Rechtsprechung
BGH, 24.02.2010 - 2 StR 577/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Rechtsfehlerhafte Verneinung des Tötungsvorsatzes bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen (Messereinsatz; umfassende Gesamtwürdigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
Tötungsvorsatz bei einer spontanen gravierenden Gewalthandlung im Zustand der erheblichen Alkoholisierung und affektiven Erregung - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer erheblichen Alkoholisierung sowie Handeln in affektiver Erregung mit dem Vorliegen eines Tötungsvorsatzes zum Handlungszeitpunkt
- rewis.io
Tötungsvorsatz bei einer spontanen gravierenden Gewalthandlung im Zustand der erheblichen Alkoholisierung und affektiven Erregung
- ra.de
- rewis.io
Tötungsvorsatz bei einer spontanen gravierenden Gewalthandlung im Zustand der erheblichen Alkoholisierung und affektiven Erregung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsanmerkung)
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage an den Großen Senat
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.05.2009 - 8 KLs 21/08
- BGH, 24.02.2010 - 2 StR 577/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 214
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auch ist eine erhebliche Alkoholisierung (oder ein Handeln in affektiver Erregung und aufgrund spontanen Entschlusses) nach sicherer Erfahrung gerade besonders geeignet, eine etwa vorhandene Hemmschwelle auch für äußerst gefährliche Gewalthandlungen herabzusetzen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 577/09, NStZ-RR 2010, 214, 215;… NK-StGB/Puppe, 3. Aufl., § 15 Rn. 93;… Rissing-van Saan, aaO, S. 515;… Roxin, aaO, Rn. 81;… MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 50;… Trück aaO S. 238;… Verrel aaO S. 311). - BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Soweit der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2010 - 2 StR 577/09, NStZ-RR 2010, 214, 215; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 192) beanstandet, es habe nicht in Erwägung gezogen, dass diese Umstände nach sicherer Erfahrung gerade besonders geeignet seien, die Hemmschwelle auch für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen, verkennt er, dass die alkoholbedingte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sich auf die subjektive Tatseite im Einzelfall unterschiedlich auswirken kann. - BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13
Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen …
Das Landgericht hat aber erkennbar nicht bedacht, dass es sich bei einem spontanen Handeln in affektiver Erregung um ein ambivalentes Beweisanzeichen handelt, das, je nachdem, wie das Tatgericht es im Einzelfall bewertet, rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Urteil vom 16. Mai 2013- 3 StR 45/13; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 577/09, NStZ-RR 2010, 214, 215).
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11 Gegen die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes sprechen auch weder die Alkoholisierung des Angeklagten und die Tatsache, dass er auch unter dem Einfluss von Cannabis stand, noch sein Handeln in zumindest affektiver Erregung, denn diese Umstände sind gerade besonders geeignet, die Hemmschwelle auch für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 214).
- BGH, 31.03.2011 - 2 StR 8/11
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Voraussetzungen für die Bildung einer …
Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 24. Februar 2010 (2 StR 577/09 - NStZ-RR 2010, 214) im Fall 8 der Urteilsgründe sowie im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück. - LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12
Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer …
Anhaltspunkte für einen Ausnahmefall, in dem aufgrund schwerster Berauschung oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung schon die Erkenntnisfähigkeit des Täters beeinträchtigt ist (vgl. BGH in NStZ-RR 2010, 214, 215), sind hier mit Blick auf das Leistungsverhalten des - alkoholgewöhnten - Angeklagten, der bei einer zur Tatzeit vorliegenden Blutalkoholkonzentration von (nur) ca. 1,8 Promille in der Lage war, ohne jegliche motorischen Ausfallerscheinungen aus einem im Hochparterre gelegenen Fenster zu springen, schnell laufend eine größere Distanz zu überwinden, geschickt dem "Bodycheck" des Zeugen KOK R. auszuweichen, sich seiner Festnahme durch diesen zu entziehen und zielgerichtet seinen Tatentschluss umzusetzen, nicht gegeben. - OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden …
Vielmehr sind diese Umstände jedenfalls dann, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für eine schwere Berauschung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorliegen, gerade besonders geeignet, die Hemmschwelle auch für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 214). - LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
Anhaltspunkte für einen Ausnahmefall, in dem aufgrund schwerster Berauschung oder tiefgreifender Bewusstseinsstörung schon die Erkenntnisfähigkeit des Täters beeinträchtigt ist (vgl. BGH in NStZ-RR 2010, 214, 215), sind hier nicht gegeben.