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   BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63   

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https://dejure.org/1964,735
BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ehrengerichte an die Verneinung der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten im strafgerichtlichen Urteil - Rechtskraft eines Urteils vor Einlegung des Rechtsmittels - "Aburteilung" einer Straftat - Rechtsnatur und Rechtsfolgen des § 115 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 370
  • BGHSt 19, 269
  • NJW 1964, 1037
  • MDR 1964, 522
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung BGHSt 17, 149 die Frage aufgeworfen, die damals nicht entschieden zu werden brauchte,.

    Eine Unterbrechung oder Hemmung oder ein Ruhen der Frist tritt nicht ein (BGHSt 17, 149, 152 bis 154).

    Die Vorschrift verbietet es gerade nicht, eine Pflichtwidrigkeit zu untersuchen und zu verfolgen (BGHSt 17, 149, 152; Behnke, BDO § 3 Anm. 11; Römer, BDO § 3 Anm. IV 3).

  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Abweichend davon muß das Revisionsgericht auf dem Gebiete des Strafverfahrensrechts und ebenso auf dem des Disziplinarrechts bei einer nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretenen Gesetzesänderung nicht nur darüber befinden, ob das Urteil den zur Zeit seines Erlasses geltenden Vorschriften entspricht, sondern auch, ob es nach dem neuen Gesetz, falls dieses milder ist, gerechtfertigt ist (§ 2 Abs. 2 StGB, § 354 a StPO, § 116 Satz 2, § 146 Abs. 3 BRAO; vgl. hierzu BGHSt 5, 207, 208; 6, 186, 192; BGH HJW 1953, 1800, 1801; 1955, 1406/1407); maßgebend ist danach lediglich, ob der Tatrichter sein Urteil ebenso hätte erlassen können, wenn zur Zeit seiner Urteilsfindung das neue, mildere, Gesetz schon gegolten hätte.
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Abweichend davon muß das Revisionsgericht auf dem Gebiete des Strafverfahrensrechts und ebenso auf dem des Disziplinarrechts bei einer nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretenen Gesetzesänderung nicht nur darüber befinden, ob das Urteil den zur Zeit seines Erlasses geltenden Vorschriften entspricht, sondern auch, ob es nach dem neuen Gesetz, falls dieses milder ist, gerechtfertigt ist (§ 2 Abs. 2 StGB, § 354 a StPO, § 116 Satz 2, § 146 Abs. 3 BRAO; vgl. hierzu BGHSt 5, 207, 208; 6, 186, 192; BGH HJW 1953, 1800, 1801; 1955, 1406/1407); maßgebend ist danach lediglich, ob der Tatrichter sein Urteil ebenso hätte erlassen können, wenn zur Zeit seiner Urteilsfindung das neue, mildere, Gesetz schon gegolten hätte.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Der Hinweis des Beschuldigten auf die Entscheidung BGHSt 7, 238 geht fehl., Dort hat es sich nur um die Frage gehandelt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 51 Abs. 1 StGB in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise festgestellt waren.
  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts hierüber ist deshalb nicht erforderlich (BGHSt 17, 21, 27/28).
  • RG, 15.02.1892 - 289/92

    1. Ist jede unzulässige Form der Entwertung derjenigen Marken, die auf die in

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Als § 354 a StPO noch nicht galt, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung unter "Aburteilung" einer Straftat die Entscheidung über die Schuld und die Findung der schuldangemessenen Strafe durch den Tatrichter verstanden (RGSt 22, 347, 351; 61, 130, 135).
  • RG, 11.03.1927 - I 57/26

    1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Als § 354 a StPO noch nicht galt, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung unter "Aburteilung" einer Straftat die Entscheidung über die Schuld und die Findung der schuldangemessenen Strafe durch den Tatrichter verstanden (RGSt 22, 347, 351; 61, 130, 135).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

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  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im

    Etwas anderes könnte - in Ermangelung einer ausdrücklichen Einschränkung im Gesetz, wie sie sich z.B. für die Berücksichtigung der Rücknahme des Strafantrags aus § 64 StGB ergibt - nur gelten, wenn Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu dem Schluss führten, dass die Verfahrensvoraussetzung der Nichtverfolgbarkeit nur bis zum letzten tatrichterlichen Urteil gelten solle - wie dies z.B. für den jetzigen § 164 Abs. 6 und den § 191 StGB angenommen wird (vgl. RGSt 26, 365; Schwarz/Dreher 27. Aufl. § 164 StGB Anm. 6, Schwarz/Kleinknecht StPO, 26. Aufl. Einl. 6; siehe auch die Entscheidungen BGHSt 19, 269 zur 5 Jahresfrist des § 115 BRAO und BGHSt 19, 377 zur Nachholbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 232 Abs. 1 Halbs. 2 StGB in der Revisionsinstanz) -.
  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

    Maßgebend ist insoweit der Tag der letzten tatrichterlichen Entscheidung, doch greift auch hier der Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens ein (BGHSt 19, 269).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 7/66

    Auskunftspflicht gemäß § 56 BRAO

    § 115 BRAO findet daher keine Anwendung (vgl. BGHSt 19, 269 = NJW 1964, 1037).
  • BGH, 05.10.1970 - AnwSt (R) 3/70

    Unterbrechung der Verjährung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Aus der bisherigen "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63] ist nunmehr eine echte Verjährungsvorschrift geworden, die für jede bei ihrem Inkrafttreten noch verfolgbare Pflichtwidrigkeit uneingeschränkt gilt.
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Der Ehrengerichtshof hat rechtlich einwandfrei dargelegt (UA Bl. 100, 101), daß die Verfolgung der Taten, soweit der Beschwerdeführer verurteilt wurde, nicht nach § 115 BRAO a.F. ausgeschlossen und nicht nach § 115 BRAO n.F. verjährt ist (vgl. BGHSt 17, 149 ff = NJW 1962, 1118; 19, 269= NJW 1964, 1037; 21, 232, 236, 237= NJW 1967, 894; 24, 1= NJW 1970, 2304).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner

    Das hat nach § 354 a StPO auch noch das Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 19, 269, 270 [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen

    Dabei sah die Rechtsprechung diese Vorschrift nicht als Verjährungsbestimmung, sondern als eine "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) an, nach der die Frist weder durch die Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens unterbrochen oder gehemmt wurde noch während der Dauer des Verfahrens ruhte (BGHSt 17, 149).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 47/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in

    Diese Regelung ist nach § 354 a StPO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB auch vom Revisionsgericht noch zu berücksichtigen (BGHSt 19, 269, 271 [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 06.12.1965 - AnwSt (B) 5/65

    Rechtsmittel

    Daß eine Standesverfehlung auch nach Ablauf von fünf Jahren noch mit einem Verweis und Geldbuße bestraft werden kann, die Vorschrift des § 115 BRAO also auf diese Strafanhäufung keine Anwendung findet, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 17, 149, 154 [BGH 26.02.1962 - AnwSt R 8/61]; Urteil vom 9. April 1962 - AnwSt (R) 2/62 - und Urteil vom 11. Februar 1963 - AnwSt (R) 17/62; Beschluß vom 24. Februar 1964 - AnwSt (B) 1/64; vgl. auch BGHSt 19, 269).
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