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   BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17   

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https://dejure.org/2018,3450
BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17 (https://dejure.org/2018,3450)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2018 - XII ZB 292/17 (https://dejure.org/2018,3450)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 (https://dejure.org/2018,3450)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Gutachtens durch das Betreuungsgericht bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen; Gerichtliche Pflicht zur Amtsermittlung; Anordnung der Gutachtenerstattung

  • rabüro.de

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung des Betreuten erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsbedürftigkeit, Sachverständigengutachten, Anordnung der Untersuchung, Vorführung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und Vorführung des Betroffenen bei Anhaltspunkten für Betreuungsbedürftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 26 ; FamFG § 280 ; FamFG § 283
    Einholung eines Gutachtens durch das Betreuungsgericht bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen; Gerichtliche Pflicht zur Amtsermittlung; Anordnung der Gutachtenerstattung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhaltspunkte für Betreuungsbedürftigkeit - Gutachten und Untersuchung anordbar!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer Untersuchung bei Betreuungsbedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 449
  • MDR 2018, 676
  • FGPrax 2018, 122
  • FamRZ 2018, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663).

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 ist zulässig (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 6 f. mwN) und begründet.

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).

    Hinzu kommt, dass der Senat im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren bereits aufgrund der bis dahin getroffenen Feststellungen hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit gesehen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 21).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, die für eine Betreuungsbedürftigkeit eines Betroffenen sprechen, kann das Betreuungsgericht ein Gutachten nach § 280 FamFG einholen und gegebenenfalls gemäß § 283 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch eine Untersuchung des Betroffenen sowie dessen Vorführung anordnen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 209/06, FamRZ 2008, 774).

    Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

    In beiden Fällen ist entscheidend, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen sprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 - FamRZ 2008, 774 Rn. 17).

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Das Gericht darf die Begutachtung des Betroffenen im Übrigen dann nicht mit den gemäß §§ 283 f. FamFG zu Gebote stehenden Mitteln durchsetzen, wenn die Vorführung des Betroffenen oder deren zwangsweise Vollziehung außer Verhältnis zum Verfahrensgegenstand stehen würden (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 13 mwN; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 283 Rn. 10; vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 16 zur persönlichen Anhörung).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Das Gericht darf die Begutachtung des Betroffenen im Übrigen dann nicht mit den gemäß §§ 283 f. FamFG zu Gebote stehenden Mitteln durchsetzen, wenn die Vorführung des Betroffenen oder deren zwangsweise Vollziehung außer Verhältnis zum Verfahrensgegenstand stehen würden (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 13 mwN; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 283 Rn. 10; vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 16 zur persönlichen Anhörung).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Die Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender Grund, von einer persönlichen Untersuchung durch den Sachverständigen abzusehen (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16

    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
    Diese erfordert zumindest, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 - FamRZ 2017, 1324 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628).

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 10).

    Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11 mwN).

    So ermöglicht die in § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG vorgesehene Anhörung dem Betreuungsrichter, den Betroffenen auf die Konsequenzen seiner Weigerung hinzuweisen und damit auf seine freiwillige Mitwirkung an der Begutachtung hinzuwirken (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18

    Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer

    Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15, FamRZ 2016, 1663).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 8 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 9 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).

    Mit der Frage, ob daher im Beschwerdeverfahren eine Begutachtung der Betroffenen geboten und zu diesem Zweck ggf. ihre Vorführung zur Untersuchung nach § 283 FamFG veranlasst war (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11), hat sich das Landgericht jedoch rechtsfehlerhaft nicht befasst und auch nicht berücksichtigt, dass die Betroffene nach dem Beschwerdevorbringen des Vaters die Sachverständige aufgesucht hatte, als das Amtsgericht den Gutachtensauftrag bereits zurückgezogen hatte.

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Wäre der Betroffene auch zu dieser nicht erschienen, hätte das Landgericht eine Vorführung gemäß § 278 Abs. 5 FamFG in Betracht ziehen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11 mwN).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21

    Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln

    Ein Betreuungsgericht kann nach § 283 FamFG eine Untersuchung des Betroffenen gegen dessen Willen sowie die Vorführung des Betroffenen zum Zwecke dieser Untersuchung anordnen (vgl. BGH FamRZ 2008, 774; FamRZ 2018, 628).
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