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   BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00   

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BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00 (https://dejure.org/2001,1487)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - XII ZB 75/00 (https://dejure.org/2001,1487)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 (https://dejure.org/2001,1487)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfrist - Beginn der Rechtsmittelfrist - Von der Urschrift abweichenden Ausfertigung

  • Judicialis

    ZPO § 516; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 317 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516; ZPO § 577 Abs. 2 S. 1; ZPO § 329 Abs. 2 S. 2; ZPO § 317 Abs. 1 S. 1
    Ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift trotz zweier Auslassungen (Kanzleianweisungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1653
  • MDR 2001, 646
  • VersR 2002, 464
  • BB 2001, 543
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Allenfalls schwerwiegende Mängel der Ausfertigung wie etwa Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung in wesentlichen Punkten machen die Zustellung unwirksam (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1992 aaO).

    Insbesondere war die zugestellte Ausfertigung formell und inhaltlich geeignet, den Antragstellern die Entschließung über die Notwendigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 aaO), weil sie die getroffene Entscheidung und ihre Begründung vollständig und zutreffend wiedergibt.

  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Zwar muß die zum Zweck der Zustellung erstellte Ausfertigung die Urschrift im wesentlichen wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Mai 1990 - XII ZB 33/90 - BGHR ZPO § 317 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1992 - VIII ZB 9/92 - [JURIS]).

    Allenfalls schwerwiegende Mängel der Ausfertigung wie etwa Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung in wesentlichen Punkten machen die Zustellung unwirksam (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1992 aaO).

  • OLG Celle, 30.11.1989 - 12 UF 176/89
    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    b) Ohne Erfolg beruft die weitere Beschwerde sich insoweit auf die Entscheidungen OLG Celle FamRZ 1990, 419, OLG Celle NJW-RR 1990, 123 f und OLG Köln MDR 1990, 346, die einen vom Richter unterzeichneten Vordruck, der aus einer Vielzahl von Textbausteinen und allgemeinen Kanzleianweisungen besteht, nicht als ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift ansehen.
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Der Ansicht der weiteren Beschwerde, der ablehnende Beschluß des Amtsgerichts sei mangels Unterzeichnung der endgültigen Fassung der Entscheidung ein Scheinbeschluß und habe daher - unabhängig von der Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels - von Amts wegen aufgehoben werden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZB 33/90

    Unterschrift des Richters - Maschinenschriftlliche Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Zwar muß die zum Zweck der Zustellung erstellte Ausfertigung die Urschrift im wesentlichen wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Mai 1990 - XII ZB 33/90 - BGHR ZPO § 317 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1992 - VIII ZB 9/92 - [JURIS]).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Diese Urschrift stellt auch nach der Intention der Rechtspflegerin die endgültige Entscheidung und nicht nur deren Entwurf dar, wie sich aus ihrer Unterschrift (vgl. BGHZ 137, 49, 51; Schellhammer, Zivilprozeß 5. Aufl. Rdn. 828; für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vgl. Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl. Rdn. 19 b vor § 8 - 18) nebst beigefügtem Datum und der nachfolgenden Verfügung vom selben Tage ergibt, Ausfertigungen hiervon (und nicht erst von einer noch zu unterzeichnenden Reinschrift) an die Beteiligten zuzustellen.
  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Abgesehen davon, daß der Senat diese Voraussetzung hier als erfüllt ansieht, kommt es aber für die Frage der Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil sie allein nach außen in Erscheinung tritt und die beschwerte Partei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muß (vgl. BGHZ 67, 284, 288; RGZ 82, 422, 424; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 315 Rdn. 15 f.).
  • OLG Celle, 28.04.1989 - 15 U 2/89

    Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft ; Voraussetzungen für die Zulassung

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    b) Ohne Erfolg beruft die weitere Beschwerde sich insoweit auf die Entscheidungen OLG Celle FamRZ 1990, 419, OLG Celle NJW-RR 1990, 123 f und OLG Köln MDR 1990, 346, die einen vom Richter unterzeichneten Vordruck, der aus einer Vielzahl von Textbausteinen und allgemeinen Kanzleianweisungen besteht, nicht als ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift ansehen.
  • OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88

