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   BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84/o.k.   

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https://dejure.org/1986,15372
BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84/o.k. (https://dejure.org/1986,15372)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1986 - V ZR 51/84/o.k. (https://dejure.org/1986,15372)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - V ZR 51/84/o.k. (https://dejure.org/1986,15372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Schuldanerkenntnisses bei einer taubstummen Vertragspartei - Geschäftsunfähigkeit einer behinderten Vertragspartei bei Abgabe eines Schuldanerkenntnisses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84
    Gerade der mit dem Schuldanerkenntnis nach seinem Wortlaut verfolgte Zweck, die Folgen der Vertragsaufhebung zu regeln, kann dem Anerkenntnis die in einem solchen Falle typische Bedeutung einer vergleichsähnlichen Schuldbestätigung geben (vgl. BGHZ 66, 250, 255; BGH Urt. v. 5. Dezember 1979, IV ZR 107/78, NJW 1980, 1158).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84
    Gerade der mit dem Schuldanerkenntnis nach seinem Wortlaut verfolgte Zweck, die Folgen der Vertragsaufhebung zu regeln, kann dem Anerkenntnis die in einem solchen Falle typische Bedeutung einer vergleichsähnlichen Schuldbestätigung geben (vgl. BGHZ 66, 250, 255; BGH Urt. v. 5. Dezember 1979, IV ZR 107/78, NJW 1980, 1158).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83

    Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84
    Denn die diesbezüglichen Bestimmungen der §§ 22, 24 Abs. 1 BeurkG sind nur Sollvorschriften, deren Mißachtung zwar eine Amtspflichtverletzung darstellt, nicht aber zur Unwirksamkeit der beurkundeten Willenserklärung führt (vgl. Senatsurt. v. 25. Mai 1984, V ZR 13/83, NJW 1985, 2027 [BGH 25.05.1984 - V ZR 13/83]).
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