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   BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18   

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BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,2160)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - 5 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,2160)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 (https://dejure.org/2019,2160)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 24 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit; gleichgelagerte, strafrechtlich erhebliche Betätigungen; unmittelbarer Zusammenhang; subjektives Element; zeitlicher Abstand; augenfälliger Einschnitt; Fehlschlag eines Versuchs als Zäsur); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewertung von zwei Messerattacken als rechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB; Verlassen des Tatorts für wenige Minuten als Grund für die Annahme zweier selbständiger Taten; Ausgehen von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit trotz einer ...

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von zwei Messerattacken als rechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB; Verlassen des Tatorts für wenige Minuten als Grund für d...

  • rewis.io

    Zwei Messerangriffe auf das Leben einer Person als eine Tat im Rechtssinne

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 53 ; StPO § 349 Abs. 2
    Bewertung von zwei Messerattacken als rechtlich selbständige Taten im Sinne des § 53 StGB ; Verlassen des Tatorts für wenige Minuten als Grund für die Annahme zweier selbständiger Taten; Ausgehen von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit trotz einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehraktiges Tatgeschehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    4 Promille = eingeschränkte Steuerungsfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 345
  • StV 2019, 448
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses angesichts des unveränderten Schuldumfangs kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Es ist daher rechtlich unbedenklich, dass das Landgericht entscheidend auf das gegen eine vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit sprechende orientierte und von keinen gravierenden Ausfallerscheinungen geprägte Leistungserhalten des Angeklagten abgestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NStZ 1998, 457, 458).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Eine Handlungseinheit endet spätestens mit dem Fehlschlag eines Versuchs, von dem der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; MüKoStGB/von HeintschelHeinegg, 3. Aufl., § 52 Rn. 34).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Es ist daher rechtlich unbedenklich, dass das Landgericht entscheidend auf das gegen eine vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit sprechende orientierte und von keinen gravierenden Ausfallerscheinungen geprägte Leistungserhalten des Angeklagten abgestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NStZ 1998, 457, 458).
  • BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Ein zeitlicher Abstand zwischen den Einzelakten steht der Annahme einer Tat im Rechtssinn dann entgegen, wenn dieser erheblich ist und einen augenfälligen Einschnitt bewirkt (vgl. BGH, aaO, sowie Urteil vom 28. August 1984 - 1 StR 427/84, StV 1986, 293).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Unter diesen Vorzeichen ist ausgeschlossen, dass eine eingehendere beweiswürdigende Unterrichtung über die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen ihm die Möglichkeit eröffnet hätte, die Würdigung der Tatsachen durch weitere Anträge oder Darlegungen in einer für ihn günstigen Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525, 526; Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    a) Bei einem mehraktigen Tatgeschehen liegt eine Tat im Rechtssinne vor, wenn zwischen gleichgelagerten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt, und die einzelnen Handlungen durch ein subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491).
  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Unter diesen Vorzeichen ist ausgeschlossen, dass eine eingehendere beweiswürdigende Unterrichtung über die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen ihm die Möglichkeit eröffnet hätte, die Würdigung der Tatsachen durch weitere Anträge oder Darlegungen in einer für ihn günstigen Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525, 526; Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18
    Eine Zäsur nach dem ersten Handlungsabschnitt ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines fehlgeschlagenen Versuchs gegeben, da der Angeklagte die Tat mit einem ihm als Tatmittel zur Hand liegenden Küchenmesser ohne erhebliche zeitliche Zäsur vollenden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264).
  • BGH, 27.02.2024 - 4 StR 198/23
    aa) Bei einem mehraktigen Tatgeschehen liegt eine Tat im Rechtssinne vor, wenn zwischen gleichgelagerten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt, und die einzelnen Handlungen durch ein subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 5 mwN; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 100/21 Rn. 9; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 5; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 Rn. 11).

    In einem solchen Fall könnte die Annahme eines vollendeten Heimtückemordes rücktrittsbedingt durchgreifend in Frage stehen; vielmehr kämen auch eine - ggf. in Tateinheit stehende - gefährliche Körperverletzung und ein Totschlag zum Nachteil des nicht mehr arg- und wehrlosen Opfers in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 5 ff.; s. auch zum fehlgeschlagenen Versuch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 6; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Hieran könnten gegebenenfalls deshalb Zweifel bestehen, weil Angeklagte und Verteidiger bei der eingeführten früheren Vernehmung keine Mitwirkungsmöglichkeit hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273; weitergehend BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, NStZ 2018, 740, 742. Allerdings beruht das Urteil nicht auf einer möglicherweise unzulänglichen Ablehnungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18, juris Rn. 11 f.; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Auch hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Bewertung der mehraktigen, am selben Ort gegen dasselbe Opfer gerichteten Tathandlungen als eine Tat im Rechtssinn zeigt die Beschwerdeführerin keinen Rechtsfehler auf, wie der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung zutreffend ausgeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18, StV 2019, 448 mwN).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Ein zeitlicher Abstand zwischen den Einzelakten steht der Annahme einer Tat im Rechtssinn dann entgegen, wenn dieser erheblich ist und einen augenfälligen Einschnitt bewirkt (vgl. BGH aaO, sowie Urt. v. 28.8.1984 - 1 StR 427/84, StV 1986, 293; BGH, Beschl. v. 24.1.2019 - 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, beck-online).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz,

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 ? 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, 346; Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 8; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491; Urteil vom 21. September 1983 ? 2 StR 19/83, NJW 1984, 1568).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass den errechneten Blutalkoholwerten hier schon deswegen eine geringere Beweisbedeutung beizumessen sein könnte, weil diese über einen sehr langen Rückrechnungszeitraum - etwa zehn Stunden im ersten und mehr als zehn Stunden im zweiten Fall - ermittelt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 10).
  • LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20

    Gefährliche Körperverletzung

    Bei einem mehraktigen Tatgeschehen liegt eine Tat im Rechtssinne vor, wenn zwischen gleichgelagerten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamt Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt, und die einzelnen Handlungen durch ein subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH, Beschluss vom 24.01.2019 - 5 StR 480/18, juris).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Ein zeitlicher Abstand zwischen den Einzelakten steht der Annahme einer Tat im Rechtssinn dann entgegen, wenn dieser erheblich ist und einen augenfälligen Einschnitt bewirkt (BGH, Beschl. v. 24.1.2019, Az. 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345).
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