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   BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77   

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BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,8184)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1977 - 1 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,8184)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 (https://dejure.org/1977,8184)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen als Grenzen der freien Beweiswürdigung durch das Tatgericht - Besondere Erklärung für Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes bei einer nach ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Dem Tatgericht kann zwar nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210; BGH VRS 33, 431).

    Auch über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf sich der Richter nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 10, 208, 211; 17, 382, 385; 21, 157, 159).

    Es geht bei der Beweiswürdigung um die Gewinnung persönlicher Gewißheit durch einsichtige Gründe, nicht um den Ausschluß objektiv möglicher Zweifel (BGHSt 10, 208, 209).

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Allgemeine Erfahrungssätze sind zu beachten, wenn ihre Geltung im Einzelfall nicht mit hinreichenden Gründen in Frage gestellt wird (BGHSt 12, 311, 315; 17, 382, 385; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 261 Anm. 5 c).

    Die Beweiswürdigung muß vollständig (erschöpfend) sein, d.h. die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Auch über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf sich der Richter nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 10, 208, 211; 17, 382, 385; 21, 157, 159).

    Allgemeine Erfahrungssätze sind zu beachten, wenn ihre Geltung im Einzelfall nicht mit hinreichenden Gründen in Frage gestellt wird (BGHSt 12, 311, 315; 17, 382, 385; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 261 Anm. 5 c).

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Dem Tatgericht kann zwar nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210; BGH VRS 33, 431).

    Auch Folgerungen, die denkgesetzlich, nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder nach der Lebenserfahrung nur möglich sind, kommen als Beweisgrundlage in Frage (BGHSt a.a.O.; BGH NJW 1967, 359, 360; BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; BGH VRS 33, 431; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75).

  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Auch über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf sich der Richter nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 10, 208, 211; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Es genügt, daß er auch für den Fall, daß der Erfolg sich einstellt, handelt, daß er sich mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 8. Mai 1973 - 1 StR 134/73 und 1 StR 656/72 - Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 59 Anm. 6).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Die Beweiswürdigung muß vollständig (erschöpfend) sein, d.h. die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Auch Folgerungen, die denkgesetzlich, nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder nach der Lebenserfahrung nur möglich sind, kommen als Beweisgrundlage in Frage (BGHSt a.a.O.; BGH NJW 1967, 359, 360; BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; BGH VRS 33, 431; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Auch über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf sich der Richter nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 10, 208, 211; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 209/72

    Strafbarkeit wegen versuchten Mords in Tateinheit mit Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77
    Die Beweiswürdigung muß vollständig (erschöpfend) sein, d.h. die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161).
  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 134/73

    Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Körperverletzung zum

  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 656/72

    Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den

    Bedingter Vorsatz und bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt, oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung

    Mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGHSt 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/76 - und vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 572/80

    "Verpassen eines Denkzettels" durch Messerstiche kann bedingten Tötungswillen

    Zum Ausdruck kommen das Fürmöglichhalten der Tatbestandsverwirklichung und das Sichabfinden damit, das Handeln auch für den Fall, daß die "Abreibung", so wie sie gedacht war und vorgenommen wurde, zum Tod von S. führt, also die intellektuelle und voluntative Seite des bedingten Vorsatzes (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urt. vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 323/79

    Richterliche Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des Vorliegens einer

    Der Tatrichter ist nach anerkannten Rechtsgrundsätzen gehalten, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, im Urteil erschöpfend zu würdigen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 -, vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 Seite 6 - vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 Seite 7; ferner in GA 1974, 61 m.w.Hinw.).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 808/78

    Wertung des vom Angeklagten abgelegten Geständnisses - Bedeutung der von der

    Anders wäre es nicht denkbar, daß sich die tatrichterliche Überzeugung von einem bestimmten Geschehensablauf auf die umfassende Würdigung einer Mehrzahl von Einzeltatsachen gründen kann, die je für sich allein genommen die tatrichterliche Überzeugung noch nicht tragen könnten (BGH NJW 1967, 359 f; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - Urt. vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und Urt. vom 21. Januar 1976 - 3 StR 461/75 - vgl. auch Gollwitzer bei Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 261 StPO Rdn. 70 ff).
  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78

    Zugrundelegung von Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder

    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 55/78

    Verwertung der Einlassung des Angeklagten in widersprüchlicher Weise im Rahmen

    Die Revision der Staatsanwaltschaft führte im Umfang der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des Senats vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 78/80

    Anforderungen an den Tötungsvorsatz bei der Abgabe unkontrollierter Schüsse

    Bei dieser Sachlage ist die Annahme bedingt vorsätzlichen Handelns nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 19. Mai 1976 - 3 StR 144/76 - und vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 -).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 407/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Voraussetzungen für die

    So muß sie vollständig (erschöpfend) sein, das heißt die festgestellten erheblichen Beweistatsachen sind (in zutreffender Erfassung ihrer Bedeutung) in die Überzeugungsbildung einzubeziehen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß der Tatrichter sich auseinandersetzen (BGHSt 14, 162/164, 165; 25, 365/367; BGH, Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
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