) und der Bindung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) aus seiner Rolle als Normanwender heraustreten darf (BVerfGE 113, 88, 103; 128, 193, 210), indem er - hier durch Anwendung der allgemeinen Rechtsgrundsätze für Umgehungsgeschäfte - "durch die Hintertür" eine Genehmigungspflicht für eine Gruppe von Verträgen begründet, die der Gesetzgeber davon freigestellt hat.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen es vor diesem Hintergrund zulässig ist, Verfügungen über Anteile an einem Nachlass aus besonderen Gründen dennoch als genehmigungspflichtig zu behandeln, muss anhand des Normenkontexts, der Zwecksetzung und der mit den Normen verbundenen gesetzgeberischen Intention entschieden werden (vgl. BVerfGE 113, 88, 104).

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 25/55

    Übertragung von Erbanteilen

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Eine Ausdehnung der gesetzlichen Regelung kann nicht im Wege der Auslegung, sondern nur durch Änderung des Gesetzes erfolgen (RGZ 104, 42, 44; Senat, Beschluss vom 8. November 1955 - V BLw 25/55, RdL 1956, 50, 51).

    Sie gilt auch für an sich nicht genehmigungsbedürftige Erbanteilsübertragungen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1955 - V BLw 25/55, RdL 1956, 50, 52).

  • RG, 15.12.1931 - VII 217/31

    Kann der Miterbe bei schon geteiltem Nachlaß noch einen Erbschaftskauf

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Von der Übereignung eines (zum Nachlass gehörenden) Grundstücks ist die Übertragung des Anteils eines Miterben am Nachlass nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB zu unterscheiden, die eine Verfügung über einen Anteil an dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen darstellt und nur solange möglich ist, wie der Nachlass noch nicht geteilt ist (vgl. nur RGZ 134, 296, 299).

    Alle von einem Alleinerben vorgenommenen Rechtsgeschäfte sind demgegenüber nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftige Veräußerungen; das gilt auch für Verkäufe des gesamten Nachlasses nach §§ 2371 ff. BGB, da diese nur durch Übertragung der einzelnen zur Erbschaft gehörenden Sachen und Rechte erfüllt werden können (RGZ 134, 296, 298).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    a) Die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 4 RSG, die durch eine in § 21 GrdstVG als Mitteilung bezeichnete Entscheidung der Genehmigungsbehörde erfolgt (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100 Rn. 16), beruhte auf einem fehlerhaften Verwaltungsverfahren.

    Der Käufer kann dem Siedlungsunternehmen dessen Rechtsstellung nicht nachträglich wieder entziehen, indem er erst in dem gerichtlichen Verfahren die Voraussetzungen herbeiführt, unter denen ihm im Verwaltungsverfahren die Genehmigung zu erteilen gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100 Rn. 20).

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    In einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nach § 10 RSG können die Kaufvertragsparteien das bereits ausgeübte Vorkaufsrecht nämlich nur noch durch die Einwendungen zu Fall bringen, dass die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts nicht vorlagen, weil die Veräußerung keiner Genehmigung nach § 2 GrdstVG bedurfte oder diese nach § 9 GrdstVG nicht zu versagen gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006 1245, 1246 Rn. 22).

    Grund dafür ist, dass mit der Zustellung der Mitteilung nach § 21 GrdstVG das Vorkaufsrecht ausgeübt worden und gemäß § 464 Abs. 2 BGB ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zustande gekommen ist (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - V BLw 8/81, NJW 1983, 41 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 Rn. 22).

  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Die Beteiligte zu 6 ist zwar gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 41 Satz 2 LwVG von Gerichtskosten befreit; sie hat aber, weil sie eine Beschwerde und eine Rechtsbeschwerde erhoben hat und deswegen nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG als Beteiligte gilt, wie die anderen Beteiligten nach § 42 Abs. 1 Satz 2 LwVG die durch ihre teilweise unbegründeten Rechtsmittel bei den Beteiligten zu 1 bis zu 4 entstanden außergerichtlichen Kosten anteilig mitzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1955 - V BLw 24/55, NJW 1955, 1796 und vom 8. Mai 1998 - BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 2/56

