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   BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21   

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https://dejure.org/2021,56420
BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,56420)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2021 - II ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,56420)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2021 - II ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,56420)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 6 Abs. 2, § 17 Abs. 1 SpruchG, § 85 FamFG, § 104 Abs. 3 ZPO, § 6 Abs. 2 Satz 2 SpruchG, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 247 BGB, § 6 Abs. 2 SpruchG, § 6 Abs. 2 Satz 4 SpruchG, § 17 SpruchG, § 6 Abs. 2 Satz 1 SpruchG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bzw. Nr. 6 SpruchG, § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG, § 9 RVG, § 11 Abs. 1 Satz 2 RVG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 91 ff. ZPO, §§ 81 ff. FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung des für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzten Betrags; Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre einer AG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    SpruchG § 13 S. 2, Spruchverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzte Betrag ist in entsprechender Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verzinsen. Der für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzte Betrag ist in entsprechender ...

  • rechtsportal.de

    Verzinsung des für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzten Betrags; Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre einer AG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verzinsung des für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre festgesetzten Betrages

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters im aktienrechtlichen Spruchverfahren - und die Zinsen

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SpruchG § 6 Abs 2 S 2; ZPO § 104 Abs 1 S 2
    Zur Frage, ob bei der dem gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu zahlenden Vergütung auf Antrag auch die Verzinsung des festgesetzten Betrages nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auszusprechen ist.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 371
  • MDR 2022, 1178
  • WM 2022, 321
  • NZG 2022, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Die vom Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassene Rechtsbeschwerde ist nach § 6 Abs. 2, § 17 Abs. 1 SpruchG in entsprechender Anwendung von § 85 FamFG, § 104 Abs. 3 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 12; Beschluss vom 28. Januar 2014 - II ZB 13/13, ZIP 2014, 291 Rn. 6).

    Auch wenn die Festsetzung der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters keine Kostenfestsetzung im Sinn von § 85 FamFG ist, so ähnelt sie ihr aufgrund der Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens in § 6 Abs. 2 Satz 2 SpruchG (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013- II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 10).

    Auch wenn die Festsetzung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SpruchG von Amts wegen eingeleitet wird, wird sie ohne die Angaben des gemeinsamen Vertreters zu den Auslagen nicht möglich sein (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 7).

    Deshalb sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gebührentatbestände der Rechtsanwälte auf den gemeinsamen Vertreter so anzuwenden, als wäre er Verfahrensbevollmächtigter eines Verfahrensbeteiligten (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 14).

    Die Möglichkeit des gemeinsamen Vertreters, einen Vorschuss vom Antragsgegner zu fordern, steht aufgrund seiner Tätigkeit, die sich in Aufgabenzuschnitt und Arbeitsaufwand kaum von der der sonst am Verfahren beteiligten Rechtsvertreter unterscheidet (RegE eines Gesetzes zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens [Spruchverfahrensneuordnungsgesetz], BT-Drucks. 15/371, S. 14), und die seine gebührenrechtliche Gleichbehandlung rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 14), einer Verzinsung der festgesetzten Vergütung entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht entgegen.

    Obwohl die Vorschriften über die Kostentragung (§§ 91 ff. ZPO) in § 85 FamFG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, erfasst die dortige Verweisung auch die Kostenvorschriften der ZPO, da diese auf das kontradiktorische Verfahren besser passen als die §§ 81 ff. FamFG (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 21; Beschluss vom 15. Januar 2019 - II ZB 2/16, ZIP 2019, 722 Rn. 52).

  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Es handelt sich bei der Festsetzung um einen rechtlich selbstständigen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, der im Prozessrechtsverhältnis wurzelt und verschuldensunabhängig an die Veranlassung der Kosten anknüpft (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - II ZB 2/16, ZIP 2019, 722 Rn. 41).

    Obwohl die Vorschriften über die Kostentragung (§§ 91 ff. ZPO) in § 85 FamFG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, erfasst die dortige Verweisung auch die Kostenvorschriften der ZPO, da diese auf das kontradiktorische Verfahren besser passen als die §§ 81 ff. FamFG (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 21; Beschluss vom 15. Januar 2019 - II ZB 2/16, ZIP 2019, 722 Rn. 52).

  • OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17

    Barabfindung der Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Da ein Rechtsanwalt über § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Ausspruch der Verzinsung seiner Kosten verlangen kann, ist deshalb konsequenterweise auch die Verzinsung des für den gemeinsamen Vertreter festgesetzten Betrags in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf seinen Antrag hin auszusprechen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2013- I-26 W 6/09 (AktE), juris Rn. 4; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, juris Rn. 19; Dreier in Dreier/Fritzsche/Verführt, SpruchG, § 6 Rn. 68).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 26 W 6/09

    Anwaltsgebühren im Verfahren nach dem SpruchG

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Da ein Rechtsanwalt über § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Ausspruch der Verzinsung seiner Kosten verlangen kann, ist deshalb konsequenterweise auch die Verzinsung des für den gemeinsamen Vertreter festgesetzten Betrags in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf seinen Antrag hin auszusprechen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2013- I-26 W 6/09 (AktE), juris Rn. 4; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, juris Rn. 19; Dreier in Dreier/Fritzsche/Verführt, SpruchG, § 6 Rn. 68).
  • BGH, 28.01.2014 - II ZB 13/13

    Spruchverfahren: Kostenerstattungsanspruch des sich selbst vertretenden

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Die vom Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassene Rechtsbeschwerde ist nach § 6 Abs. 2, § 17 Abs. 1 SpruchG in entsprechender Anwendung von § 85 FamFG, § 104 Abs. 3 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, ZIP 2013, 2426 Rn. 12; Beschluss vom 28. Januar 2014 - II ZB 13/13, ZIP 2014, 291 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    cc) Die entsprechende Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die Auslagen- und Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters ist nicht durch § 6 Abs. 2 Satz 4 SpruchG ausgeschlossen, wonach das Gericht den Zahlungsverpflichteten auf Verlangen des gemeinsamen Vertreters die Leistung von Vorschüssen aufgeben kann (so aber Lutter/Mennicke, UmwG, 6. Aufl., § 6 SpruchG Rn. 15 unter Verweis auf OLG Saarbrücken, Beschluss vom19. Februar 2015 - 1 W 108/06, n.v.; KK-AktG/Wasmann, 3. Aufl., § 6 SpruchG Rn. 35 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. März 2012 - 20 W 6/08, juris Rn. 11).
  • BGH, 15.09.2020 - II ZB 6/20

    Barwertbestimmung der angemessene Barabfindung bei Ausschluss von

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
    Mit Beschluss vom 15. September 2020 setzte der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss von 15. September 2020 - II ZB 6/20, BGHZ 227, 137) die Höhe der Abfindung der ausgeschlossenen Aktionäre je Stammaktie und je Vorzugsaktie fest.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23

    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Wollte man demgegenüber davon ausgehen, dass die Verweisung auf die Zivilprozessordnung auch die Kostenregelung umfasst, obwohl § 97 ZPO in § 85 FamFG nicht ausdrücklich aufgeführt ist (vgl. dazu etwa BGH NZG 2022, 361, zitiert nach juris), würde sich im Ergebnis nichts ändern, § 97 Abs. 1 ZPO.
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