Rechtsprechung
BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befreiung von der Leistungspflicht wegen Schadenstiftung durch eine wissentliche Pflichtverletzung; Voraussetzungen für eine Rüge des rechtlichen Gehörs; Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen; Verstoß gegen das ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Befassung mit Parteivorbringen in Entscheidungsgründen; Willkürverbot; Provisionsanspruch im Außenverhältnis; einstweilige Provisionsherabsetzung bei Gemeinschaftsgeschäft
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2; ; AVB § 4 Ziff. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mangels Verstoßes gegen das rechtliche Gehör
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung bei der Courtage-Teilung zwischen Maklern
Verfahrensgang
- LG Bonn, 17.03.2004 - 16 O 31/03
- OLG Köln, 16.11.2004 - 9 U 63/04
- BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem urheberrechtlichen Rechtsstreit - …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2002, 68 f., NJW 1998, 2583, 2584 und BVerfGE 96, 205, 216 f., jeweils m.w.N.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. - BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2002, 68 f., NJW 1998, 2583, 2584 und BVerfGE 96, 205, 216 f., jeweils m.w.N.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2002, 68 f., NJW 1998, 2583, 2584 und BVerfGE 96, 205, 216 f., jeweils m.w.N.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.
- BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90
Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Sie sind aber nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. auch BGH, Urteile vom 13. Februar 1992 - III ZR 28/90 - NJW 1992, 2080 unter I 2 b bb und vom 26. Juni 1989 - II ZR 128/88 - NJW 1990, 573 unter II 1). - BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88
Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Sie sind aber nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. auch BGH, Urteile vom 13. Februar 1992 - III ZR 28/90 - NJW 1992, 2080 unter I 2 b bb und vom 26. Juni 1989 - II ZR 128/88 - NJW 1990, 573 unter II 1). - BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 288/04
Hinzu kommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279).