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   BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87   

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https://dejure.org/1988,1494
BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87 (https://dejure.org/1988,1494)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - 3 StR 476/87 (https://dejure.org/1988,1494)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 3 StR 476/87 (https://dejure.org/1988,1494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Meinungsstand zum mit der Ladung im Ausland verbundenen Recht des Zeugen auf freies Geleit auf Grund des allgemeinen Völkerrechts - Allgemeine Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 Grundgesetz (GG) - Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Deutschland und Kolumbien - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 216
  • NJW 1988, 3105
  • MDR 1988, 598
  • NStZ 1989, 130
  • StV 1988, 233
  • StV 1989, 92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
    Die Pflicht des Gerichts, die Wahrheit durch Vernehmung von Tatzeugen in der Hauptverhandlung zu erforschen, wird in vielfacher Hinsicht begrenzt (vgl. BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 123 f.).

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt für den Fall, daß eine Verwaltungsbehörde einen Zeugen aus berechtigten Gründen "sperrt" (BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 126 f.).

    Allerdings kann es die Aufklärungspflicht dem Tatrichter im Einzelfall gebieten, bei einer nicht oder nicht verständlich begründeten Weigerung von der Vollstreckungsbehörde eine Überprüfung zu verlangen (vgl. BGHSt 32, 115, 126).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckungsbehörde bei einem solchen Sachverhalt nach dem Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung gehalten sein kann, durch gnadenweisen Strafaufschub für einen Zeugen zur Beschaffung eines Beweismittels im Erkenntnisverfahren gegen einen Angeklagten beizutragen, um so der eigenen Pflicht zur Amtshilfe (Art. 35 GG) zu genügen (vgl. BGHSt 29, 109, 112 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 124).

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
    Die Pflicht des Gerichts, die Wahrheit durch Vernehmung von Tatzeugen in der Hauptverhandlung zu erforschen, wird in vielfacher Hinsicht begrenzt (vgl. BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 123 f.).

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt für den Fall, daß eine Verwaltungsbehörde einen Zeugen aus berechtigten Gründen "sperrt" (BGHSt 29, 109, 111 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 126 f.).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckungsbehörde bei einem solchen Sachverhalt nach dem Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung gehalten sein kann, durch gnadenweisen Strafaufschub für einen Zeugen zur Beschaffung eines Beweismittels im Erkenntnisverfahren gegen einen Angeklagten beizutragen, um so der eigenen Pflicht zur Amtshilfe (Art. 35 GG) zu genügen (vgl. BGHSt 29, 109, 112 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 124).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
    Er ist auch nicht auf "ernstzunehmende" Zweifel (BVerfGE 23, 288 f., 319) in der Richtung gestoßen, daß er mit seiner Auffassung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde.

    Vor diesem Hintergrund begründet auch das von der Verteidigung vorgelegte Kurzgutachten des Professors Dr. S. (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg) vom 19. Januar 1988 im dargelegten Sinn keine "ernstzunehmenden" Zweifel (BVerfGE 23, 288 f., 319) an der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung zum freien Geleit.

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
    Völkerrechtsregeln sind dann "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne des Artikels 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten - nicht notwendigerweise auch von der Bundesrepublik Deutschland - anerkannt werden (BVerfGE 15, 25, 34; 16, 27, 33; Schmidt-Bleibtreu/Klein a.a.O. Art. 25 Rdn. 1; Leibholz/Rinck a.a.O. Art. 25 Rdn. 1).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
    Völkerrechtsregeln sind dann "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne des Artikels 25 GG, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Staaten - nicht notwendigerweise auch von der Bundesrepublik Deutschland - anerkannt werden (BVerfGE 15, 25, 34; 16, 27, 33; Schmidt-Bleibtreu/Klein a.a.O. Art. 25 Rdn. 1; Leibholz/Rinck a.a.O. Art. 25 Rdn. 1).
  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit -

    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

    Eine generelle Ablehnung solcher Ersuchen ist jedenfalls nicht belegt (vgl. BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87].

    Das Landgericht durfte daraus den Schluß ziehen, selbst bei einer Zusicherung freien Geleits, die jeweils nur bestimmte Taten betreffen kann (vgl. 295 StPO; BGHSt 35, 216, 217) [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87], könne "bei zusammenfassender Betrachtung der Situation ... mit einem Erscheinen des Zeugen im Falle seiner Ladung keinesfalls gerechnet werden".

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Zwar muß ein Zeuge, der sich im Ausland aufhält, in der Regel förmlich geladen werden, bevor er als unerreichbar angesehen werden kann; doch ist die Ladung entbehrlich, wenn sie von vornherein zwecklos erscheint (BGH GA 1965, 209; BGH StV 1985, 267; BGHSt 35, 216 [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]; BGHR StPO 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 9, 11).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    einerseits zur wahrscheinlichen Aussichtslosigkeit, den Zeugen selbst bei gelungener Ladung zu einer Reise in die Bundesrepublik zu veranlassen (er hatte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen; zur Frage eines Rechts auf freies Geleit vgl. BGHSt 35, 216 ff. [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]) oder gar hier eine Aussage zu erreichen (§ 55 StPO) und andererseits zu dem Umstand, daß selbst bei glaubhafter Bestätigung des Beweisthemas durch den Zeugen, die Verurteilung auch in diesem Punkt noch möglich gewesen wäre, weil die Einfuhr von Betäubungsmitteln kein eigenhändiges Delikt ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; BGH NStZ 1989, 436).
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

    Zur inneren Tatseite ist Gesamtvorsatz erforderlich, der nicht im Zweifel für den Angeklagten unterstellt werden darf (vgl. hierzu BGHSt 35, 218 [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 2, 8, 11).
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