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   BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51   

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BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51 (https://dejure.org/1952,382)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1952 - 3 StR 927/51 (https://dejure.org/1952,382)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51 (https://dejure.org/1952,382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 135
  • NJW 1952, 515
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 29.06.1920 - IV 599/20

    Kann Sachhehlerei nach § 259 StGB. von einem Verkaufskommissionär in der

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Einerseits kann danach das blosse Verwahren oder die Übernahme einer Verkaufskommission dieses Merkmal nicht erfüllen (RGSt 51, 179; 55, 58).

    Nach RGSt 55, 58 macht sich der Hehlerei schuldig, wer die gestohlenen Waren zum Verkauf in Kommission übernimmt, auch wenn er späterhin keine Tätigkeit als Verkaufskommissionär entfaltet; durch die Übernahme des kommissionsweisen Verkaufs werde er bereits für die wirtschaftliche Verwertung der Diebesbeute tätig.

  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    RGSt 67, 70 bejaht den Tatbestand, wenn sich der Täter die gestohlene Sache aushändigen lässt und es dabei übernimmt, die Sache abzusetzen; dagegen soll keine vollendete Hehlerei gegeben sein, wenn die Sache nur in Verwahrung genommen wird, wenn auch mit dem Willen des Übernehmenden, zu prüfen, ob er im Sinne eines Absatzes tätig werden könne.
  • RG, 18.10.1921 - 882/21

    Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Zum Tatbestand des "Mitwirkens beim Absatz", den die Strafkammer bejaht hat, räumt die Revision ein, dass das Gesetz einen Erfolg der Absatztätigkeit nicht voraussetzt (vgl. RGSt 56, 191, RG JW 1935, 3312).
  • RG, 15.12.1921 - 1241/21

    Ist nach rechtskräftiger Freisprechung von der Anklage hehlerischen Ankaufs eine

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Die Falle, in denen das Reichsgericht trotz zunächst gutgläubigen Erwerbs die Verurteilung wegen Hehlerei gebilligt hat, waren sämtlich so gelagert, dass der Erwerber nach erlangter Kenntnis eine auf die Verhinderung der Entdeckung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (vgl. RGSt 33, 120; 47, 241; 56, 324, 57, 159).
  • RG, 24.06.1913 - V 297/13

    Verheimlichen im Sinne von § 259 StGB. durch Ableugnung des Besitzes.

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Die Falle, in denen das Reichsgericht trotz zunächst gutgläubigen Erwerbs die Verurteilung wegen Hehlerei gebilligt hat, waren sämtlich so gelagert, dass der Erwerber nach erlangter Kenntnis eine auf die Verhinderung der Entdeckung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (vgl. RGSt 33, 120; 47, 241; 56, 324, 57, 159).
  • RG, 13.07.1917 - IV 385/17

    Zulässigkeit wahlweiser Feststellung. -- Gegenstand der Urteilsfindung; "andere"

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Einerseits kann danach das blosse Verwahren oder die Übernahme einer Verkaufskommission dieses Merkmal nicht erfüllen (RGSt 51, 179; 55, 58).
  • RG, 22.01.1900 - 4201/99

    Macht sich der gutgläubige Erwerber der Partiererei schuldig, wenn er

    Auszug aus BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
    Die Falle, in denen das Reichsgericht trotz zunächst gutgläubigen Erwerbs die Verurteilung wegen Hehlerei gebilligt hat, waren sämtlich so gelagert, dass der Erwerber nach erlangter Kenntnis eine auf die Verhinderung der Entdeckung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (vgl. RGSt 33, 120; 47, 241; 56, 324, 57, 159).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 f. - und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    An dieser Rechtsprechung hielt der Bundesgerichtshof - trotz der mit Wirkung vom 15. Juni 1943 erfolgten Einführung der Versuchsstrafbarkeit - fest (BGH, Urteile vom 24. Januar 1952 - 3 StR 927/51, BGHSt 2, 135, 136 und vom 7. Dezember 1954 - 2 StR 471/54, NJW 1955, 350, 351).
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    So hat der Bundesgerichtshof zu § 259 StGB a.F. angenommen, daß die bloße Aufbewahrung der Beute mit dem Ziel, sie später irgendwo abzusetzen, kein "Mitwirken zum Absatz" sei (BGHSt 2, 135, 137).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

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