    Anordnung der Haft; Haftanordnung; Formblatt; Unausgefülltes Formblatt; Formblatt

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    b) Ohne Erfolg beruft die weitere Beschwerde sich insoweit auf die Entscheidungen OLG Celle FamRZ 1990, 419, OLG Celle NJW-RR 1990, 123 f und OLG Köln MDR 1990, 346, die einen vom Richter unterzeichneten Vordruck, der aus einer Vielzahl von Textbausteinen und allgemeinen Kanzleianweisungen besteht, nicht als ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift ansehen.
  • RG, 02.06.1913 - II 405/12

    Urteil; Mangel der Unterschriften

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
    Abgesehen davon, daß der Senat diese Voraussetzung hier als erfüllt ansieht, kommt es aber für die Frage der Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil sie allein nach außen in Erscheinung tritt und die beschwerte Partei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muß (vgl. BGHZ 67, 284, 288; RGZ 82, 422, 424; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 315 Rdn. 15 f.).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf äußere Form und Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil allein sie nach außen in Erscheinung tritt und die Beschwerdepartei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muss (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 und BGH Beschluss vom 25. Mai 2006 - IV ZB 47/05 - FamRZ 2006, 1114, 1115).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Die Individualzustellung einer beglaubigten Abschrift ist unwirksam, wenn zwischen der Urschrift und der zugestellten Abschrift so starke Abweichungen bestehen, dass der Zustellungsadressat den wesentlichen Inhalt der Urschrift - insbesondere den Umfang seiner Beschwer - nicht mehr zweifelsfrei erkennen kann, während weniger bedeutende Fehler die Wirksamkeit der Zustellung nicht hindern (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 249/75, VersR 1977 329, 330; Beschluss vom 23. April 1980 - VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94, NJW 1995, 2230, 2231; Beschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 133/09

    Beginn der Berufungsfrist bei unterbliebener Zustellung der Urteilsausfertigung

    Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf äußere Form und Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung ist allein die Ausfertigung maßgeblich, weil allein sie nach außen in Erscheinung tritt und die Beschwerdepartei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muss (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 und BGH Beschluss vom 25. Mai 2006 - IV ZB 47/05 - FamRZ 2006, 1114, 1115).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Regelmäßig führen nur schwerwiegende Abweichungen, also solche in wesentlichen Punkten, zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, NJW 2001, 1653, 1654 m. w. Nachw. ; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864, vgl. a. OLG Naumburg, OLGR 2000, 98 = MDR 2000, 601).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06

    Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses;

    Auch wenn § 329 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht auf § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verweist, ist allgemein anerkannt, dass auch für Beschlüsse die letztgenannte Vorschrift entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - VersR 2002, 464; vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 - NJW 2003, 3136, 3137; OLG Köln BB 2001, 1498; OLG Jena, OLGR 2003, 122).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05

    Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung

    Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfrist kommt es entscheidend auf äußere Form und Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an; bei Abweichungen ist die Ausfertigung maßgeblich, weil allein sie nach außen in Erscheinung tritt und die beschwerte Partei ihre Rechte nur anhand der Ausfertigung wahrnehmen kann und muss (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - VersR 2002, 464 unter 2 c).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Schwerwiegende Mängel der Ausfertigung wie etwa Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung in wesentlichen Punkten machen die Zustellung unwirksam (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Nur schwerwiegende Abweichungen, also solche in wesentlichen Punkten, führen zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, Beschluss vom 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

    Nur für die Frage der Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfristen kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 mwN zu § 317 ZPO).
  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    a) Nach ständiger Rechtsprechung führen nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung zur Unwirksamkeit der Zustellung (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 25/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen der falschen Unterschrift unter dem

  • BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen

  • OLG München, 09.01.2017 - 34 SchH 13/16

    Anhörungsrüge gegen erfolglose Ablehnung von Schiedsrichtern

  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

  • BGH, 17.05.2022 - XI ZB 24/21

    Verwerfung der Berufung rechtsfehlerhaft als unzulässig; Rückabwicklung eines

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 Sa 1113/08

    Aufwendungsersatzansprüche eines Arbeitnehmers; einzelvertragliche

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
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