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   BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74   

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https://dejure.org/1976,3542
BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74 (https://dejure.org/1976,3542)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1976 - KZR 15/74 (https://dejure.org/1976,3542)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 (https://dejure.org/1976,3542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mängel der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit - Bestimmung des zuständigen Berufungsgerichts im Wettbewerbsrecht - Kartellrechtliche Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Rüge des Verstoßes gegen die Bindung an das Grundurteil - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 736
  • GRUR 1977, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74
    In den Entscheidungen des erkennenden Senats, auf die sich die Revision bezieht (Senatsurteil vom 24. Juni 1965, NJW 1965, 2249 - "Brotkrieg" und vom 9. November 1967, BGHZ 49, 33 - "Kugelschreiber") handelte es sich um Fälle, in denen die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 87 GWB und dementsprechend die Zuständigkeit des Berufungsgerichts nach § 92 GWB "an sich" gegeben war, der Berufungskläger die Berufung jedoch gleichwohl bei dem nach § 119 GVG für die Berufung zuständigen Oberlandesgericht eingelegt hat.

    Diese Berufung wurde "zumindest auch " (BGHZ 49, 33, 37) als zulässig angesehen, wenn das Landgericht nicht erkennbar zugleich in seiner Eigenschaft als ein für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hat.

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74
    In den Entscheidungen des erkennenden Senats, auf die sich die Revision bezieht (Senatsurteil vom 24. Juni 1965, NJW 1965, 2249 - "Brotkrieg" und vom 9. November 1967, BGHZ 49, 33 - "Kugelschreiber") handelte es sich um Fälle, in denen die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 87 GWB und dementsprechend die Zuständigkeit des Berufungsgerichts nach § 92 GWB "an sich" gegeben war, der Berufungskläger die Berufung jedoch gleichwohl bei dem nach § 119 GVG für die Berufung zuständigen Oberlandesgericht eingelegt hat.
  • BGH, 05.10.1965 - VI ZR 90/64

    Umfang der Schadensminderungspflicht

    Auszug aus BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74
    Durch die Bindung an das Grundurteil war das Berufungsgericht nicht gehindert, die Klage abzuweisen; denn diese Bindung schließt nicht aus, daß die Klage im Betragsverfahren abgewiesen wird, weil kein Betrag nachgewiesen ist (BGH VersR 1965, 1173, 1174).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    (1) Im Sinne einer "formellen Anknüpfung" ist nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann von einer Entscheidung des Landgerichts "als Kartellspruchkörper" auszugehen, wenn sich die vom Landgericht in Anspruch genommene kartellrechtliche Zuständigkeit aus seinem Urteil eindeutig ergibt (vgl. BGH, Urteil v. 24. Februar 1976 - KZR 15/74 , MDR 1976, 736, Rz. 14 bei juris - Fotokopiergerät ).

    Bei dieser Sachlage reicht die im Urteilsrubrum erfolgte Bezeichnung des Rechtsstreits als "Kartellsache" für sich genommen zur eindeutigen Annahme einer vom Landgericht tatsächlich in Anspruch genommenen besonderen Zuständigkeit "als Kartellgericht" freilich ebenso wenig aus, wie dies etwa für die Verwendung eines Kartellaktenzeichens ( "Kart" ) gilt (vgl. insoweit BGH, Urteil v. 24. Februar 1976 - KZR 15/74 , MDR 1976, 736, Rz. 15 bei juris - Fotokopiergerät ).

    Insoweit kann auf sich beruhen, ob dies schon auf den Umstand zurückzuführen ist, dass vorliegend der von der Klägerin behauptete Sachverhalt außerhalb des angefochtenen Urteils steht, das heißt dessen Inhalt und insbesondere seinen Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 24. Februar 1976 - KZR 15/74 , MDR 1976, 736, Rzn. 14/15 bei juris - Fotokopiergerät ).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auch hat die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats das Ziel einer klaren Zuständigkeitsregelung durch die Forderung zu erreichen gesucht, es müsse deutlich klargestellt sein, daß das Landgericht in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hat, damit keinem Zweifel unterliege, bei welchem Gericht die Berufung einzulegen sei (vgl. außer den schon genannten Entscheidungen BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; vom 24. Juni 1965 a.a.O. "Brotkrieg" noch das Urteil vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 - MDR 197[xxxxx]736, 737).
  • BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
  • BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737) hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
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