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   BGH, 24.01.2013 - 3 StR 398/12   

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https://dejure.org/2013,2323
BGH, 24.01.2013 - 3 StR 398/12 (https://dejure.org/2013,2323)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - 3 StR 398/12 (https://dejure.org/2013,2323)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 3 StR 398/12 (https://dejure.org/2013,2323)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
    Urkundenfälschung (Verteilung der Tatbeiträge; Fotokopien als Urkunde; schriftliche Lüge); Anforderungen an die Urteilsgründe (Erhöhung einer Einsatzstrafe; Höhe der Tagessätze)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen in den Urteilsgründen zum Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellungen in den Urteilsgründen zum Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Fotokopien und Urkundenfälschung iSd § 267 StGB - Nur wenn die Fotokopie den Anschein einer Originalurkunde erweckt, handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - 3 StR 398/12
    Auf der Grundlage der Urteilsgründe bleibt daneben etwa im Dunkeln, ob bei den vorgelegten Selbstauskünften des Mitangeklagten W. sowie des Zeugen G. über den Aussteller der Urkunde getäuscht werden sollte oder ob das Verhalten der Angeklagten insoweit möglicherweise nur als eine nicht von § 267 StGB erfasste schriftliche Lüge (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54, BGHSt 9, 44) zu werten ist.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    aa) Im Grundsatz setzt das Herstellen (und anschließende Gebrauchmachen von) einer unechten Urkunde voraus, dass der Täter über den Aussteller der Urkunde täuscht (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 3 StR 398/12 Rn. 7; Urteil vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02 Rn. 15), mithin die Urkunde nicht von derjenigen Person stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht (Identitätstäuschung).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Ein unwahrer Inhalt berührt dagegen die Echtheit der Urkunde nicht; sog. schriftliche Lügen werden von § 267 Abs. 1 StGB nicht erfasst (std. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 3 StR 398/12, Rn. 7 juris; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 267 Rn. 29 mwN).
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