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   BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75   

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https://dejure.org/1976,1497
BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75 (https://dejure.org/1976,1497)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1976 - 1 StR 602/75 (https://dejure.org/1976,1497)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 (https://dejure.org/1976,1497)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Deshalb läßt sich wie im Fall des Urteils vom 8. Mai 1951 (1 StR 171/51, insoweit in BGHSt 1, 186 nicht abgedruckt) auch hier sagen, daß ,,die Grenze summarischer Feststellungen nicht überschritten" sei.

    a) Anders als im Fall BGHSt 1, 186 bestand keine Einigkeit zwischen dem Angeklagten und den Kunden darüber, daß diese durch ihre Zahlungen das Geschäft des Angeklagten erst mitaufbauen sollten.

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche rechtliche Beurteilung möglich, wenn entweder schon bei Vornahme der Täuschung ein Treuverhältnis zu dem Getäuschten bestand (BGHSt 8, 254, 260) oder wenn durch die Untreue ein weiterer Schaden zugefügt wurde (BGHSt 6, 67, 68).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche rechtliche Beurteilung möglich, wenn entweder schon bei Vornahme der Täuschung ein Treuverhältnis zu dem Getäuschten bestand (BGHSt 8, 254, 260) oder wenn durch die Untreue ein weiterer Schaden zugefügt wurde (BGHSt 6, 67, 68).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem im Ergebnis angeschlossen; er hält allerdings nicht den Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes für maßgeblich, sondern hebt darauf ab, daß die GmbH sich als eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt (BGHSt 3, 32, 39, 40; Urteil vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67).
  • BGH, 02.02.1968 - 2 StR 630/67
    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem im Ergebnis angeschlossen; er hält allerdings nicht den Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes für maßgeblich, sondern hebt darauf ab, daß die GmbH sich als eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt (BGHSt 3, 32, 39, 40; Urteil vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67).
  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Schon das Reichsgericht hat diese Möglichkeit bejaht, zum Teil mit Hinweis auf den Schutz der Gläubiger der GmbH (RGSt 42, 278, 283; 71, 353, 355).
  • RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Schon das Reichsgericht hat diese Möglichkeit bejaht, zum Teil mit Hinweis auf den Schutz der Gläubiger der GmbH (RGSt 42, 278, 283; 71, 353, 355).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auch der alleinige Gesellschafter einer GmbH kann als ihr (faktischer) Geschäftsführer Untreue zu ihrem Nachteil begehen (vgl. die oben genannten Entscheidungen sowie BGH GA 1979, 311, 313; BGH Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75; RGSt 42, 278, 283 f.; Hübner a.a.O. Rdn. 55).

    Strafrechtlich ohne Bedeutung und wirkungslos ist indes jedenfalls die gesetzwidrige oder selbst ungetreue Zustimmung von Organen des Geschäftsherrn, und zwar auch, wenn es sich um den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH handelt (ständige Rspr. BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH wistra 1986, 262; 1984, 71; 1983, 71,NStZ 1982, 465; BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -, vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81 - S. 7, insoweit nicht in BGHSt 30, 127 abgedruckt; ferner Hübner a.a.O. Rdn: 87 m.w.N.; Dreher-Tröndle StGB 43. Aufl. § 266 Rdn. 14; Lackner StGB 17. Aufl. § 266 Anm. 7; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 2.2. Aufl. § 266 Rdn. 21; differenzierend Kohlmann - Festschrift für Werner 1984 S. 387 ff. -, der die Zustimmung der Gesellschafter "als Organ" der GmbH als tatbestandsausschließend ansieht, sofern das Stammkapital nicht angegriffen wird).

