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   BGH, 23.11.2021 - XI ZB 23/20   

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https://dejure.org/2021,51391
BGH, 23.11.2021 - XI ZB 23/20 (https://dejure.org/2021,51391)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2021 - XI ZB 23/20 (https://dejure.org/2021,51391)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2021 - XI ZB 23/20 (https://dejure.org/2021,51391)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines neuen Musterrechtsbeschwerdeführers durch das Rechtsbeschwerdegericht; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung eines neuen Musterrechtsbeschwerdeführers durch das Rechtsbeschwerdegericht; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmung eines neuen Musterrechtsbeschwerdeführers durch das Rechtsbeschwerdegericht, wenn über das Vermögen des bisherigen Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 75
  • MDR 2022, 521
  • NZI 2022, 47
  • WM 2022, 27
  • NZG 2022, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - XI ZB 23/20
    Für die Auswahl zum Musterrechtsbeschwerdeführer kommen vorliegend der Insolvenzverwalter, der seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Rechtsnachfolger der Musterbeklagten zu 1 Verfahrensbeteiligter kraft Amtes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16 Rn. 7), der Musterbeklagte zu 2 und der Musterbeklagte zu 3 in Betracht.
  • BGH, 01.12.2020 - XI ZB 27/19

    Wahrung der Fristen zur Erklärung und Begründung des Beitritts i.R.d. Beteiligung

    Auszug aus BGH, 23.11.2021 - XI ZB 23/20
    Die (übrigen) Beigeladenen sind als weitere Rechtsbeschwerdeführer beteiligt, wenn sie selbst Rechtsbeschwerde eingelegt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2020 - XI ZB 27/19, juris Rn. 1 mwN), oder als Beigetretene, wenn sie auf Seiten des Musterrechtsbeschwerdeführers gemäß § 20 Abs. 2 KapMuG dem Rechtsbeschwerdeverfahren beitreten.
  • BGH, 26.07.2022 - XI ZB 23/20

    Verfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Auswirkung eines

    Mit Senatsbeschluss vom 23. November 2021 (WM 2022, 27 ff.) ist der Musterbeklagte zu 2 zum neuen Musterrechtsbeschwerdeführer bestimmt worden, nachdem über das Vermögen der Musterbeklagten zu 1 durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16. Dezember 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.
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