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   BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19   

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https://dejure.org/2020,11156
BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 24 Abs. 4 S. 2, 26 Abs. 1
    Information der Wohnungseigentümer über Bewerber bei Neubestellung eines Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung der Eigentümergemeinschaft im Verwalterbestellungsprozess

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergleichsangebote zur Verwalterneuwahl müssen mit der Einladung versendet werden; §§ 24 Abs. 4 S. 2, 26 Abs. 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 26 Abs. 1
    Vorlage von Alternativangeboten für die Neubestellung eines Verwalters innerhalb der Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1
    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • rechtsportal.de

    WEG § 26 Abs. 1
    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentum: Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung der Eigentümergemeinschaft im Verwalterbestellungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewerber-Angebote müssen mind. 14 Tage vor Verwalterbestellung Eigentümern vorliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung der Eigentümergemeinschaft ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neubestellung eines Verwalters - Wohnungseigentümer müssen sich auf so eine wichtige Entscheidung gut vorbereiten können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Informationsversorgung der Wohnungseigentümer innerhalb der Einladungsfrist bei Neubestellung eines Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen vor Verwalterwahl müssen Vergleichsangebote bekannt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen vor der Verwalterwahl müssen die Vergleichsangebote bekannt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalterbestellung nur bei Kenntnis aller Angebote

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümerversammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist - Mitteilung der Eckdaten der Angebote genügt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterneubestellung: Wann muss wem der Verwaltervertrag vorliegen? (IMR 2020, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 960
  • MDR 2020, 914
  • NZM 2020, 663
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Ebenfalls rechtsfehlerfrei nimmt das Berufungsgericht an, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Alternativangebote einzuholen sind (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 10).

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Wohnungseigentümer innerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 8) ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (vgl. Küttner, AnwZert MietR 14/2019 Anm. 1).

    Zudem ist eine Kenntnis der Angebotskonditionen notwendig, um einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anstellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote beurteilen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Zudem ist eine Kenntnis der Angebotskonditionen notwendig, um einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anstellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote beurteilen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

    Zu den mitzuteilenden Eckpunkten der Leistungsangebote gehören die vorgesehene Laufzeit des Vertrages und die Vergütung (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9), wobei darzustellen ist, ob eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung mit mehreren Vergütungsbestandteilen angeboten wird.

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Ebenfalls rechtsfehlerfrei nimmt das Berufungsgericht an, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Alternativangebote einzuholen sind (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 10).

    Dies kann - wovon der Senat bereits ausgegangen ist - durch Zusendung der Angebote selbst erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12).

  • LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12

    Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Vielmehr müssen diese den Wohnungseigentümern auch bekannt gemacht werden, damit sie Erkundigungen über die Bewerber - etwa über das Internet - einziehen und sich ein Bild darüber verschaffen können, ob der jeweilige Bewerber fachlich geeignet ist, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten (vgl. Briesemeister, IMR 2013, 341).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Das kann etwa bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan oder über eine namhafte Sonderumlage für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fall sein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12; Schmidt-Räntsch, ZWE 2012, 445, 451).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Die Vergütung in den verschiedenen Angeboten lässt sich nicht immer direkt vergleichen, da zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden ist, in denen die Vergütung des Verwalters in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 33), und ein Angebotsvergleich daher nur unter Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vergütungsgestaltungen und dem Leistungsumfang der Angebote möglich ist.
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    Diese Voraussetzung ist bei den auf Grund der Jahresabrechnung zu fassenden Beschlüssen gegeben (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, ZfIR 2020, 547 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens

    Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass es nach der Rechtsprechung des Senats bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten ist, Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12 f.; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663 Rn. 12).

    Diese sollen in die Lage versetzt werden, einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anzustellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote zu beurteilen sowie ggf. Erkundigungen über die Bewerber einzuziehen und sich ein Bild darüber zu verschaffen, ob der jeweilige Bewerber fachlich geeignet ist, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663 Rn. 12).

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 47/20

    Für Beauftragung eines Sachverständigen bedarf es keiner Alternativangebote

    Dies erfordert eine Wahl auf einer fundierten Tatsachengrundlage, die nur bei Vorliegen mehrerer Angebote gegeben ist (BGH NZM 2020, 663).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 57/22

    Nachweis von Verwalterbestellung bei Eigentumsumschreibung

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Wohnungseigentümer innerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663, Rn. 9 beck-online, zum Ganzen auch BeckOK BGB/Hügel, 66. Ed. 1.5.2023, WEG § 26 Rn. 9, 10 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 23/20

    Wiederbestellung des Verwalters: Vorhandene Alternativangebote müssen vorgelegt

    Zudem sind die Angebotskonditionen mitzuteilen, damit ein Vergleich möglich ist (BGH NJW-RR 2020, 960).
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des BGH vom 24.1.2020, Az.: V ZR 110/19 könne der Auffassung der Beklagtenpartei, für die ordnungsgemäße Beschlussfassung genüge es, dass ein interessierter Eigentümer die Möglichkeit erhalte, vor der Eigentümerversammlung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen, nicht mehr gefolgt werden.

    Zwar hat in der Tat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten sei, den Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist zukommen zu lassen (BGH, NJW-RR 2020, 960 ff.).

  • LG München I, 18.05.2022 - 1 S 8843/21

    Teilerfolg der Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung in

    Wann es erforderlich ist, den Wohnungseigentümern bereits vor der Eigentümerversammlung Unterlagen oder bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, hängt von dem Beschlussgegenstand und den auszuwertenden Unterlagen bzw. Informationen ab (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2020, Az: V ZR 110/19, juris Rn 11).
  • AG Köln, 17.10.2023 - 215 C 3/23

    Sanierung der Balkone: Wie viele Angebote sind einzuholen?

    Dass hier ausnahmsweise die Mitteilung weiterer Einzelheiten oder sogar der Angebote selbst erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu bei einer Verwalterneubestellung: BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19 -, juris), hat der Kläger nicht dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19

    Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei

    Wird eine neue Verwaltung gewählt und nicht die Bestellung der bisherigen Verwalterin verlängert, sind der Eigentümerversammlung drei Alternativangebote zur Auswahl vorzustellen, aus denen der künftige Verwalter ausgewählt werden kann (BGH vom 24.1.2020, Az. V ZR 110/19; BGH vom 1.4.2011, Az. V ZR 96/10).
  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 202/20

    Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter durch die

    Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass es nach der Rechtsprechung des Senats bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten ist, Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12 f.; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663 Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.2023 - 13 T 56/23

    Es gibt nur einen Verwalter-Kandidaten: Eigentümer müssen ihn wählen!

  • LG Landau/Pfalz, 17.12.2021 - 5 S 16/21

    Genehmigung der Jahresabrechnung?

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2021 - 13 S 13/21

    Anforderungen an einen Vergleich der Gemeinschaft mit dem Verwalter

  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

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