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   BGH, 23.11.2017 - IX ZR 218/16   

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https://dejure.org/2017,47322
BGH, 23.11.2017 - IX ZR 218/16 (https://dejure.org/2017,47322)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - IX ZR 218/16 (https://dejure.org/2017,47322)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - IX ZR 218/16 (https://dejure.org/2017,47322)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 135 Abs. 1 InsO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 39 Abs. 4 Satz 1 InsO, § 230 Abs. 1 HGB, § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO, § 39 Abs. 5 InsO, § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO, § 32a GmbHG, § 32a Abs. 3 GmbHG, § 136 InsO, § 135 InsO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 39 Abs. 4 S. 1, 135 Abs. 1 Nr. 2, 136; HGB § 230 Abs. 1; GmbHG a. F. § 32a Abs. 3
    Anspruch auf Rückgewähr einer stillen Einlage als einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Übernahme einer (typischen) stillen Beteiligung durch den Gesellschafter zu seiner Beteiligung als Gesellschafter; Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage als eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Darlehen Gesellschafter, Darlehensforderungen, Gesellschafterdarlehen, Insolvenz, Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, stille Gesellschaft, typisch stille Gesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Zusätzliche Übernahme einer stillen Beteiligung von einem Gesellschafter - Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Rückgewähr einer stillen Einlage als eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Darlehensgleiche stille Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1; InsO § 136
    Zusätzliche Übernahme einer (typischen) stillen Beteiligung durch den Gesellschafter zu seiner Beteiligung als Gesellschafter; Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage als eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • rechtsportal.de

    Zusätzliche Übernahme einer (typischen) stillen Beteiligung durch den Gesellschafter zu seiner Beteiligung als Gesellschafter; Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage als eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Rückgewähr einer stillen Einlage als eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Insolvenzanfechtung der Rückgewähr einer stillen Einlage gem. § 135 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die stille Beteiligung des GmbH-Gesellschafters - und die Insolvenz der Gesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche stille Beteiligung des Gesellschafters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusätzliche Übernahme einer stillen Beteiligung von einem Gesellschafter - Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2481
  • ZIP 2017, 97
  • MDR 2018, 113
  • NZI 2018, 197
  • NZI 2018, 71
  • WM 2017, 2399
  • BB 2017, 3009
  • DB 2017, 2990
  • NZG 2018, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 191/11

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Gleichstellung eines

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - IX ZR 218/16
    Dabei ist eine mittelbare Beteiligung am Haftkapital der Gesellschaft für eine Gesellschafterstellung ausreichend, wenn diese der unmittelbaren Beteiligung gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 10; vom 28. Juni 2012 - IX ZR 191/11, BGHZ 193, 378 Rn. 11).
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10

    Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - IX ZR 218/16
    Dabei ist eine mittelbare Beteiligung am Haftkapital der Gesellschaft für eine Gesellschafterstellung ausreichend, wenn diese der unmittelbaren Beteiligung gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 10; vom 28. Juni 2012 - IX ZR 191/11, BGHZ 193, 378 Rn. 11).
  • LG Flensburg, 27.11.2015 - 8 O 63/14

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähr einer stillen Einlage als eine einem Darlehen

    Die Entscheidung ist rechtskräftig ( BGH, Beschluss vom 23. November 2017, IX ZR 218/16).
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