Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,687
BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11 (https://dejure.org/2012,687)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - II ZB 3/11 (https://dejure.org/2012,687)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11 (https://dejure.org/2012,687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des anwaltlichen Fehlers für die Fristversäumung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines ansonsten pflichtgemäßen Verhaltens bei Beurteilung der Ursächlichkeit eines Fehlers für ein Fristversäumnis

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des anwaltlichen Fehlers für die Fristversäumung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Annahme eines ansonsten pflichtgemäßen Verhaltens bei Beurteilung der Ursächlichkeit eines Fehlers für ein Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Kontrolle der Berufungsbegründungsfrist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der für die Fristversäumung ursächliche Fehler

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ursächlichkeit eines Fehlers für Versäumnis einer Frist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kausalität bei Wiedereinsetzungsentscheidungen

  • juraexamen.info (Leitsatz)

    Zur Kausalität eines Hindernisses bei der Versäumung einer Notfrist - Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kausalität bei Wiedereinsetzungsentscheidungen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kausalität bei Wiedereinsetzungsentscheidungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 747
  • MDR 2012, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, MDR 2010, 533 Rn. 7; Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 12, beide m.w.N.).

    Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn, wie hier, die Eintragung der Berufungsbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (vgl. zur Kausalität BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 9 und 12; Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 14).

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Tragen die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gemachten Angaben diesen Anforderungen nicht Rechnung, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags, die aufzuklären oder zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (ebenso BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, MDR 2010, 533 Rn. 7; Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 12, beide m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn, wie hier, die Eintragung der Berufungsbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (vgl. zur Kausalität BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 9 und 12; Beschluss vom 22. März 2011 - II ZB 19/09, NJW 2011, 1598 Rn. 14).
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 61/97

    Ursächlichkeit eines Organisationsverschuldens für die Versäumung einer Frist;

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1997 (XII ZB 61/97, NJW-RR 1997, 1289) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
    Die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist ist deswegen - im Gegensatz zur Berufungsfrist - nicht nur durch die Eintragung der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine ausreichende Vorfrist sicherzustellen (BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19

    Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen

    Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung der Berufungsbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 13).
  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Für die Beurteilung, ob ein Organisationsfehler für die Versäumung der Frist ursächlich geworden ist, ist von einem ansonsten pflichtgemäßen Verhalten auszugehen und darf kein weiterer Fehler hinzugedacht werden (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 14).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Richterliche Hinweispflicht auf unklare

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist insbesondere keine Sachlage gegeben, nach der ein Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO deshalb entbehrlich wäre, weil es an einem konkreten Vortrag insgesamt gefehlt hätte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 12; vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, MDR 2014, 422 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht