Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,7202
BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62 (https://dejure.org/1964,7202)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1964 - III ZR 224/62 (https://dejure.org/1964,7202)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1964 - III ZR 224/62 (https://dejure.org/1964,7202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,7202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Diesem ist mithin verfassungsrechtlich die Möglichkeit gegeben, der - ständigen und im Grundsatz unaufhebbaren - Spannungslage, in der im Blick auf das "Eigentum" der Einzelne und der Staat einander gegenüberstehen (s. dazu im einzelnen BGHZ 6, 270, 276/7),.

    Denn mag man auch den Bereich des Wesensgehalts des Eigentums weiter oder enger ziehen (vgl. dazu BGHZ 6, 270, 279; Werner-Weber in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Band 2 S. 357/8; Ipsen a.a.O. S. 94/5; Huber a.a.O. S. 10, Reinhardt in Reinhardt-Scheuner, Verfassungsschutz des Eigentums S. 26 u.a.), in keinem Fall wird dadurch des Eigentum in seinem Wesensgehalt angetastet, daß der Eigentümer einer abhanden gekommenen Sache, deren Besitzer sie bei einer öffentlichen Pfandleihanstalt versetzt, mit dem "Lösungsanspruch" der Pfandleihanstalt belastet wird.

    Denn in der gesetzlichen Regelung, wie sie der Gesetzgeber getroffen hat, kann nicht ein eine bestimmte Gruppe von Sacheigentümern ungleich treffender Eingriff, der sie zu einem besonderen, anderen nicht zugemuteten Opfer zwingt, und damit nicht eine Enteignung gesehen werden (vgl. BGHZ 6, 270, 280).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 6, 273, 280; 13, 225, 227, 228), daß es Sache des Gesetzgebers ist, zu bestimmen, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse maßgebend dafür sind, sie im Recht als gleich oder ungleich zu behandeln.
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 6, 273, 280; 13, 225, 227, 228), daß es Sache des Gesetzgebers ist, zu bestimmen, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse maßgebend dafür sind, sie im Recht als gleich oder ungleich zu behandeln.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Es ist dagegen nicht Sache des Gerichts, die vom Gesetzgeber gewählte Lösung auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen oder zu untersuchen, ob sie die denkbar gerechteste Lösung darstellt (vgl. BVerfGE 3, 58, 135, 136).
  • BGH, 15.03.1957 - VI ZR 204/56

    Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - III ZR 224/62
    Die Bedeutung der in Rede stehenden Bestimmung in § 7 SG ZPO liegt - wie im einzelnen unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte in BGHZ 24, 36 ff ausgeführt ist - darin, daß der Revisionskläger durch die vorherige Inanspruchnahme des obersten Landesgerichts keine Nachteile erleiden und ihm deshalb in den dem Bundesgerichtshof zugewiesenen Sachen unter allen Umständen von der Zustellung des Abgabebeschlusses an noch die volle Monatsfrist für die Revisionsbegründung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt verbleiben soll.
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 136/68

    Bergschädenregelung und Art. 14 GG

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 169/68

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Umfang der Pflichten einer

    Vielmehr gehören zu den gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG auch die gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtskreise der einzelnen Eigentümer gegeneinander oder die der Eigentümer gegen sonstige Privatpersonen abstecken, wie etwa die nachbarrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, die Bestimmungen über den Erwerb und den Verlust von Eigentum und sonstigen Sachenrechten u.a.m. (vgl. dazu Urteil vom 24. Februar 1964 - III ZR 224/62 - S. 15/16 = LM Nr. 4 zu BayAG BGB und vom 22. Mai 1967 - III ZR 124/66 = BGHZ 48, 46, 50) [BGH 22.05.1967 - III ZR 124/66] .
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 146/68

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Bergwerksbesitzer - Eingriff in

    Vielmehr gehören zu den gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG auch die gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtskreise der einzelnen Eigentümer gegeneinander oder die der Eigentümer gegen sonstige Privatpersonen abstecken, wie etwa die nachbarrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, die Bestimmungen über den Erwerb und den Verlust von Eigentum und sonstigen Sachenrechten u.a.m. (vgl. dazu Urteil vom 24. Februar 1964 - III ZR 224/62 S 15/16 = LM Nr. 4 zu BayAG BGB und vom 22. Mai 1967 - III ZR 124/66 = BGHZ 48, 46, 50) [BGH 22.05.1967 - III ZR 124/66].
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

    Dieser Grundsatz stellt nichts anderes dar als ein Willkürverbot; er will gewährleisten, daß gleichliegende Sachverhalte auch rechtlich übereinstimmend beurteilt werden; deshalb verbietet er jede willkürliche, d.h. nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung; sind in einer Gruppe von Fällen die Voraussetzungen durchweg dies selben, dann geht es nicht am einen oder mehrere Beteiligten aus sachfremden Gründen schlechter zu stellen als alle übrigen (BGH Urteile vom 11. Juli 1960, II ZR 24/58, NJW 1960, 2142, und vom 24. Februar 1964, III ZR 224/62, MDR 1964, 486; BayVerfGH WM 1961, 1362; 1963, 1237, 1238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht