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   BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55   

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https://dejure.org/1956,283
BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55 (https://dejure.org/1956,283)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1956 - 1 StR 568/55 (https://dejure.org/1956,283)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 (https://dejure.org/1956,283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche Verfolgung - Jugendarrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 34
  • NJW 1956, 680
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 05.07.1910 - II 420/10

    Welche Wirkung hat die Erklärung eines unter Aussetzung der Beeidigung

    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Daß ein Zeuge von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO auch noch nachträglich, und zwar bis zum vollständigen Abschluß seiner Vernehmung, mit der Wirkung Gebrauch machen kann, daß seine zuvor gemachten Angaben als nicht geschehen zu betrachten sind, ist unbestritten (u.a. RGSt 44, 44; RG GA 62, 319).

    Zeuge mit Recht das ganze Zeugnis verweigert (u.a. RGSt 44, 44; RG GA 62, 319).

  • BGH, 11.11.1954 - 4 StR 526/54
    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHSt 6, 394 dahin entschieden, daß einem Jugendlichen die Fahrerlaubnis nach § 42 m StGB auch dann entzogen werden kann, wenn auf ein Zuchtmittel im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes erkannt wird.
  • RG, 01.07.1941 - 1 D 15/41

    Die Untersuchungshaft darf auch auf Jugendarrest -- VO. z. Ergänzung des

    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Aus ähnlichen Erwägungen hat das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 75, 279 ausgesprochen, daß die Untersuchungshaft auf Jugendarrest nach der VO zur Ergänzung des Jugendstrafrechts vom 4. Oktober 1940 (RGBl I 1336) angerechnet werden kann, obschon auch der Jugendarrest im Sinne dieser VO keine Strafe, sondern nur ein Zuchtmittel war (vgl §§ 1, 2 DurchfVO vom 28. November 1940, RGBl 1, 1541).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Die Befreiung von der Auskunftspflicht entfällt nur dann, wenn die Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (vgl u.a. die bei Dallinger in MDR 1953, 402 angeführte Entscheidung BGH 4 StR 635/52 vom 23. April 1953).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 1014/51

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung eines beamteten Leiters einer Bezirksstelle

    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Daß die Zeugin B. bei dem damaligen Verhör ausweislich der Niederschrift nicht über das Recht nach § 55 StPO belehrt worden war, hätte der Vernehmung des Richters nicht entgegengestanden; denn das Recht zur Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO ist dem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO nicht gleichzusetzen (vgl BGHSt 1, 39; BGH MDR 1951, 180 Nr. 115; BGH 3 StR 1014/51 vom 25. Juni 1953 S 14), auch dann nicht, wenn der Zeuge bei der besonderen Lage des Falles befugt wäre, die ganze Aussage zu verweigern.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Der Fall liegt wesentlich anders als der, den der erkennende Senat in dem von der Strafkammer angeführten Urteil 1 StR 341/51 vom 15. Januar 1952 (BGHSt 2, 99) entschieden hat.
  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 109/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Im übrigen hätte die Zeugin als Teilnehmerin an dem Ehebruch, dessen sich der Angeklagte durch den vom Landgericht für erwiesen erachteten Geschlechtsverkehr mit ihr schuldig gemacht hat, nach § 60 Nr. 3 StPO ohnehin nicht vereidigt werden dürfen (vgl u.a. BGH 4 StR 109/54 vom 1. Juli 1954).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
    Daß die Zeugin B. bei dem damaligen Verhör ausweislich der Niederschrift nicht über das Recht nach § 55 StPO belehrt worden war, hätte der Vernehmung des Richters nicht entgegengestanden; denn das Recht zur Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO ist dem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO nicht gleichzusetzen (vgl BGHSt 1, 39; BGH MDR 1951, 180 Nr. 115; BGH 3 StR 1014/51 vom 25. Juni 1953 S 14), auch dann nicht, wenn der Zeuge bei der besonderen Lage des Falles befugt wäre, die ganze Aussage zu verweigern.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Insbesondere hat es jede tendenziöse Einflußnahme in dem Sinne, daß er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen solle oder nicht, zu unterlassen (BGHSt 9, 34, 37; BGH NStZ 1988, 561; 1889, 440).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Zur Begründung beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 -.
  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

    Dem Zeugen droht jedenfalls weiterhin die Gefahr der Strafverfolgung wegen Landesverrats nach § 94 StGB oder der Beteiligung daran in dem Sinne, daß sie nicht zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 9, 34, 35).
  • BGH, 13.05.1997 - 1 ARs 10/97

    Verwertung einer Zeugenaussage in der Hauptverhandlung - Gebrauch machen vom

    An der im Urteil vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 - geäußerten Meinung wird nicht festgehalten.

    Der anfragende Senat sieht sich an dieser Entscheidung durch das Urteil des Senats vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 - gehindert (insoweit nicht in BGHSt 9, 34 ff. abgedruckt).

  • BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96

    Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der

    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 24. Januar 1956 - 1 StR 568/55 - entschieden, daß der Tatrichter die Aussage einer Zeugin, die vor Abschluß der Vernehmung in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch gemacht habe, im Verfahren gegen den Angeklagten nicht habe verwerten dürfen.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Das Revisionsgericht hat die Entscheidung nur rechtlich nachzuprüfen (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56], kann also nur dann eingreifen, wenn eine Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 34, 35 m.weit.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.1987 - 3 Ws 14/87

    Anspruch auf Beiordnung des vom Angeklagten vorgeschlagenen Rechtsanwalts

    Zwar hat ein Angeklagter grundsätzlich kein Anspruch auf Beiordnung des von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts (BGHSt 9, 36, 38 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 568/55] ; 39, 238, 243 [BGH 02.06.1993 - 2 StR 158/93] ; Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., § 142 Rdn. 5).
  • BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 4109/84
    Dem Zeugen, der eine strafbare Handlung begangen habe, solle durch § 55 Abs. 1 StPO die seelische Zwangslage erspart bleiben, die sich für ihn ergeben würde, wenn er unter dem Druck der staatsbürgerlichen Aussagepflicht seine Verfehlung offenbaren und sich damit selbst der Gefahr einer nachträglichen Verfolgung durch den Strafrichter aussetzen müßte (vgl. BVerfGE 56, 37 [44 f.]; BGHSt 9, 34 [36]).
  • BGH, 31.03.1981 - 5 StR 484/80

    Entfallen des Auskunftsverweigerungsrecht - Unterbrechung der Verjährungsfrist

    Entgegen der Auffassung der Revision entfällt das Auskunftsverweigerungsrecht nur dann, wenn die Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 34, 35; BGH Beschluß vom 14.09.1973 - 5 StR 318/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 16).
  • BGH, 14.09.1973 - 5 StR 318/73

    Wiederherstellung der zwischenzeitlich ausgeschlossenen Öffentlichkeit bei einer

    Hingegen entfällt die Befreiung von der Auskunftspflicht, wenn die Strafverfolgung gegen den Zeugen (oder seinen Angehörigen) zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 34 mit weiteren Nachweisen; BGH 5 StR 503/57 vom 14.1.1958 mitgeteilt bei Dallinger MDR 1958, 141; Löwe-Rosenberg/Kohlhaas Großkomm, z. StPO 22. Aufl. Bd. I § 55 Anm. 2 a).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 544/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1957 - 1 StR 160/57

    Rechtsmittel

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