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   BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88   

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https://dejure.org/1989,1526
BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 (https://dejure.org/1989,1526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Strafbarkeit wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Strafbarkeit wegen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1620 (Ls.)
  • MDR 1989, 563
  • NStZ 1989, 272
  • StV 1989, 305
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach einhelliger Meinung des Schrifttums ist eine schriftliche Lüge, derer sich der Täter in Belegform bedient, für sich allein nicht geeignet, die Voraussetzungen der Begriffe des "Nachmachens" oder "Verfälschens" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO zu erfüllen (Hübner a.a.O. § 370 Rdn. 160; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 62; Kuhn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b, S. 802; Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 15 Nr. 4, S. 881; Samson a.a.O. § 370 Rdn. 211; Bender, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht 5. Aufl. Tz. 66, S. 147; vgl. BGHSt 31, 225f.).

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Denn dort werden ersichtlich solche Fälle als Belege bezeichnet, "die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind" (vgl. BGHSt 12, 100, 103 zu § 406 Abs. 1 Nr. 1 RAbgO, eingefügt durch Gesetz vom 11. Mai 1956, BGBl. I S. 418; § 405 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RAbgO i.d.F. d. Ges. vom 12. August 1968, BGBl. I S. 953).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
    Auf die vom Landgericht hervorgehobene Unterscheidung kommt es schon deshalb nicht an, weil die neue Rechtslage insgesamt zu sehen ist und die Behältnisse, die bei der Anschaffung des Alkohols verwendet worden sind, nach § 74 StGB hätten eingezogen werden können, dessen Anwendung durch § 375 AO nicht ausgeschlossen wird (Hübner a.a.O. § 375 Rdn. 54; vgl. BGHSt 24, 224 [BGH 28.09.1971 - 1 StR 261/71]).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Insoweit gelten die Grundsätze, die zum Regelbeispiel des Verwendens nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) aufgestellt sind (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04 Rn. 17; Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 91/89 Rn. 6, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 3; vom 5. April 1989 - 3 StR 87/89 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 2 und vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1), entsprechend.
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Es liegt aber ein im Gesetz nicht benannter besonders schwerer Fall vor: eine bewusste und nachhaltige Nutzung von Abdeckrechnungen zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzarbeit legt bei unternehmerischer Tätigkeit mit erheblichen Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines unbenannten Regelbeispiels des besonders schweren Falles nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09, Rn. 50; BGH, Beschluss vom 24.01.1989 - 3 StR 313/88, zitiert nach juris, dort Rn. 6).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Dieser wäre erst dann erfüllt, wenn die gefälschten Belege gegenüber der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren vorgelegt worden wären (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1 m.w.N.); dies war hier nicht der Fall.
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des

    Die Ansicht des Landgerichts trifft zu, daß die von dem Angeklagten in anderen Einzelfällen angefertigten, inhaltlich unrichtigen Lohnkonten und Lohnbelege als "schriftliche Lügen" nicht von § 267 StGB erfaßt werden (vgl. auch BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 (BGHR AO § 370 III 4, Belege 1; wistra 1989, 190) ausgeführt hat, setzen die Begriffe des "Nachmachens" und "Verfälschens" in § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO eine Täuschung über den erkennbaren Aussteller der Belege voraus.
  • BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89

    Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur

    Dem kann aber im Rahmen des geltenden Rechts durch Annahme eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung außerhalb der Regelbeispiele Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 - zum Abdruck in BGHR AO § 370 III 1 Belege 1 vorgesehen).
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