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   BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81   

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https://dejure.org/1985,1526
BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81 (https://dejure.org/1985,1526)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1985 - I ZR 173/81 (https://dejure.org/1985,1526)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - I ZR 173/81 (https://dejure.org/1985,1526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassen irreführender und täuschender Werbung - Irreführende Angaben in Hinblick auf durch DIN-Normen ermittelte Verbrauchswerte eines Kfz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Benzinverbrauch; Werbung mit Benzinverbrauch; Hinweis auf Verbrauch von Normal- bzw. Superbenzin bei Werbung in einer Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 554
  • GRUR 1985, 450
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03

    Verwendung von Warnhinweisen in der Publikumswerbung für Zigarillos

    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Schweigen kommt nur dort in Betracht, wo etwa aufgrund Gesetzes oder Vertrages eine Aufklärungspflicht besteht bzw. eine verschwiegene Tatsache geeignet ist, den Kaufentschluss eines Wettbewerbsadressaten zu beeinflussen (BGH WRP 1999, 1151, 1152/1153 - EG-Neuwagen I; WRP 1999, 839/840 - Auslaufmodelle I; GRUR 1985, 450, 451- Benzinverbrauch).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG liegen (Urt. vom 24. Januar 1985 - I ZR 173/81, GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch, m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Ein auf Verschweigen einer zu offenbarenden Tatsache (vgl. dazu BGH GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch m.w.N.) gestützter Klageanspruch ist seinem Wesen nach nicht auf ein völliges Verkehrsverbot, sondern darauf gerichtet, die Ware dem Verkehr nur mit entsprechenden aufklärenden Hinweisen anzubieten.
  • OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05

    "Partner einer Automarke" ohne bestehenden Neuwagenvertriebsvertrag als

    Wenn sich - wie vorliegend - eine solche Aufklärungspflicht nicht aus Gesetz, Vertrag oder vorangegangenen Tun ergibt, sollte sie im Wettbewerb nicht schlechthin bestehen (BGH, GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch; WRP 1999, 839, 840; 842, 843).
  • OLG Naumburg, 23.12.1996 - 7 U 194/94

    Darlegung von zur Wandelung berechtigenden Mängel; Geringe Festigkeit der

    Die Angaben der Herstellerin in ihrer Werbeanzeige in der Zeitschrift A. vom 22. April 1991 (Bl. 1/8 d. A. ) waren auch nicht irreführend im Sinne von § 13a I l UWG, denn auf Grund des eindeutigen Hinweises auf die DIN-Norm 70.030 in der Anzeige geht der verständige Autofahrer, der sie mit flüchtiger und unkritischer Aufmerksamkeit liest, von einem theoretischen Verbrauchswert unter idealtypischen Bedingungen aus, der im täglichen Gebrauch nicht zu erreichen ist ( BGH GRUR 1985, 450 [ 451 ] - Benzinverbrauch - KG GRUR 1984, 218 [219f] - Kfz-Fortschrittsvergleich-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18, § 3 UWG RdNr. 149 ).
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