    Genehmigungsfreiheit im Grundstücksverkehr

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der die Genehmigungspflicht im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nicht umgangen werden darf und die hierauf gerichteten Rechtsgeschäfte der Genehmigung bedürfen (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 1956 - V BLw 2/56, BGHZ 21, 221, 225, vom 3. Mai 1957 - V BLw 2/57, RdL 1957, 786, 788 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

    Auszug aus BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
    Die Beteiligte zu 6 ist zwar gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 41 Satz 2 LwVG von Gerichtskosten befreit; sie hat aber, weil sie eine Beschwerde und eine Rechtsbeschwerde erhoben hat und deswegen nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG als Beteiligte gilt, wie die anderen Beteiligten nach § 42 Abs. 1 Satz 2 LwVG die durch ihre teilweise unbegründeten Rechtsmittel bei den Beteiligten zu 1 bis zu 4 entstanden außergerichtlichen Kosten anteilig mitzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1955 - V BLw 24/55, NJW 1955, 1796 und vom 8. Mai 1998 - BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 2/57

    Rechtsmittel

  • RG, 04.02.1922 - V 253/21

    Reichssiedlungsgesetz; Vorkaufsrecht

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 16/75

    Recht eines Miteigentümers zur alleinigen Nutzung einer bestimmten Teilfläche -

  • OLG Rostock, 30.09.2011 - 14 W 4/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Erbteilsübertragungsvertrag als genehmigungspflichtiges

  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

  • BGH, 10.03.1959 - V BLw 46/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81

    Landwirtschaft - Beschwerderecht - Landwirtschaftsgericht - Vorkaufsrecht -

  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80

    Nachträgliche Genehmigung eines Grundstückskaufs nach dem GrdStVG

  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

    Ist die Genehmigungsbehörde der Auffassung, dass eine Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die vorkaufsberechtigte Stelle herbeigeführt werden muss, so ist sie verpflichtet, dem Veräußerer einen darauf bezogenen Zwischenbescheid zu erteilen; sie handelt verfahrensfehlerhaft, wenn sie die Frist ohne (weitere) Begründung durch Zwischenbescheid von einem auf zwei Monate verlängert und den Vertrag sodann gemäß § 12 GrdstVG der Siedlungsbehörde vorlegt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 17).

    Er soll nicht mit der Mitteilung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts überrascht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 17 a.E.).

    Denn die Vertragsteile können einen Zwischenbescheid dieses Inhalts zum Anlass nehmen, den Antrag zurückzuziehen und der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts auf diese Weise die Grundlage zu entziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114 ff.; Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, aaO).

    aa) Dass der Bescheid aufzuheben ist, lässt sich nicht aus der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung des Senats vom 23. November 2012 (BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 15 ff.) herleiten.

    Zur Begründung hat der Senat unter anderem darauf verwiesen, dass den Vertragsparteien die Möglichkeit zur Antragsrücknahme nach Erhalt des Zwischenbescheids genommen wird, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts außerhalb eines laufenden Genehmigungsverfahrens ergeht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, aaO Rn. 17).

    Die dort enthaltene Aussage, wonach den Landwirtschaftsgerichten im Rahmen eines Einwendungsverfahrens (§ 10 RSG) auch die Prüfung der Frage zusteht, ob die Vorkaufsrechtsausübung aus verfahrensrechtlichen Gründen (z.B. wegen Zurücknahme des Genehmigungsantrages) rechtswirksam ist, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig und findet sich in der Entscheidung auch nicht wieder; diese befasst sich allein mit den (im Einwendungsverfahren zu prüfenden, vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 10) Rechtsfolgen einer Rücknahme des Genehmigungsantrags vor Ausübung des Vorkaufsrechts.

  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    Dass es sich bei der Rücknahme der Genehmigung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, spricht aber schon deshalb nicht gegen die Anwendung des § 22 GrdstVG, weil die Versagung der Genehmigung gleichfalls als belastender Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2019 - BLw 1/18, DNotZ 2020, 149 Rn. 9; Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12; Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, BGHZ 84, 70, 73).

    Auch sind die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder neben dem Grundstückverkehrsgesetz für das behördliche Verfahren sowohl bei der (erstmaligen) Entscheidung über einen Genehmigungsantrag (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12) als auch bei der Entscheidung über die Rücknahme einer Genehmigung ergänzend maßgeblich.

    a) Die Entscheidungen der nach dem Grundstückverkehrsgesetz zuständigen Behörden sind Verwaltungsakte, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden sind, soweit nicht im Grundstückverkehrsgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12).

