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   BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16   

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https://dejure.org/2017,3538
BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16 (https://dejure.org/2017,3538)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 StR 459/16 (https://dejure.org/2017,3538)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16 (https://dejure.org/2017,3538)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 20 StGB; § 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Heimtückemord (Zeitpunkt des Vorliegens der Arg- und Wehrlosigkeit: erforderliches gleichzeitiges Bestehen von Tötungsvorsatz); Schuldunfähigkeit (dissoziale Persönlichkeitsstörung als andere schwere soziale Abartigkeit: erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mordmerkmal: Heimtücke

  • IWW

    § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1, § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 66 Abs. 2, Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen versuchten Heimtückemordes; Handlung des Täters mit Tötungsvorsatz bei Beginn des Angriffs auf Leib oder Leben; Feststellung einer seelischen Abartigkeit in Form einer "ausgeprägten" dissozialen ...

  • rewis.io

    Mordmerkmal: Heimtücke

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen versuchten Heimtückemordes; Handlung des Täters mit Tötungsvorsatz bei Beginn des Angriffs auf Leib oder Leben; Feststellung einer seelischen Abartigkeit in Form einer "ausgeprägten" dissozialen ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen versuchten Heimtückemordes; Handlung des Täters mit Tötungsvorsatz bei Beginn des Angriffs auf Leib oder Leben; Feststellung einer seelischen Abartigkeit in Form einer "ausgeprägten" dissozialen ...

  • datenbank.nwb.de

    Mordmerkmal: Heimtücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychatrie - und die lebenslange Freiheitsstrafe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - auch ohne Arglosigkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - und die ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 22 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Die Annahme, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sei niemals eine seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wäre ebenso fehlerhaft, wie die Behauptung, derartige Persönlichkeitsstörungen erfüllten stets die Voraussetzungen eines Eingangsmerkmals (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 400 f.).

    Der Vergleich mit schwächeren Formen kann genügen (BGH aaO, BGHSt 37, 397, 401 f.).

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Über ihre Anträge hat wiederum der neue Tatrichter zu entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 98).
  • BGH, 07.04.1989 - 3 StR 83/89

    Mord - Heimtücke - Tötung - Vorbereitung der Straftat - Ausführung der Tat

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Ein solcher Ausnahmefall liegt zum Beispiel vor, wenn der Täter das Opfer mit Tötungsvorsatz in einen Hinterhalt lockt, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, und die entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen bei Ausführung der Tat noch fortwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364).
  • BGH, 10.01.2013 - 3 StR 330/12

    Zur Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb für Maßregelanordnungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB ausgeführt, dass eine solche regelmäßig nicht erforderlich ist, wenn auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; Urteil vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207; s.a. Dessecker in Festschrift für Ostendorf, 2015, 197, 201 ff.; Kett-Straub, aaO S. 334; Kreuzer, NK 2016, 307, 317 f.).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 120/16

    Versuchter Heimtückemord durch Einsatz einer Schusswaffe (Arglosigkeit; offen

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Die Rechtsprechung hat den Grundsatz, dass Heimtücke die Arglosigkeit des Angegriffenen bei Tatbeginn voraussetzt, für Ausnahmefälle modifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2015 - 3 StR 242/15, NStZ 2016, 340, 341; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16, NJW 2016, 2899; weitere Nachweise zur "Zeitregel' und ihren Ausnahmen bei Küper, GA 2014, 611 ff.).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Auch in den Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung stets daran festgehalten, dass der Täter bereits in diesem Moment mit Tötungsvorsatz gehandelt haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31 f. mit Anm. Engländer).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb für Maßregelanordnungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB ausgeführt, dass eine solche regelmäßig nicht erforderlich ist, wenn auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; Urteil vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207; s.a. Dessecker in Festschrift für Ostendorf, 2015, 197, 201 ff.; Kett-Straub, aaO S. 334; Kreuzer, NK 2016, 307, 317 f.).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Damit soll dem Sicherungsrisiko für den Fall des Wegfalls der lebenslangen Freiheitsstrafe aufgrund einer Revision oder eines Wiederaufnahmeantrags des Angeklagten entgegengewirkt werden, gegen den eine zunächst nicht verhängte Maßregel gemäß § 66 StGB wegen des Verschlechterungsverbots gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 oder § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO neben einer verbleibenden zeitigen Freiheitsstrafe nicht mehr angeordnet werden könnte (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 61 ff. mit Anm. Kemme, HRRS 2014, 174 ff.; s.a. Kett-Straub, Die lebenslange Freiheitsstrafe, 2011, S. 321 f.).
  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 325/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb für Maßregelanordnungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB ausgeführt, dass eine solche regelmäßig nicht erforderlich ist, wenn auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; Urteil vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207; s.a. Dessecker in Festschrift für Ostendorf, 2015, 197, 201 ff.; Kett-Straub, aaO S. 334; Kreuzer, NK 2016, 307, 317 f.).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 459/16
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb für Maßregelanordnungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB ausgeführt, dass eine solche regelmäßig nicht erforderlich ist, wenn auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; Urteil vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207; s.a. Dessecker in Festschrift für Ostendorf, 2015, 197, 201 ff.; Kett-Straub, aaO S. 334; Kreuzer, NK 2016, 307, 317 f.).
  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einem Bandido

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15

    Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem

  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 178/16

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat er in bisherigen Entscheidungen jedoch eine einzelfallbezogene Prüfung verlangt, ob für die Anordnung der Sicherungsverwahrung ein Bedarf besteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12, StV 2013, 630 und vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Neben der Prüfung der Frage, ob der mit der Maßregel verfolgte Sicherungszweck bereits durch die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16), sind auch die möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese eine Maßregelanordnung entbehrlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 zu § 66 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Ob eine festgestellte seelische Abartigkeit schwer gewesen ist und ob sie bei der Begehung der Tat die Fähigkeiten des Angeklagten, sich entsprechend einer vorhandenen Einsicht in das Unrecht der Tat zu steuern, erheblich vermindert hat, sind durch Gesamtwürdigung der Persönlichkeit, ihrer Entwicklung, der Vorgeschichte und des unmittelbaren Anlasses sowie der Ausführung der Tat und des Nachtatverhaltens zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16 Rn. 20).
  • BGH, 10.07.2018 - 3 StR 204/18

    Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz

    Ein solcher Fall ist zum Beispiel anzunehmen, wenn der Täter das Opfer mit Tötungsvorsatz in einen Hinterhalt lockt, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, und die entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen bei Ausführung der Tat noch fortwirken (siehe nur BGH, Urteil vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; Beschlüsse vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 8; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20

    Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des

    Mithin stehen Abwehrversuche, die der überraschte und in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkte Geschädigte erst im letzten Moment unternehmen kann, in solchen Konstellationen der Annahme von Heimtücke nicht entgegen (BGH, Urteile vom 3. September 2015 - 3 StR 242/15 Rn. 10; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23; vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02 Rn. 6 f. und vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99 Rn. 5; Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18 Rn. 4; vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16 Rn. 11 f. und vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16 Rn. 10 f.).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird jedoch bei Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 3 StGB eine einzelfallbezogene Prüfung vorausgesetzt, ob für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe ein Sicherungsbedarf besteht (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 und vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16, jeweils in juris).
  • BGH, 21.06.2023 - 2 StR 158/23

    Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung; Voraussetzungen des § 21 StGB

    Vorzunehmen ist insoweit eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Vorgeschichte und des unmittelbaren Anlasses sowie der Ausführung der Tat und des Nachtatverhaltens (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16, juris Rn. 20).
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