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   BGH, 24.01.1990 - XII ZB 139/89   

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https://dejure.org/1990,4293
BGH, 24.01.1990 - XII ZB 139/89 (https://dejure.org/1990,4293)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1990 - XII ZB 139/89 (https://dejure.org/1990,4293)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - XII ZB 139/89 (https://dejure.org/1990,4293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdewert - Rechtsbehelf - Verurteilung zur Auskunftserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1605
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 707
  • NJW-RR 1990, 907
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.07.1992 - II ZR 258/91

    Berufungssumme nach Rechtsänderung

    Dieses Interesse des Beklagten ist jedenfalls dann, wenn er kein schutzwürdiges Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheimzuhalten, im wesentlichen nach dem Aufwand an Arbeitszeit und allgemeinen Kosten, die für die Erteilung der Auskunft erforderlich sind, zu bemessen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa BGH, Beschl. v. 24. Januar 1990, XII ZB 139/89, NJW-RR 1990, 707 m.w.N.; Beschl. v. 1. April 1992, VIII ZB 2/92 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ZB 115/91

    Bemessung des Streitwerts hinsichtlich der Zulassung zur Berufung

    Die Gründe des angefochtenen Beschlusses lassen durch die Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1985 - IVa ZB 2/85 - NJW 1986, 1493, vom 24. Januar 1990 - XII ZB 139/89 - NJW-RR 1990, 707 und vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - FamRZ 1989, 730 erkennen, daß das Berufungsgericht den Wert der Beschwer des Klägers nach dem Aufwand beurteilt hat, den ihn die Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Urteil vom 17. Mai 1991 kosten würde.
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