    Der Umstand, dass der ursprüngliche Genehmigungsantrag erst mit der Rücknahme wieder zu bescheiden ist, ändert daran nichts; anders als bei einem ohne Antrag ergangenen Bescheid über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 15; Beschluss vom 10. Mai 2019 - BLw 1/18, DNotZ 2020, 149 Rn. 22) wird die Erklärung des Siedlungsunternehmens nämlich innerhalb eines förmlichen Verwaltungsverfahrens herbeigeführt.

    Zwar kommt an sich mit der Mitteilung der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 464 Abs. 2 BGB der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zustande (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18).

  • VG Neustadt, 10.03.2016 - 4 K 1136/15

    Informationsfreiheitsrecht und Akteneinsicht; Rechtsweg

    Zwar handelt es sich bei der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Grundstücksverkehrsgenehmigung um einen Verwaltungsakt, auf den das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden ist, soweit nicht im Grundstücksverkehrsgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 -, NJW 1982, 2251 und BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11 -, juris).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122; BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union:

    Denn eine möglicherweise zunächst unzureichende Begründung ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des bundesdeutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), welches nach § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) anwendbar ist, unbeachtlich (Netz, aaO, S. 847 f.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. November 2012  BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12).
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 18/19

    Bedarf der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs zur

    Es genügt, dass der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nur durch eine Vertragspartei gestellt wird (vgl. Ehrenforth, RSG und GrdstVG, § 3 GrdstVG Anm. 4, S. 384; Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 3 Anm. 3, 6; Netz, GrdstVG, 8. Aufl., Rn. 1363; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 4001; vorausgesetzt in BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18).

    Für das Verfahren der nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zuständigen Behörden ist das maßgebliche Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden, soweit nicht im Grundstücksverkehrsgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Er soll nicht mit der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts überrascht werden (BGH RdL 2019, 389 ff.; NJW 2013, 607 Rn. 13), weil die Vertragsteile einen Zwischenbescheid dieses Inhalts zum Anlass nehmen können, den Antrag zurückzunehmen und der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts auf diese Weise die Grundlage zu entziehen, dem Zwischenbescheid komme insoweit eine Warnfunktion zu (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08, juris Rn. 28).
  • OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Mit der Fallgestaltung, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts außerhalb jeglichen Genehmigungsverfahrens mitgeteilt werde - wie bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2012 - BLw 13/11 - sei der vorliegende Fall nicht vergleichbar.

    Anders mag der Fall liegen, wenn die Genehmigungsbehörde ohne Antrag von Amts wegen ein Verfahren einleitet und die Vertragsparteien mit der Mitteilung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts überrascht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - BLw 13/11 - RdL 2013, 128/129).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Er soll nicht mit der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts überrascht werden (BGH RdL 2019, 389 ff.; NJW 2013, 607 Rn. 13), weil die Vertragsteile einen Zwischenbescheid dieses Inhalts zum Anlass nehmen können, den Antrag zurückzunehmen und der drohenden Ausübung des Vorkaufsrechts auf diese Weise die Grundlage zu entziehen, dem Zwischenbescheid komme insoweit eine Warnfunktion zu (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08, juris Rn. 28).
  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Der Beteiligte zu 4) hat aber als Beschwerdeführer und Beteiligter gemäß § 32 Abs. 2 S. 2 und 3 LwVG nach § 9 LwVG, § 84 FamFG - in gleichem Umfang wie die Beteiligte zu 3) - die Hälfte der durch sein unbegründetes Rechtsmittel dem Beteiligten zu 2) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, S. 607 ff, Rn. 36, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2024 - 20 WLw 1/22

    Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • OLG Zweibrücken, 05.01.2015 - 4 WLw 55/14

    Aufhebung eines Landpachtvertrages: Unterlaufen des Vorkaufsrechts an dem

  • AG Traunstein, 30.03.2017 - 3 LW XV 243/16

    Kein Vorkaufsrecht bei teils forstwirtschaftlichem Grundstück

  • OVG Sachsen, 04.11.2014 - F 7 C 9/12

    Zustimmungsvorbehalt, Grundstückskaufvertrag, Bodenordnungsplan

  • OLG Brandenburg, 20.02.2020 - 5 W 64/18

    Zulässigkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des

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