Rechtsprechung
BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 76 Abs. 2 GVG; § 222 b StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 250 StGB n.F.; § 354a StPO
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum; Schwierigkeit und Umfang der Sache; Organisatorischer Besetzungsmangel; Rechtliches Gehör; Konzentrationsmaxime; Milderes Gesetz - Wolters Kluwer
Besetzungsrügen wegen reduzierter Besetzung; Selbstständige Anfechtbarkeit der Besetzung ist im erstinstanzlichen Verfahren; Einsatz eines gefährlichen Tatmittels durch einen Mittäter
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § ... 338 Nr. 1 Halbsatz 2; ; StPO § 269; ; StPO § 210 Abs. 1; ; StPO § 203; ; StPO § 207 Abs. 2; ; StPO § 222 a; ; StPO § 222 b Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 222 b; ; StPO § 201; ; StPO § 354 a; ; GVG § 76 Abs. 1 und Abs. 2; ; GVG § 74 Abs. 2; ; StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 230 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 230 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 212
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.08.1988 - 4 StR 305/88
Erpresserischer Menschenraub durch Bedrohen eines Bankkunden mit einer …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Der Angeklagte ist nicht dadurch beschwert, daß das Landgericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 239 a Abs. 1 StGB (Mindeststrafe fünf Jahre) nicht geprüft hat (vgl. BGHR StGB § 239 a I Sichbemächtigen 1). - BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Nach der Entscheidung des Gesetzgebers sollte diese Norm Anwendung finden, wenn ein objektiv nicht gefährliches Tatmittel eingesetzt wird, das nach seiner Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall nicht geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 - NJW 1998, 2915, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen: BGH NStZ 1998, 567, 568) . - BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98
ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Nach der Entscheidung des Gesetzgebers sollte diese Norm Anwendung finden, wenn ein objektiv nicht gefährliches Tatmittel eingesetzt wird, das nach seiner Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall nicht geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 - NJW 1998, 2915, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen: BGH NStZ 1998, 567, 568) . - BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 23.12.1998 - 3 StR 344/98
Nach dem Präklusionszeitpunkt können nur noch solche Besetzungsfehler gerügt werden, die zuvor objektiv nicht erkennbar waren, d. h. einem sorgfältigen Prozeßbeobachter, der von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Besetzungsunterlagen Gebrauch gemacht hätte, verborgen geblieben wären (vgl. BGH NJW 1997, 403, 404 m. w. Nachw.).