Rechtsprechung
BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 MarkenG, § 23 Nr 1 MarkenG, § 5 Abs 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ... - Wolters Kluwer
Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"
- rewis.io
Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"
- rechtsportal.de
Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"
- datenbank.nwb.de
Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof entscheidet Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Werbestreit von Peek & Cloppenburg
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zu bundesweiter Werbung verschiedener Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
P&C family business: Rücksichtnahme bei Werbung unter Gleichnamigen
- haufe.de (Kurzinformation)
Hamburg ärgert sich über "aggressive" Düsseldorfer Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung namensgleicher Unternehmen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung namensgleicher Unternehmen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.11.2008 - 327 O 265/08
- LG Hamburg, 29.07.2010 - 327 O 676/09
- OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 139/10
- OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 255/08
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 59/11
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
- OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
- OLG Hamburg, 21.07.2014 - 3 U 139/10
- BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14
Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein …
Mit Urteil vom 24. Januar 2013 (I ZR 61/11, juris) hat der Bundesgerichtshof das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, soweit die Klage aus dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin und auf Wettbewerbsrecht gestützt worden ist (Klageanträge zu I 1 und I 3 sowie darauf bezogene Anträge zu II und III). - OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 29. Juli 2010, Geschäfts-Nr. 327 O 676/09, wird, soweit nicht der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) über sie entschieden hat, zurückgewiesen.Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) das Urteil des Senats aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, soweit die Klage aus dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin und aus Wettbewerbsrecht abgewiesen worden ist (Klageanträge zu I.1 und I.3 und darauf bezogene Klageanträge zu II. und III.).
aa) Bei der Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung gebührt im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (BGH, Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 47 - Peek & Cloppenburg III [Revisionsurteil in vorliegender Sache];… BGH GRUR 2011, 946 Rn. 26;… BGHZ 152, 153, juris - Rn. 33 ff. - Anwaltshotline).
Diese Prüfung führt, wie der Bundesgerichtshof im in der vorliegenden Sache ergangenen Revisionsurteil (Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 29 ff.) festgestellt hat, zu dem Ergebnis, dass der Klägerin Ansprüche nach den §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 UWG nicht zustehen, weil der von der Beklagten in der Werbung vorgesehene aufklärende Hinweistext leicht erkennbar, deutlich lesbar und in ausreichender Schriftgröße gestaltet und auch in seiner inhaltlichen Fassung nicht zu beanstanden ist, so dass der Verwechslungsgefahr in hinreichendem Maße entgegengewirkt wird.
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 65/11
Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei …
Das folgt aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 2. Oktober 2012, in dem sie auf ihren Schriftsatz vom Vortag in dem Revisionsverfahren I ZR 61/11 Bezug genommen und die vorstehende Reihenfolge angegeben hat.