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BGH, 24.01.2019 - 5 StR 697/18 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO
Nachträgliche Festsetzung der Tagessatzhöhe durch das Revisionsgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze …
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 697/18
Der Senat setzt den Tagessatz, dessen Bemessung das Landgericht bei der Festsetzung der Geldstrafen in den Fällen 3 und 4 der Urteilsgründe versäumt hat, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf das gesetzliche Mindestmaß fest (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14 mwN).