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   BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17   

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BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17 (https://dejure.org/2017,51996)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - 1 StR 150/17 (https://dejure.org/2017,51996)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 (https://dejure.org/2017,51996)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 47 Abs. 1 StGB; 154 Abs. 2 und 5 StPO
    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und zeitlich ineinander verschränkter Vermögensdelikte); Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenseinstellung als Verfahrenshindernis; Beseitigung durch Wiederaufnahmebeschluss)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 StGB, § 266a StGB, § 370 Abs 1 AO, § 267 StPO
    Verhängung kurzer Freiheitsstrafen bei einer Tatserie von Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung: Erforderlichkeit der Erörterung der Unerlässlichkeit kurzer Freiheitsstrafen bei Überschreitung einer Schadensschwelle von ...

  • IWW

    § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 206a Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 5 StPO, 2 StGB, § 370 Abs. 1 AO, § 47 Abs. 1 StGB, § 47 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 266a StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung ; Erforderlichkeit eines förmlichen Wiederaufnahmebeschlusses zur Beseitigung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Verhängung einer Freiheitsstrafe von ...

  • rewis.io

    Verhängung kurzer Freiheitsstrafen bei einer Tatserie von Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung: Erforderlichkeit der Erörterung der Unerlässlichkeit kurzer Freiheitsstrafen bei Überschreitung einer Schadensschwelle von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung; Erforderlichkeit eines förmlichen Wiederaufnahmebeschlusses zur Beseitigung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Verhängung einer Freiheitsstrafe von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wo ist der Unterschied zwischen 1.999 EUR und 2.000 EUR Schaden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - und die kurze Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 40
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    In Fällen sachlich und zeitlich ineinander verschränkter Vermögensdelikte, von denen die gewichtigeren die Verhängung von Einzelfreiheitsstrafen von sechs Monaten und mehr gebieten, liegt dabei die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 StGB auch in den Einzelfällen mit geringeren Schäden nahe (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 8 und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 48, BGHSt 53, 221, 232).
  • BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, weshalb bei dem nicht vorbestraften Angeklagten gerade die Überschreitung der Schwelle von 2.000 Euro ein Umstand sein soll, der für die betroffenen Einzelfälle die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich macht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 1989 - 2 StR 387/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 3).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    In Fällen sachlich und zeitlich ineinander verschränkter Vermögensdelikte, von denen die gewichtigeren die Verhängung von Einzelfreiheitsstrafen von sechs Monaten und mehr gebieten, liegt dabei die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 StGB auch in den Einzelfällen mit geringeren Schäden nahe (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 8 und vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 48, BGHSt 53, 221, 232).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Mit dieser Verfahrenseinstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 5 StR 313/16 und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 mwN).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95

    Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten;

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Verfahren hinsichtlich des Tatvorwurfs der Hinterziehung von Lohnsteuer betreffend die H. GmbH für den Anmeldungszeitraum April 2006 (Fall B.II. Ziff. 27 der Anklageschrift vom 31. Juli 2013, Bd. I, Bl. 85 d.A.) noch beim Landgericht anhängig ist, weil dieses hierüber keine Entscheidung getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10, NStZ-RR 2010, 251 mwN).
  • BGH, 03.08.2016 - 5 StR 313/16

    Keine Verurteilung wegen in der Hauptverhandlung vorläufig eingestellter und

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Mit dieser Verfahrenseinstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 5 StR 313/16 und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    a) Zwar begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht, das die Einzelstrafen den Strafrahmen des § 266a Abs. 1 und 2 StGB und des § 370 Abs. 1 AO entnommen hat, angesichts der gleichgelagerten Begehungsformen eine Kategorisierung nach der Schadenshöhe vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, Rn. 32 mwN, wistra 2017, 400).
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 229/94

    Schmuggel - Steuerhinterziehung - Serientat - Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17
    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18

    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten

    Über einen weiteren Tatvorwurf (Ziff. 12 der Anklage) hat das Landgericht ersichtlich keine Entscheidung getroffen, so dass das Verfahren insoweit weiter dort anhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine

    ?(Das Landgericht) hat ... mit einer Ausnahme stets Einzelfreiheitsstrafen verhängt und bei deren festgesetzter Höhe von unter sechs Monaten ... in den Urteilsgründen nicht dargestellt, warum sich dies aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und die Angeklagte kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB erweist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 -, juris Rn. 6).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Dabei wurden weder die zugunsten der Angeklagten sprechenden Tatsachen (s.o.) - namentlich der Umstand, dass diese nicht vorbestraft sind - noch der Umstand verkannt, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur als ultima ratio in Betracht kommt; jedoch erachtet das Gericht in Anbetracht der Vielzahl der von ihnen verübten Taten sowie des massiven Vertrauensbruchs gegenüber den ihnen anvertrauten Personen vorliegend den Ausspruch von Freiheitsstrafen mit dem diesen innewohnenden gewichtigeren Unwerturteil für zwingend geboten, um einerseits auf die Angeklagten einzuwirken und andererseits das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts nicht ernstlich zu erschüttern, wobei hinsichtlich der Diebstahlstat des Angeklagten Angeklagter zu 2 hinzukommt, dass er sachlich und zeitlich ineinander verschränkt eine Vielzahl von Vermögensdelikten beging, von denen die gewichtigeren die Verhängung von Freiheitsstrafen von über sechs Monaten gebieten, weshalb auch in Fall 27 der Anklage die Verhängung einer (wenn auch kurzen) Freiheitsstrafe nahelag (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 in BeckRS 2017, 138155).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Gebieten in derartigen Fällen die gewichtigeren Taten die Verhängung von Einzelfreiheitsstrafen von sechs Monaten und mehr, liegt dabei die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 StGB auch in den Einzelfällen mit geringeren Schäden "nahe" (BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 -, juris, Rn. 6; BGH, Urteil vom 17.3. 2009 - 1 StR 627/08 -, juris, Rn. 48).
  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ist (in Abgrenzung zur Geldstrafe ab Dezember 2013) im Hinblick auf diese Umstände auch "unerlässlich" im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB, wobei insoweit auch der Aspekt der Vielzahl der Einzelfälle (wenn auch mit zum Teil geringen Einzelschäden) mit insgesamt hohem Schaden ("Tatserie") Relevanz erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2017 - 1 StR 150/17; BGH, Beschluss vom 24.06.2009 - 2 StR 170/09, Rn. 3; MüKo/Maier, a.a.O., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

    Diese Strafaussprüche sind rechtsfehlerhaft, weil in den Urteilsgründen weder ausdrücklich noch nach dem Gesamtzusammenhang Umstände dargetan sind, welche die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 47 Abs. 1 StGB unerlässlich machen (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554; Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 9).
  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 171/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Dem Senat war eine entsprechende Entscheidung verwehrt, da das Verfahren insoweit noch beim Landgericht anhängig ist, weil dieses hierüber keine Entscheidung getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 9 Rn. 12 mwN).
  • LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20

    Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als

    Serientaten, insbesondere - wie hier - zeitlich und sachlich ineinander verschränkte Vermögensdelikte mit einem insgesamt hohen Schaden bzw. Verkürzungserfolg, können unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen im Einzelfall rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil v. 17. März 2009, 1 StR 627/08 , Rn. 49, BGHSt 53, 221ff. ; Beschlüsse vom 5. September 1995, 1 StR 456/95 , Rn. 12, zit n. juris; vom 23. November 2017, 1 StR 150/17 , BGHR § 47 Abs. 1 Umstände 9; Urteil der Kammer v. 26. Oktober 2020, 25 Ns 5241 Js 53270/18, best.
  • OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berücksichtigung

    Soweit es schließlich die konkrete Bemessung der Einzelstrafen angeht, ist die vom Landgericht vorgenommene Kategorisierung nach den jeweils verursachten Schadenshöhen angesichts der gleichgelagerten Begehungsweisen im Ansatz nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 23.11.2017, Az. 1 StR 150/17, m.w.N., bei juris).
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