    Denn trotz der Hinweise auch auf das (mittelbare) Interesse der Gesellschaftsgläubiger in den Fällen der Untreue zum Nachteil einer GmbH bei Zustimmung der Gesellschafter (vgl. z.B. BGHSt 9, 203, 216 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; BGH wistra 1983, 71) hält der Bundesgerichtshof - ausdrücklich - den Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes nicht für maßgeblich, sondern hebt darauf ab, daß die GmbH sich als eigene Rechtspersönlichkeit darstellt (BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - undvom 31. Januar 1968 - 2 StR 630/67).

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Es kann auf sich beruhen, ob er sich im Hinblick auf eine solche Schädigung - trotz des Einverständnisses der Gesellschafter und des Treugebers Dr. Gielen (vgl. BGHSt 3, 23, 25; 3, 32, 39 f; BGH GmbHRdsch 1954, 75 mit zust. Anm. Schneider; BGH, Urteile vom 2. Februar 1968 - 2 StR 630/67 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75; Mertens in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 13 Anh. I Rdn. 36) - zugleich der Untreue zum Nachteil der GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin der KG schuldig gemacht hat.
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

    Denn entweder käme der Senat bei hier vertretener Rechtsauffassung zum gleichen Ergebnis wie die anderen Senate (4. Strafsenat, Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67 f.: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue, die dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil keinen "neuen Rechtsschaden' hinzufügt, als lediglich mitbestrafte Nachtat; 1. Strafsenat, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75, juris Rn. 13, 15: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue bei fehlender Schadensvertiefung, weil "allenfalls' mitbestrafte Nachtat) oder es handelt sich um Konstellationen, in denen die Frage nicht entscheidungserheblich war, weil durch die Untreuehandlung ein eigener Vermögensnachteil eingetreten ist (1. Strafsenat, Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 StR 835/83, StV 1984, 513 f.).
  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags -

    Das hat die Rechtsprechung auch dann angenommen, wenn der Geschäftsführer, der Gesellschaftsgelder veruntreut, sämtliche Geschäftsanteile besitzt (BGHSt 3, 32, 39, 40; BGH, Urteile vom 2. Februar 1969 - 2 StR 630/67 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -).
  • BGH, 08.08.1978 - 1 StR 296/78

    Annahme des Treubruchstatbestandes bei durch eine Lohnhauptsachbearbeiterin

    Eine straflose Nachtat (vgl. BGHSt 6, 67) kam nicht in Betracht, da die Angeklagte schon bei Vornahme der betrügerischen Täuschungshandlungen in einem die Voraussetzungen des Treubruchstatbestandes erfüllenden Treueverhältnis zu ihrer Arbeitgeberin stand (BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76).
  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 56/80

    Strafbarkeit wegen einer fortgesetzten Untreue - Anforderungen an das Vorliegen

    Ob sämtliche Gesellschafter den Mißbrauch der Befugnisse des Beschwerdeführers gebilligt haben, ist ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 3, 32, 339 f; 9, 203, 216; BGH Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 und vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 -); überdies ergeben die Feststellungen nicht, daß die Mitgesellschafterin Ursula P. (UA S. 62) ihre Zustimmung zu dem Milchpulvergeschäft erteilt hat.
  • BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78

    Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse

    Das gilt selbst für Einmann-Gesellschaften, bei denen der Geschäftsführer mit dem einzigen Gesellschafter identisch ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -).
  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an das Vorliegen einer

    Ob sämtliche Gesellschafter dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten der Gesellschaft zugestimmt haben, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 3, 32, 39 f; 9, 203, 216; BGH Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 -); überdies ergeben die Feststellungen nicht, daß die Zeugin Ursula J. als Mitgesellschafterin (UA S. 13) dem Beiseiteschaffen von Gesellschaftsgeldern zugestimmt hat.
  • BGH, 25.06.1980 - 2 StR 831/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Untreue und wegen Vollstreckungsvereitelung

    Daß die Angeklagten alle Geschäftsanteile der GmbH hielten, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 3, 32, 39, 40; BGH, Urteile vom 2. Februar 1969 - 2 StR 630/67 -, vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - und vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79).
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