Rechtsprechung
BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 1 BGB
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen hinsichtlich des allgemeinen Emittentenrisikos - IWW
§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2b ZPO, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Grenzen der Aufklärungspflicht des Anlageberaters über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb von Zertifikaten
- rewis.io
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen hinsichtlich des allgemeinen Emittentenrisikos
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WpHG § 2 Abs. 3 S. 2
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankzertifikate, Emittentenrisiko - und die Aufklärungspflicht der Bank
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erwerb von Zertifikaten und die Aufklärungspflicht der Bank
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erwerb von Zertifikaten und die Aufklärungspflicht der Bank
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Grenzen der Aufklärungspflicht des Anlageberaters über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb von Zertifikaten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2012 - 10 O 463/10
- OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 3 U 92/12
- BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13
Papierfundstellen
- WM 2015, 1055
Wird zitiert von ... (10)
- LG München I, 06.04.2020 - 3 O 909/19
Anspruch auf Kopien personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer …
Ausgehend vom jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsschatz ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Anleger dann nicht aufklärungsbedürftig, wenn er bereits über ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen mit vergleichbaren Geschäften verfügt und dies seinem Gegenüber bekannt ist (u.a. BGH, Urteil vom 27.12.2012 - XI ZR 384/11; BGH, Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 202/13). - OLG Frankfurt, 27.09.2017 - 23 U 146/16
Schiffsfonds: Haftung der beratenden Bank wegen Verletzung der Pflicht zur …
Durch die Übergabe von schriftlichem Informationsmaterial wird für einen Anleger auch hinreichend deutlich, dass dieses der - ergänzenden - Aufklärung und Beratung für nachfolgende konkrete Anlagegeschäfte dienen soll, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf bestimmte Seiten der schriftlichen Informationen und einer Aufforderung zu deren Lektüre bedarf (BGH WM 2015, 1055 [BGH 24.02.2015 - XI ZR 202/13] m.w.N.).Soweit es um die Erfüllung der Aufklärungspflicht des Beraters geht, wird durch die Übergabe von schriftlichem Informationsmaterial hinreichend deutlich, dass diese Informationen der ergänzenden Aufklärung und Beratung für nachfolgende konkrete Anlagegeschäfte dienen soll, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf bestimmte Seiten der schriftlichen Informationen und einer Aufforderung zu deren Lektüre bedarf (BGH WM 2015, 1055 [BGH 24.02.2015 - XI ZR 202/13] ).
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Berater später - ausdrücklich oder konkludent - den Eindruck erweckt hätte, den Anleger im Rahmen der Empfehlung erschöpfend mündlich aufgeklärt und beraten zu haben (BGH WM 2015, 1055 [BGH 24.02.2015 - XI ZR 202/13] ).
- BGH, 23.02.2021 - XI ZR 191/17
Prospekthaftung der anlageberatenden Bank: Falsche Angaben zu Kfz-Stellplätzen …
a) Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass zwischen den Parteien (stillschweigend) ein Beratungsvertrag geschlossen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 …und vom 20. Februar 2018 - XI ZR 65/16, BKR 2018, 338 Rn. 19) und dass die Beklagte als beratende Bank ihre Aufklärungspflichten auch durch die rechtzeitige Übergabe eines Verkaufsprospekts erfüllen kann (…vgl. Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 20 f. und vom 24. Mai 2015 - XI ZR 202/13, WM 2015, 1055 Rn. 27).
- OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15
Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger- …
Auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage kann allerdings eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn der Berater im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11 -, Rn. 21, juris; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10; BGH, Urteil vom 14.04.2011, XI ZR 27/10, NJW-RR 2011, 1139; 24; BGH, Entscheidung vom 24.04.2014, III ZR 389/12 - BKR 2014, 504; BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - XI 202/13 - WM 2015/1055) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004 - I-4 U 177/03 - VersR 2005, 62, 63). - OLG Frankfurt, 29.04.2019 - 23 U 117/18
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Anteilen an geschlossenem …
Durch die Übergabe von schriftlichem Informationsmaterial wird für einen Anleger auch hinreichend deutlich, dass dieses der - ergänzenden - Aufklärung und Beratung für nachfolgende konkrete Anlagegeschäfte dienen soll, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf bestimmte Seiten der schriftlichen Informationen und einer Aufforderung zu deren Lektüre bedarf (BGH WM 2015, 1055 m.w.N.). - OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
Beratungspflichten bei Abschluss eines Swap-Vertrag
Vergegenwärtigt er sich dieses Wissen im Zeitpunkt der konkreten Anlageentscheidung nicht, so geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urt. v. 24.2.2015, XI ZR 202/13 Rn.24). - OLG München, 14.03.2016 - 19 U 1095/15
Anlageberatung bei Zins- und Währungsswap-Geschäften
Die rechtzeitige Übergabe von schriftlichem Informationsmaterial ist zur Erfüllung der Aufklärungspflichten der Beklagten ausreichend (so auch BGH, Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 202/13, WM 2015, 1055 Rn 27 m.w.N.). - OLG Hamburg, 03.05.2022 - 2 Kap 1/21
MPC Global Maritime Opportunity Private Placement GmbH & Co. KG: …
Anderes folgt auch nicht aus der von den Musterbeklagten angeführten Entscheidung des BGH vom 24.2.2015, XI ZR 202/13. - LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im …
Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH zum generellen Gegenparteirisiko bei Zertifikaten betreffen Beratungssachverhalte und sind nicht auf den vorliegenden Sachverhalt zu übertragen (BGH, Urteile vom 27.11.2012 - XI ZR 384/11 und vom 24.02.2015 - XI ZR 202/13). - LG Lübeck, 13.04.2017 - 3 O 319/15
Verjährung im Kapitalanlagerecht
Die konkrete Falschangabe der Bank zur Höhe der vereinnahmten Rückvergütung kann dabei ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2015 - XI ZR 202/13 -, VuR 2015, 347, Juris Rn. 49; Grüneberg, BKR 2015, 485, 488).