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   BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05   

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https://dejure.org/2006,5809
BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05 (https://dejure.org/2006,5809)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 StR 362/05 (https://dejure.org/2006,5809)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 StR 362/05 (https://dejure.org/2006,5809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 78 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 52 Abs. 3 StPO
    Verjährung des Missbrauchs von Schutzbefohlenen (rechtzeitige Unterbrechung; Obhutsverhältnis); Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen beim Freispruch: keine schematische Anwendung); Schutzzweck der Belehrungspflicht nach § 52 Abs. 3 StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der genauen Feststellung des Tatzeitpunkts bei möglicher Verjährung; Voraussetzungen des Bestehens eines Obhutsverhältnisses; Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit ; Rüge der Verletzung einer Belehrungspflicht durch einen ...

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 52 Abs. 3; ; StPO § 265; ; StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3; StGB § 78b
    Revisionsrüge der Nichtbelehrung eines Zeugen über sein Aussageverweigerungsrecht durch den Nebenkläger; keine Anwendung von § 78 b StGB auf bereits verjährte Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 349
  • NStZ-RR 2006, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    Allerdings geht die Revision im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein freisprechendes Urteil grundsätzlich neben den dem Angeklagten vorgeworfenen Taten auch eine geschlossene Darstellung derjenigen Tatsachen zu enthalten hat, die das Gericht in Bezug auf den erhobenen Schuldvorwurf als erwiesen erachtet (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 7, 10).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    Diese Anforderungen können jedoch nicht schematisch angewendet werden (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    Allerdings geht die Revision im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein freisprechendes Urteil grundsätzlich neben den dem Angeklagten vorgeworfenen Taten auch eine geschlossene Darstellung derjenigen Tatsachen zu enthalten hat, die das Gericht in Bezug auf den erhobenen Schuldvorwurf als erwiesen erachtet (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 7, 10).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    Allerdings geht die Revision im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein freisprechendes Urteil grundsätzlich neben den dem Angeklagten vorgeworfenen Taten auch eine geschlossene Darstellung derjenigen Tatsachen zu enthalten hat, die das Gericht in Bezug auf den erhobenen Schuldvorwurf als erwiesen erachtet (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 7, 10).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB findet auf Taten keine Anwendung, die bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschrift am 1. April 2004 verjährt waren (BGH NStZ 2005, 89).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 1 StR 362/05
    Ist eine weitere Aufklärung nicht möglich, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehen müssen, dass die Tat auch am 1. oder am 2. November 1998 - beide Tage liegen innerhalb des vom Landgericht bisher angenommenen Tatzeitraums - begangen worden sein kann und damit verjährt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 4 StR 82/05).
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