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   BGH, 24.01.2013 - StB 19/12   

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https://dejure.org/2013,2652
BGH, 24.01.2013 - StB 19/12 (https://dejure.org/2013,2652)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - StB 19/12 (https://dejure.org/2013,2652)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - StB 19/12 (https://dejure.org/2013,2652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses i.R.e. Beschwerde gegen die Anklageerhebung u.a. wegen Verschleppung eines Exilmongolen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 234a Abs. 1; StPO § 210 Abs. 1
    Möglichkeit zur Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses i.R.e. Beschwerde gegen die Anklageerhebung u.a. wegen Verschleppung eines Exilmongolen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Unter diesen Umständen kann der Senat offenlassen, ob es bei einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungs wegen zulässig oder gar allgemein geboten ist, dem Angeklagten in Durchbrechung des § 210 Abs. 1 StPO - und entgegen dem Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395) - die Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses zu ermöglichen (vgl. zur Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzesverletzung" BGH, Beschlüsse vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99, BGHSt 45, 37; vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Unter diesen Umständen kann der Senat offenlassen, ob es bei einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungs wegen zulässig oder gar allgemein geboten ist, dem Angeklagten in Durchbrechung des § 210 Abs. 1 StPO - und entgegen dem Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395) - die Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses zu ermöglichen (vgl. zur Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzesverletzung" BGH, Beschlüsse vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99, BGHSt 45, 37; vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14).
  • BGH, 16.09.2011 - StB 11/11

    Verschleppung; Gewalt- und Willkürmaßnahmen; politische Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Zur Begründung bezieht sich der Beschwerdeführer allein darauf, dass der Senat im Beschluss vom 16. September 2011 (StB 11/11) keine hinreichenden Belege für eine Verfolgung des Geschädigten trotz fehlender Verdachtsmomente für seine Täterschaft und allein aus politischen Gründen gesehen, deshalb den dringenden Verdacht einer Verschleppung verneint und demzufolge den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Beschwerdeführer erlassenen Haftbefehl mangels Strafgerichtsbarkeit des Bundes aufgehoben hatte.
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1547/94

    Keine Anfechtfarkeit strafgerichtlicher Eröffnungsbeschlüsse

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Hiergegen bestehen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 1994 - 2 BvR 1547/94, NJW 1995, 316).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Unter diesen Umständen kann der Senat offenlassen, ob es bei einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungs wegen zulässig oder gar allgemein geboten ist, dem Angeklagten in Durchbrechung des § 210 Abs. 1 StPO - und entgegen dem Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395) - die Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses zu ermöglichen (vgl. zur Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzesverletzung" BGH, Beschlüsse vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99, BGHSt 45, 37; vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14).
  • BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2001/02

    Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Eröffnungsbeschlüsse (Subsidiarität;

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - StB 19/12
    Soweit wegen der Ausstrahlungswirkung des Art. 103 Abs. 3 GG, der Schutz nicht nur vor Doppelbestrafung, sondern auch vor doppelter Strafverfolgung gewährleistet, die - einfache - Beschwerde des Angeklagten gegen einen Eröffnungsbeschluss ausnahmsweise dann als statthaft anzusehen ist, wenn sie sich gegen eine erneute, nach bereits rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung ergangene Entscheidung richtet und geltend macht, diese beruhe entgegen § 211 StPO nicht auf neuen Tatsachen oder Beweismitteln (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 BvR 2001/02, StV 2005, 196), kann der Beschwerdeführer einen Sachverhalt, der damit auch nur vergleichbar wäre, nicht vortragen.
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