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BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.05.2017 - 2 StR 117/17
Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Sozialprognose bei laufendem Verfahren); …
Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen, prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 3; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt)). - BGH, 27.06.2019 - 1 StR 203/19
Strafaussetzung zur Bewährung (Berücksichtigung weiterer Straftaten; …
Die Berücksichtigung weiterer Straftaten bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zum Nachteil eines Angeklagten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zulässig; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17 Rn. 5;… vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 Rn. 8 und vom 24. Februar 1987 - 4 StR 56/87 Rn. 5).