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   BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17   

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https://dejure.org/2019,2587
BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17 (https://dejure.org/2019,2587)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - IX ZR 233/17 (https://dejure.org/2019,2587)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - IX ZR 233/17 (https://dejure.org/2019,2587)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rabüro.de

    Zur Haftung von Rechtsanwälten, die nacheinander demselben Auftraggeber Schaden zufügen.

  • rewis.io

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines Anerkenntnisses des Erben im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisses im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben; Neubeginn der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anerkenntnis im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkenntnis im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zu den Voraussetzungen eines Anerkenntnisses im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.01.2019" von RA Dr. Andreas Schindler, LL.M., original erschienen in: FamRZ 2019, 647 - 652. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1219
  • MDR 2019, 355
  • FamRZ 2019, 647
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar bei besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss, eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14, VersR 2015, 767 Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1121).

    Vielmehr sind Vorkehrungen dagegen, dass es nicht zur Verjährung kommt, erforderlich, sobald infolge des dem Anwalt erteilten Auftrags oder der von ihm gewählten Vorgehensweise die Gefahr besteht, dass die Verjährung des Anspruchs aus dem Blick gerät (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1119).

    Eine solche Verpflichtung kommt vor allem in Betracht, wenn Ansprüche gegen Dritte zu verjähren drohen (BGH, Urteil vom 29. November 2001, aaO S. 1118 mwN).

    Der Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass die Klägerin den Beklagten oder einen anderen Anwalt vor Ablauf des 31. Dezember 2013 beauftragt hätte, für eine Hemmung oder einen Neubeginn der Verjährung zu sorgen, wenn sie über die Rechtslage ins Bild gesetzt worden wäre; denn dies wäre die allein interessengerechte Entschließung gewesen (BGH, Urteil vom 29. November 2001, aaO S. 1120).

    Dementsprechend wird der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urteil vom 29. November 2001, aaO; vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).

    Etwas Anderes gilt lediglich dort, wo der zweite Anwalt eine Entschließung trifft, die schlechterdings unverständlich, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang zu der vom beklagten Rechtsanwalt zu vertretenden Vertragsverletzung steht (BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1120).

  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Demgegenüber kommt der Klage auf schlichte Auskunftserteilung nach § 2314 BGB diese Wirkung nicht zu, weil der Anspruch auf Zahlung durch die Klage auf Auskunftserteilung nicht rechtshängig wird (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74, NJW 1975, 1409, 1410 aE; OLG Zweibrücken, FamRZ 1969, 230, 231).

    Der Beklagte hätte zumindest eine Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft und Zahlung erheben müssen, um die Verjährung des Anspruchs auf den Pflichtteil nach dieser Vorschrift zu hemmen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975, aaO; vom 22. März 2006 - IV ZR 93/05, WM 2006, 1398 Rn. 13).

    Ein solches tatsächliches Verhalten eines Erben kann etwa in der Auskunftserteilung nach § 2314 BGB auf ein entsprechendes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten (BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11, NJW 2012, 2180 Rn. 29; vom 4. Juni 2014 - IV ZR 348/13, NJW 2014, 2574 Rn. 13) oder in der Erklärung der Bereitschaft zur Inventarerrichtung (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74, NJW 1975, 1409) liegen.

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Dementsprechend wird der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urteil vom 29. November 2001, aaO; vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Ein solches tatsächliches Verhalten eines Erben kann etwa in der Auskunftserteilung nach § 2314 BGB auf ein entsprechendes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten (BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11, NJW 2012, 2180 Rn. 29; vom 4. Juni 2014 - IV ZR 348/13, NJW 2014, 2574 Rn. 13) oder in der Erklärung der Bereitschaft zur Inventarerrichtung (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74, NJW 1975, 1409) liegen.

    Dies aber reicht, wie das Berufungsgericht übersehen hat, für die Annahme eines Anerkenntnisses nicht aus (BGH, Beschluss vom 27. Juni 1990 - IV ZR 115/89, FamRZ 1990, 1107, 1108; Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103; vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11, NJW 2012, 2180 Rn. 29; jurisPK-BGB/Lakkis, 8. Aufl., § 212 Rn. 18).

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Es bedarf allerdings einer umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, NJW 2015, 1589 Rn. 7).

    Ob eine Erklärung des Schuldners die Voraussetzungen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfüllt, ist als Frage der tatrichterlichen Auslegung im Einzelfall revisionsrechtlich nur beschränkt auf die Verletzung von Auslegungsregeln, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen und Verfahrensvorschriften überprüfbar (BGH, Urteil vom 27. Januar 2015, aaO Rn. 9).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00

    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    c) Lässt ein Rechtsanwalt pflichtwidrig einen Anspruch verjähren, obliegt dem Auftraggeber der Schadensnachweis, dass er den Anspruch gegen seinen Schuldner in unverjährter Zeit hätte durchsetzen können (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 211/00, WM 2004, 2220, 2221).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Damit hat sie gegen den Auskunftsanspruch Gegenrechte geltend gemacht und einen solchen (wenn auch nur derzeit) in Abrede gestellt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - VII ZR 18/67, NJW 1969, 1108; vom 21. März 1972 - VI ZR 110/71, WM 1972, 1284, 1285; vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 99/97, BGHZ 139, 387, 393; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 212 Rn. 11).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Dies aber reicht, wie das Berufungsgericht übersehen hat, für die Annahme eines Anerkenntnisses nicht aus (BGH, Beschluss vom 27. Juni 1990 - IV ZR 115/89, FamRZ 1990, 1107, 1108; Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103; vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11, NJW 2012, 2180 Rn. 29; jurisPK-BGB/Lakkis, 8. Aufl., § 212 Rn. 18).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 276/03

