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   BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18   

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https://dejure.org/2020,512
BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18 (https://dejure.org/2020,512)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2020 - V ZR 155/18 (https://dejure.org/2020,512)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 (https://dejure.org/2020,512)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    §§ 1027, 1004 BGB, § 917 BGB, § 873 Abs. 1 BGB, Art. 184, 187 EGBGB, § 561 ZPO, § 598 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 917 Abs. 1 BGB, § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 30 Abs. 2 BauGB, § 328 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 917

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßige Benutzung eines Gewerbegrundstücks im Hinblick auf das Abstellen von Fahrzeugen; Erforderlichkeit einer Zufahrt zum Be- und Entladen von Fahrzeugen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahrzehntelange Duldung des Nachbarn begründet kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht

  • rewis.io

    Begründung eines Notwegerechts durch konkrete Nutzung eines verbindungslosen Grundstücksteils

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 917, 1018, 1090
    Kein Entstehen von Grunddienstbarkeiten (hier: Wegerecht) zwischen zwei Grundstücksnachbarn aufgrund von Gewohnheitsrecht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 917 Abs. 1 ; BGB § 1018 ; BGB § 1090
    Ordnungsmäßige Benutzung eines Gewerbegrundstücks im Hinblick auf das Abstellen von Fahrzeugen; Erforderlichkeit einer Zufahrt zum Be- und Entladen von Fahrzeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Weg zur Garage über des Nachbars Grundstück - Gewohnheitsrecht?

  • tagesschau.de (Pressemeldung)

    Kein Wegerecht aus Gewohnheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das jahrzehntelang geduldete Wegerecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaftsstreit: Kein Wegerecht trotz jahrzehntelanger Übung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Selbst jahrzehntelange Duldung durch den Nachbarn kann kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht begründen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Wegerecht durch jahrzehntelange Nutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegerecht aus Gewohnheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer: Wegerecht jahrzehntelang geduldet - kein Gewohnheitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegerecht aus Gewohnheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Gewohnheitsrecht bei jahrzehntelanger Duldung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegerecht: Der Zugang zum eigenen Grundstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss ein Wegerecht immer im Grundbuch eingetragen sein?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Wegerecht aus Gewohnheitsrecht trotz jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Worum handelt es sich bei einem Wegerecht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegerecht auch nach jahrzehntelanger Duldung?

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Kein Gewohnheitsrecht - Auch jahrzehntelange Duldung führt noch nicht zu einem Wegerecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Jahrelange Wegenutzung führt nicht zu Gewohnheitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch Nachbarn - Wegerecht kann außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen oder als Notwegrecht entstehen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn?

  • zeitschrift-jse.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Entstehung einer Dienstbarkeit durch Gewohnheitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1360
  • MDR 2020, 481
  • NZM 2021, 244
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 21.11.2008 - V ZR 35/08

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit des gewohnheitsrechtlichen Nachbarechtssatzes

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Möglichkeit des Entstehens von Gewohnheitsrecht in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist und dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Wegerechte gewohnheitsrechtlich entstehen können (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, NJW-RR 2009, 311 zum Inwiekenrecht in Ostfriesland).

    a) Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.; 34, 293, 303; 122, 248, 269; Senat, Urteil vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208, 1209; Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, NJW-RR 2009, 311 Rn. 12; Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14, BGHZ 213, 30 Rn. 23; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12, BGHZ 197, 1 Rn. 29; Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16, WM 2017, 1011 Rn. 24; VGH Mannheim, VBlBW 2019, 207 Rn. 55).

    In dem Unterfall der sog. Observanz, bei der es sich um ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht handelt (vgl. RGZ 102, 9, 12; OLG Frankfurt, RdL 2019, 98 Rn. 29), kann dieses auch im Verhältnis einer begrenzten Zahl von Eigentümern und Pächtern zueinander entstehen (Senat, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, aaO Rn. 13 mwN), etwa nur für eine Gemeinde oder die Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., Einleitung Rn. 22).

    Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die ungeschriebene Rechtsnorm, die die Beteiligten als verbindlich anerkennen, alle Rechtsverhältnisse einer bestimmten Art beherrscht (Senat, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, aaO Rn. 13; Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, A § 4 IV).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    (2) Auch nach Teil I Titel 22 § 13 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) konnte eine Grunddienstbarkeit (Grundgerechtigkeit) durch Ersitzung (Verjährung) erworben werden, wenn das Recht durch eine wenigstens 30 Jahre lange (Teil I Titel 22 § 14 i.V.m. Teil I Titel 9 § 625 ALR) ununterbrochene Ausübung in Anspruch genommen wurde (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 12; siehe für eine ausführlichere Darstellung OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 sowie Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, B § 36 II 3).

    Liegt ein Grundstück - wie hier - mit seiner Vorderseite an einem öffentlichen Weg, ist die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), gewährleistet.

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Hinsichtlich dieser Notlage sind strenge Anforderungen zu stellen; sie besteht nicht, wenn eine andere Verbindungsmöglichkeit vorhanden ist, die ebenfalls ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung gewährleistet (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

    Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO).

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Zwar schließt dieser Umstand allein ein Notwegrecht nicht von vornherein aus (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 10 f. mwN; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15, ZMR 2016, 382 Rn. 7).

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können sie nicht mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 26; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15, ZMR 2016, 382 Rn. 14).

    Zwar schließt dieser Umstand allein ein Notwegrecht nicht von vornherein aus (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 10 f. mwN; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15, ZMR 2016, 382 Rn. 7).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können sie nicht mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 26; Urteil vom 22. Januar 2016 - V ZR 116/15, ZMR 2016, 382 Rn. 14).

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, aaO; Urteil vom 28. Mai 1976 - V ZR 195/74, WM 1976, 1061, 1063; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, aaO).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Ist eine Bebauung nach öffentlichem Recht mangels Erschließung unzulässig, kann die bauliche Nutzung nicht gleichwohl eine ordnungsmäßige Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB deshalb sein, weil sie praktischen Bedürfnissen entspricht; was nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts unzulässig ist, kann nicht von der Privatrechtsordnung als "ordnungsmäßig" gebilligt werden (BVerwGE 50, 282 = NJW 1976, 1987, 1989).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
    Die für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens notwendige Erschließung ist nämlich nur dann i.S.v. § 30 Abs. 2 BauGB "gesichert", wenn für die Zuwegung eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit besteht; ein Notweg nach § 917 BGB genügt nicht (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 318/13, NJW-RR 2015, 852 Rn. 21 mwN).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14

    Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

  • BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99

    Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn

  • RG, 14.03.1921 - VI 484/20

    Kirchenbaulast

  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 35/63

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Einräumung eines Notwegerechts -

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74

    Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite

  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

  • OLG Naumburg, 14.11.2018 - 12 U 59/18

    Berufungsverfahren: Rechtzeitiger Eingang der Berufungsschrift per elektronischer

  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06

    Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

  • BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16

    Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

  • BGH, 16.04.1958 - V ZR 170/56
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

  • BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20

    Duldung der Benutzung der Hoffläche als Verbindung zu den beiden auf dem

    Dass die auf dem Grundstück genutzten Bauten baurechtlich genehmigt sind, stellt nur eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung für ein Notwegrecht dar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. Dezember 2020 - V ZR 268/19, NJW-RR 2021, 738 Rn. 16; Klarstellung zu Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 27).

    aa) Welche Art der Benutzung eines Grundstücks i.S.v. § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB ordnungsmäßig ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 22; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ( Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 22; Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 117/08, NJW-RR 2010, 445 Rn. 15; Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

    Ausschlaggebend dafür ist, dass angesichts der Schwere des Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, an das Fehlen einer für die ordnungsmäßige Benutzung notwendigen Verbindung strenge Anforderungen zu stellen sind und daher Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch Zweckmäßigkeit nicht die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks rechtfertigen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 28; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23; Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318).

    Etwas anderes folgt nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24. Januar 2020 (V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 27), die dem Berufungsgericht Anlass zur Zulassung der Revision gegeben hat.

    Dies setzt aber in der Regel voraus, dass das Grundstück nach seinen konkreten Verhältnissen eine gewerbliche Nutzung größeren Umfangs erlaubt, namentlich eine solche, bei der Waren eingelagert werden (müssen), die aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht auf dem mit dem öffentlichen Weg verbundenen Grundstücksteil gelagert oder über diesen hinweg auf den verbindungslosen Grundstücksteil verbracht werden können (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 23).

  • BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21

    Notwegerecht unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB ; Beseitigung von zur

    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können sie weder mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 19 mwN) noch gestützt auf eine jahrzehntelange Übung unter einzelnen Grundstücksnachbarn (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 10) umgangen oder erweitert werden.
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück

    Die ordnungsmäßige Benutzung eines zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzten Grundstücks setzt in der Regel - und so auch hier - die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24; Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 14 mwN zu Wohngrundstücken; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 23 mwN zu Gewerbegrundstücken).

    (1) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt noch zutreffend sieht, kommt angesichts der Schwere des Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, ein Notwegrecht nur in Betracht, wenn die Zugangslosigkeit des Grundstücks nicht anderweitig behoben werden kann (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 319; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 11.12.2020 - V ZR 268/19

    Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen kann (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, ZfIR 2020, 383 Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 30.09.2021 - 11 U 18/21

    Notwegerecht an einem ehemals herrenlosen Straßengrundstück

    Diese ist nur unter Nutzung des Weges X möglich, nicht dagegen über den Weg W. Wenn auf einem Grundstück Garagen nicht genehmigt und nicht genehmigungsfähig sind, kann zwar der Fall eintreten, dass das Notwegerecht nicht zum Befahren berechtigt, weil das Grundstück nicht ordnungsgemäß genutzt wird (vgl. BGH V ZR 155/18 Rn. 27).
  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21

    Abprallen von Schnee an einer baurechtlich genehmigten Grenzwand als positive

    Müssen positive Einwirkungen - wie hier - gemäß § 906 Abs. 1 BGB geduldet werden, sind sie rechtmäßig, und das Gesetz sieht einen Ausgleichsanspruch nicht vor; diese gesetzliche Regelung kann nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (vgl. jeweils zum Notwegrecht Senat, Urteil vom 6. Mai 2022 - V ZR 50/21, NJW-RR 2022, 1381 Rn. 17; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 19).
  • OLG Köln, 25.11.2020 - 16 U 149/17

    Wegerecht über ein Betriebsgelände Gewohnheitsrechtlich begründetes Nutzungsrecht

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens V ZR 155/18 tragen die Klägerin zu 1.) zu 1/3 und die Kläger zu 2.) bis 5.) zu jeweils 1/6.

    Auf die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hin hat der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen und sodann durch Urteil vom 24.01.2020 (V ZR 155/18) den Senatsbeschluss vom 01.06.2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten besteht nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 24.01.2020 (V ZR 155/18 - GA 663 ff.) über die gegen den Senatsbeschluss gerichtete Revision ausgeführt hat.

    Dies kann bei einer Nutzung für kleinere Gewerbebetriebe - abgesehen von (hier nicht streitiger) zulässiger baurechtlicher Nutzung - aber nur ausnahmsweise gelten, und zwar dann, wenn die Grundstücke an einem öffentlichen Weg gelegen sind und die für kleinere Gewerbebetriebe erforderlichen Waren dort angeliefert und - soweit erforderlich - durch Geschäfts- bzw. Ladenräume hindurch nicht auf den hinteren Grundstücksteil verbracht werden können (BGH, Urteil vom 24.01.2020, a.a.O., Rn. 29).

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

    Auch nach der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 - sei ein Wegerecht kraft Gewohnheitsrecht in Form der Observanz nach den Grundsätzen möglich, die der Bundesgerichtshof im sog. Inwiekenfall, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 - formuliert habe.

    Notwendig ist mithin, dass diese Übung von der Überzeugung getragen wird, mit ihrer Anwendung geltendes Recht zu befolgen (BGH, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12 -, Rn. 29; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 8, juris).

    In einem solchen konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 7 ff., juris).

    Für den vorliegenden Fall gilt vielmehr der Grundsatz, dass durch lange Übung ein gewohnheitsrechtliches Wegerecht nicht beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn zur Entstehung gelangen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -).

    Auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 - stand der Annahme, es sei lediglich ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn im Streit, nicht entgegen, dass es nicht um den Zugang zu einem einzelnen Grundstück, sondern zu drei Grundstücken verschiedener Eigentümer ging.

  • OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 16 U 9/19

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Welche Art der Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 917 Abs. 1 BGB ordnungsgemäß ist, bestimmt sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (vgl. nur BGH, Urteil vom 24.1.2020, V ZR 155/18).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.1.2020, V ZR 155/18 im Rahmen seiner Hinweise zur weiteren Sachbehandlung die Nutzung der im hinteren Bereich der Grundstücke der dortigen Kläger befindlichen Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nicht als ordnungsgemäße Benutzung im Sinne von § 917 Abs. 1 S. 1 BGB angesehen hat, und zwar mit der Begründung, die Garagen seien baurechtlich nicht genehmigt und mangels Erschließung auch nicht genehmigungsfähig.

    Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Köln aufgehoben und dabei deutlich gemacht, dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen kann, nicht aber durch eine - sei es auch jahrzehntelange - Übung unter Grundstücksnachbarn, die in der Annahme erfolgt, hierzu schuldrechtlich oder nach § 917 BGB berechtigt bzw. verpflichtet zu sein (BGH, Urteil vom 24.1.2020, aaO.).

    Die Frage, ob ein Notwegerecht besteht, wenn es um den Zugang zu auf einem Grundstück befindlichen genehmigten und erschlossenen Garagen geht, ist nach Auffassung des Senats vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 24.1.2020, V ZR 155/18, ungeklärt und gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO von grundsätzlicher Bedeutung.

  • OLG München, 02.03.2022 - 7 U 7015/20

    Unwirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs über Einräumung eines Notwegerecht

    Der Senat schließt sich dieser - vom BGH zwischenzeitlich mehrfach bestätigten (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2013 - V ZR 278/12, juris-Rn 12; vom 15.11.2013 - V ZR 24/13, juris-Rn. 22; vom 24.04.2015 - V ZR 138/14, juris-Rn. 14; vom 24.01.2020 - V ZR 155/18, juris-Rn. 28 und vom 11.12.2020 - V ZR 268/19, juris-Rn. 9) - Rechtsprechung an.

    Zwar trifft zu, dass eine öffentlich-rechtlich verbotene Nutzung eines Grundstücks kein Notwegerecht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteile vom 07.07.2006 - V ZR 159/05, juris-Rn. 9 f. und vom 24.01.2020 - V ZR 155/18, juris-Rn. 32).

  • VG München, 28.11.2022 - M 8 K 20.1555

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Inanspruchnahme benachbarten, im

  • LG Aachen, 05.08.2021 - 3 S 2/21

    Schuldrechtliches Wegerecht zu Gunsten des Nachbarn?

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241

    Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels

  • OLG Rostock, 28.10.2022 - 3 U 13/21

    Notwegerecht bei in einer privaten Ringstraße "gefangenem" Reihenhaus

  • BGH, 27.01.2022 - V ZB 90/20

    Gesetzliche Anforderung an die Berufungsbegründung

  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 106/14

    Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2021 - 1 LB 9/17

    Baugenehmigung: Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur

  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 196/14

    Notwegerecht bei einem fremden Flurstück?

  • VG Bayreuth, 12.05.2020 - B 1 K 19.447

    Sperrung nicht gewidmeten Weges durch Grundstückseigentümer

  • VG München, 07.05.2020 - M 9 K 18.4302

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs

  • LG Flensburg, 08.03.2024 - 3 O 60/23

    Anspruch auf Erweiterung eines Notweges?

  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

  • OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20

    Grundbuchsache in Sachsen-Anhalt: Eintragung eines Hofvermerks für

  • OLG Naumburg, 09.05.2022 - 12 U 17/22

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung einer Garagenzufahrt; Voraussetzungen einer

  • OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19

    Umfang der Nutzungsberechtigung an einem Flurstück; Konkludente Vereinbarung zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - 10 A 4759/19
  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 2 U 26/22

    Amtshaftung bei Nichterteilung der Baugenehmigung wegen nicht gesicherter

  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 2 U 26/22

    Schadensersatz aufgrund Verzögerung eines Baugenehmigungsverfahren durch die

  • VG Bayreuth, 12.05.2020 - B 1 K 19.445

    Erfolgreiche Klage von Grundstückseigentümern auf Feststellung der Berechtigung,

  • AG Bad Iburg, 28.04.2022 - 4 C 384/21
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