Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2990
BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17 (https://dejure.org/2018,2990)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2018 - XII ZB 141/17 (https://dejure.org/2018,2990)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 (https://dejure.org/2018,2990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten; Unsicherheit über die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen; Mandatierung eines anderen Anwalts durch den betreuenden Anwalt in einer bestimmten vom Aufgabenkreis der Betreuung ...

  • Anwaltsblatt

    § 1901 BGB, § 1903 BGB
    Anwaltlicher Betreuer muss es hinnehmen, wenn externer Anwalt mandatiert wird

  • Anwaltsblatt

    § 1901 BGB, § 1903 BGB
    Anwaltlicher Betreuer muss es hinnehmen, wenn externer Anwalt mandatiert wird

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt, Vermögensgefährdung, Wunschbefolgungspflicht, Zweifel an Geschäftsfähigkeit

  • rewis.io

    Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung eines anderen Rechtsanwalts auf Wunsch des Betreuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1901 Abs. 3 S. 1; BGB § 1903 Abs. 1 S. 1
    Rechtfertigung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten; Unsicherheit über die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen; Mandatierung eines anderen Anwalts durch den betreuenden Anwalt in einer bestimmten vom Aufgabenkreis der Betreuung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einwilligungsvorbehalt nicht bei reiner Unsicherheit

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Unsicherheit über Geschäftsfähigkeit des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1255
  • MDR 2018, 598
  • FGPrax 2018, 121
  • FamRZ 2018, 625
  • AnwBl 2018, 360
  • AnwBl Online 2018, 521
  • Rpfleger 2018, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 1. März 2017 - XII ZB 608/15 - FamRZ 2017, 754 Rn. 13 mwN).

    Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert das nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss (Senatsbeschluss vom 1. März 2017 - XII ZB 608/15 - FamRZ 2017, 754 Rn. 15).

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Ein beachtlicher Gegensatz zwischen Wohl und Wille des Betreuten entsteht erst dann, wenn die Erfüllung der Wünsche höherrangige Rechtsgüter des Betreuten gefährden oder seine gesamte Lebens- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde (Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656 Rn. 18 mwN).

    Ein Wunsch des Betreuten ist lediglich dann unbeachtlich, wenn er infolge seiner Erkrankung entweder nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche und Vorstellungen zu bilden und zur Grundlage und Orientierung seiner Lebensgestaltung zu machen, oder wenn er die der Willensbildung zugrunde liegenden Tatsachen infolge seiner Erkrankung verkennt (Senatsurteil BGHZ 182, 116 = FamRZ 2009, 1656 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedingt dabei unter anderem, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 157/17 - FamRZ 2017, 1963 Rn. 17).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Eine Vermögensgefährdung ergibt sich schließlich nicht daraus, dass auch die anwaltliche Tätigkeit des Betreuers für den Betroffenen eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz begründen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11 - FamRZ 2014, 1628 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 8/16

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erfordernis der erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Dies gilt aber dann nicht, wenn sich im Beschwerdeverfahren neue Umstände ergeben, etwa wenn der Betroffene erstmals der Betreuung widerspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 8/16 - FamRZ 2017, 323 Rn. 7 mwN).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Jedoch wendet die Rechtsbeschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung zu Recht ein, dass allein eine Unsicherheit über das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit nicht die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu rechtfertigen vermag; vielmehr schließt sie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts lediglich nicht aus (BayObLG BtPrax 1994, 136, 137).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13

    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
    Denn soweit der Betroffene ohnehin geschäftsunfähig ist, wird er durch den Einwilligungsvorbehalt nicht über Gebühr in seinen Rechten beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    Eine Gefahr für das Vermögen kann sich insbesondere auch daraus ergeben, dass der Betreute sein umfangreiches Vermögen nicht überblicken und verwalten kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 167/18 - FamRZ 2018, 1691 Rn. 15 und vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Denn soweit der Betroffene ohnehin geschäftsunfähig ist, wird er durch den Einwilligungsvorbehalt nicht über Gebühr in seinen Rechten beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 15; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 137).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 141/17, FamRZ 2018, 625).

    Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert das nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 11 f.).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Zwar steht der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts nicht entgegen, dass die Betroffene möglicherweise geschäftsunfähig gemäß § 104 Nr. 2 BGB ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 15).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 544/21

    Zulässigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer

    Aber auch bei einem geschäftsunfähigen Betroffenen kann ein Einwilligungsvorbehalt nur angeordnet werden, wenn konkrete Gefahren für dessen Vermögen festgestellt sind, die nur auf diese Weise abgewendet werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert dies nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss ( BGH , Beschluss vom 11.07.2018, Az.: XII ZB 399/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seite 1601; BGH , Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255 ).

    Allein die Unsicherheit darüber, ob der Betroffene geschäftsunfähig ist, vermag die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten zudem auch noch nicht zu rechtfertigen ( BGH , Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht