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   BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69   

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https://dejure.org/1970,1453
BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69 (https://dejure.org/1970,1453)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1970 - 1 StR 557/69 (https://dejure.org/1970,1453)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1970 - 1 StR 557/69 (https://dejure.org/1970,1453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage - Einbeziehung weiterer Straftaten eines Angeklagten in ein Verfahren durch Erhebung einer Nachantragsklage - Rechtsfolgen der Entscheidung nach einer Wahlfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 904
  • MDR 1970, 520
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
    Stehen mehrere Verhaltensweisen, die der Tatrichter mangels eindeutigen Nachweises als möglich hinnehmen muß, in einem "Stufenverhältnis" des "Mehr oder Weniger", so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen (BGHSt 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]; BGH Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
    Stehen mehrere Verhaltensweisen, die der Tatrichter mangels eindeutigen Nachweises als möglich hinnehmen muß, in einem "Stufenverhältnis" des "Mehr oder Weniger", so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen (BGHSt 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]; BGH Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
    Die Behauptung des Angeklagten, ihm sei das letzte Wort verkürzt worden, findet im Sitzungsprotokoll keine Stütze und ist überdies durch die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter und des Protokollführers - auf die es allerdings nicht ankommt (BGHSt 13, 53, 59) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58] - widerlegt.
  • BGH, 02.02.1960 - 5 StR 19/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
    Das Fehlen des Einbeziehungsbeschlusses ist - wie das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses - im Fall einer sachlich erforderlichen Nachtragsanklage ein von Amts wegen zu beachtendes Hindernis für das weitere Verfahren (BGH Urteil vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60).
  • RG, 17.09.1918 - IV 616/18

    Bedarf es des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts, wenn

    Auszug aus BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
    Der von der Revision vermißte Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 StPO war nicht notwendig, da statt schweren Diebstahls einfacher Diebstahl angenommen wurde (RGSt 53, 100; Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 265 Anm. 4 d; Schwarz/Kleinknecht, StPO 28. Aufl. § 265 Anm. 4).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    2 St 96/52">BayObLGSt 1953, 1; BGH NJW 1970, 904 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der milderen Norm dann entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruhte, dass eine die schwereren Qualifikationstatbestände begründender Umstand entfiel, und hierdurch die Verteidigung der Angeklagten nicht berührt wurde (vgl. RGSt 53, 100 f.; BGH NJW 1970, 904, 905; Schlüchter in SK-StPO 14. Lfg. Mai 1995 § 265 Rdn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 355/02

    Zeitliche Geltung der Strafgesetze - Anwendung der im Tatzeitpunkt geltenden

    § 265 Abs. 1 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1970, 904, 905).
  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 4 Ss 888/95

    Anforderungen an das Vorliegen eines wirksamen Einbeziehungsbeschlusses

    Umstände, die es ermöglichen könnten ausnahmsweise von der Einstellung des Verfahrens abzusehen, sind nach Lage des Falles hier nicht gegeben (vgl. insoweit z.B. auch KK-Hürxthal, § 266 Rn. 7; BGH, NJW 1984, 2172 = JR 1985, 126 mit zustimmender Anm. v. Gollwitzer; BGH, NJW 1990, 1055; BGH, NJW 1970, 904).
  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 9/82

    Rechtsanwalt - Vertretungsverbot - Standesverstoß - Terroristenprozeß - Ausmaß -

    nis entgegensteht (vgl. BGH NJW 1970, 904, 905; BGH bei Holtz MDR 1977, 982, 984).
  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74

    Untreue aufgrund nicht rechtzeitiger Einlösung einer Forderung aus einem Wechsel

    Eine Nachtragsanklage kommt nur dann in Betracht, wenn eine andere Tat im Sinne des § 264 StPO, also ein anderes geschichtliches Ereignis vorliegt als das, welches die zugelassene Anklage der Entscheidung des Gerichts unterstellt hat (vgl. BGH NJW 1970, 904).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss 8/97
    Den Gegenstand dieser Untersuchung war der dem Angeklagten zur Last gelegte Diebstahl; soweit sich nach der Eröffnung des Hauptverfahrens herausstellt, daß die Tat anders als in der Anklageschrift in Verbindung mit dem Eröffnungsbeschluß begangen worden ist, handelt es sich nicht um eine weitere oder andere Tat (BGH, NJW 1970, 904).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 792/76

    Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten

    Er ist Verfahrensvoraussetzung (BGH NJW 1970, 904 Nr. 11; BGH, Urteile vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60 - und vom 4. März 1960 - 4 StR 14/60).
  • BGH, 12.11.1975 - 2 StR 265/75

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen versuchten Betruges - Anforderungen an die

    Die vom Generalbundesanwalt benannte Entscheidung des 1. Strafsenats NJW 1970, 904 besagt nichts Gegenteiliges.
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