    Mitverschulden des Mandanten bei Beauftragung eines zweiten Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Denn eine Interventionswirkung ist schon deswegen nicht eingetreten, weil es entgegen §§ 74, 68 ZPO zu keinem rechtskräftigen Sachurteil gekommen ist, sondern die Klägerin ihre Klage nach Erteilung des richterlichen Hinweises zurückgenommen hat (MünchKomm-ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 68 Rn. 5; BeckOK-ZPO/Dressler, 2018, § 68 Rn. 5; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 68 Rn. 4; für die Beendigung des Vorprozesses durch Vergleich: BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 276/03, WM 2005, 1902).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17
    Der Beklagte hätte zumindest eine Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft und Zahlung erheben müssen, um die Verjährung des Anspruchs auf den Pflichtteil nach dieser Vorschrift zu hemmen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975, aaO; vom 22. März 2006 - IV ZR 93/05, WM 2006, 1398 Rn. 13).
  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem

  • BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67

    Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 115/89

    Unterbrechung der Verjährung durch Erteilung einer Auskunft im Bewußtsein eines

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

  • BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13

    Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

  • BGH, 19.12.2017 - VI ZR 128/16

    Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei

  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

  • BGH, 06.11.2018 - XI ZR 369/18

    Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis i.R.e. Zahlungsanspruchs gegen den

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    (2) Ob eine Erklärung des Schuldners die Voraussetzungen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses iSd. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfüllt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 233/17 - Rn. 15) .
  • BGH, 09.01.2024 - II ZR 65/23

    Anspruch der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen; Kaduzierungsverfahren;

    Für ein Anerkenntnis genügt zwar jedes, auch ein rein tatsächliches, Verhalten des Schuldners oder auch seines Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs, wenigstens dem Grunde nach, unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen werde (BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - IX ZR 233/17, MDR 2019, 355 Rn. 15 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19

    Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick

    Sie bewirkt keine Beweislastumkehr, sondern bildet einen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises (BGH, Urt. vom 30.9.1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311, 315 ff., vom 9.6.1994 - IX ZR 125/93 - BGHZ 126, 217, 222, vom 9.11.1995 - IX ZR 161/94, vom 6.12.1018 - IX ZR 176/16 - Rn. 23 und vom 24.1.2019 - IX ZR 233/17 - Rn. 31) und stellt zudem eine Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, dass es für die individuelle Verhaltensweise von Menschen in bestimmten Lebenslagen keinen Anscheinsbeweis gibt.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 7 U 36/21

    Unberechtigter Einzug von Provisionen durch den Vorstand einer AG

    Ein Anerkenntnis im Sinn des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass der gegen ihn erhobene Anspruch besteht und deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet ist, er werde sich nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf den Eintritt der Verjährung berufen (st Rspr., etwa BGH, Urteil vom 24.01.2019 - IX ZR 233/17, NJW 2019, 1219 Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des

    Dementsprechend wird etwa der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - IX ZR 233/17, NJW 2019, 1219).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21

    Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch

    Ein "reiner" Auskunftsanspruch bewirkt hingegen keine Hemmung der Verjährung, da der Anspruch auf Zahlung durch die Klage auf Auskunftserteilung nicht rechtshängig wird (BGH Urt. v. 24.1.2019 - IX ZR 233/17, BeckRS 2019, 1578 Rn. 12; BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11, NJW 2012, 2180).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2022 - 3 U 398/20

    Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller nach Erwerb eines Kfz mit

    Ein Anerkenntnis ist ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Bestehens des Anspruchs zweifelsfrei ergibt (BGH, Urteil vom 24.01.2019 - IX ZR 233/17, Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Er muss berechtigterweise darauf vertrauen dürfen, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen (BGH, Urteil vom 24.1.2019 - IX ZR 233/17; Beschluss vom 6.11.2018 - XI ZR 369/18; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.6.2018 - 8 U 171/17 ).
  • OLG Naumburg, 28.02.2022 - 12 U 132/21

    Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall:

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, dass sich aus dem Verhalten der Schuldnerin unzweideutig ihr Bewusstsein vom Bestehen ihrer Schuld ergeben hätte (BGH, Urteil vom 30. September 1993, VII ZR 136/92; Urteil vom 24. Januar 2019, IX ZR 233/17; beide zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2022 - 3 U 128/21
    Ein Anerkenntnis ist ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Bestehens des Anspruchs zweifelsfrei ergibt (BGH, Urteil vom 24.01.2019 - IX ZR 233/17, Rz. 15).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 9 UF 128/21

    Ansprüche nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft; Verjährung eines

  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

  • OLG Bamberg, 26.10.2021 - 5 U 387/20

    Kein Restschadensersatzanspruch des geschädigten Gebrauchtwagenkäufers nach § 852

  • OLG Bamberg, 27.07.2023 - 1 U 164/22

    Stufenklage und Auskunft betreffend Prämienanpassungen in der privaten

  • OLG Bamberg, 20.07.2023 - 1 U 228/22

    Unzulässigkeit einer Stufenklage

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