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   BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20   

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https://dejure.org/2020,44094
BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20 (https://dejure.org/2020,44094)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20 (https://dejure.org/2020,44094)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - AnwZ (Brfg) 32/20 (https://dejure.org/2020,44094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; GG Art. 12 Abs. 1
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3).

    Eine Sozietät bietet - anders als eine Einzelkanzlei - die Gewähr, dass auch während der Urlaubszeit oder bei einer etwaigen Erkrankung eines Sozius die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des in Vermögensverfall befindlichen Rechtsanwalts überwacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004, aaO S. 512; vom 22. Juni 2011, aaO).

    Die im Tatbestand des Urteils des Anwaltssenats wiedergegebenen arbeitsvertraglichen Bestimmungen sehen keine Überwachung der anwaltlichen Tätigkeit des Klägers vor, wie sie in dem Arbeitsvertrag vorgesehen waren, welcher dem Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 (AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) zugrunde lag.

  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Die Annahme einer derartigen Sondersituation setzt zumindest voraus, dass der Rechtsanwalt seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (grundlegend BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3).

    Eine Sozietät bietet - anders als eine Einzelkanzlei - die Gewähr, dass auch während der Urlaubszeit oder bei einer etwaigen Erkrankung eines Sozius die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des in Vermögensverfall befindlichen Rechtsanwalts überwacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004, aaO S. 512; vom 22. Juni 2011, aaO).

  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Mildere, ebenso wirksame Maßnahmen, die dem Anliegen des Gesetzes in gleicher Weise Rechnung tragen, kommen nicht in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, NZI 2019, 95 Rn. 12 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verstoßen die genannten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (BGH, Beschluss vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18, NZI 2019, 95 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 15.12.2017 - AnwZ (Brfg) 11/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    a) Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 17 mwN; vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 12).

  • BGH, 29.07.2020 - AnwZ (Brfg) 7/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft im Inland wegen

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihrer Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2020 - AnwZ (Brfg) 7/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 7/14

    Abbruch eines Notarstellenbesetzungsverfahrens in Hessen: Sachlicher Grund bei

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    a) Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 17 mwN; vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BGH, 23.11.2020 - AnwZ (Brfg) 32/20
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
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