Rechtsprechung
BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 56 Abs 2 StGB
Steuerstrafverfahren: Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer "überlangen Verfahrensdauer" und der für den Angeklagten damit verbundenen Belastungen bei der Strafenbildung
- rewis.io
Steuerstrafverfahren: Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 56 Abs. 2
Berücksichtigung einer "überlangen Verfahrensdauer" und der für den Angeklagten damit verbundenen Belastungen bei der Strafenbildung - rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 56 Abs. 2
Berücksichtigung einer "überlangen Verfahrensdauer" und der für den Angeklagten damit verbundenen Belastungen bei der Strafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.07.2011 - 618 KLs 5/05
- BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11
Der darüber hinaus gewährte, ungewöhnlich hohe Vollstreckungsabschlag (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146, 147; BGH…, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 40 mwN) vermag nicht nur die im Urteil festgestellte - erhebliche - Verfahrensverzögerung (deren Verhinderung jedenfalls auch, mitunter sogar primär Aufgabe der jeweiligen Justizverwaltungen wäre) zu kompensieren, sondern könnte auch von den Revisionen behauptete, darüber hinausgehende Verzögerungen hinlänglich ausgleichen. - BGH, 09.04.2008 - 3 StR 71/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11
Die Strafkammer berücksichtigt (ohne Beschwer für die Angeklagten, vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08, wistra 2008, 341) bei der Strafrahmenwahl, bei der Einzel- und Gesamtstrafenbildung und sodann für § 56 Abs. 2 StGB die "überlange Verfahrensdauer" und für die Angeklagten damit verbundene Belastungen und gelangt so zu einer zur Bewährung auszusetzenden Gesamtfreiheitsstrafe. - BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11
Der darüber hinaus gewährte, ungewöhnlich hohe Vollstreckungsabschlag (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146, 147; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 40 mwN) vermag nicht nur die im Urteil festgestellte - erhebliche - Verfahrensverzögerung (deren Verhinderung jedenfalls auch, mitunter sogar primär Aufgabe der jeweiligen Justizverwaltungen wäre) zu kompensieren, sondern könnte auch von den Revisionen behauptete, darüber hinausgehende Verzögerungen hinlänglich ausgleichen. - BGH, 07.10.2010 - 1 StR 484/10
Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 636/11
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen die Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben, § 349 Abs. 2 StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 484/10, wistra 2011, 19).