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   BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18   

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https://dejure.org/2021,5896
BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 (https://dejure.org/2021,5896)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen sind außergerichtliche Kosten der beauftragenden Partei; Keine Erstattung dieser Kosten durch Prozessvergleich vereinbarten ...

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstandenen Kosten bei durch Prozessvergleich vereinbarter Kostenaufhebung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Handwerkerkosten für Gutachterbegleitung im Prozessvergleich

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen sind außergerichtliche Kosten der beauftragenden Partei; Keine Erstattung dieser Kosten durch Prozessvergleich vereinbarten ...

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstandenen Kosten bei durch Prozessvergleich vereinbarter Kostenaufhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen sind nicht erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen - und die Kosten der Parteien für die Vor- und Nachbereitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handwerkerkosten zur Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen sind nicht erstattungsfähig! (IBR 2021, 276)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 91 Abs 1; ZPO § 92 Abs 2 Nr 1; GKG KV Nr 1812
    Zur Frage der Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens. Die Beklagte hatte beantragt, die Kosten für die Vorbereitung der gerichtlich angeordneten Ortstermine mit einem Sachverständigen festzusetzen. Das Verfahren endete ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1400
  • MDR 2021, 647
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.06.2015 - 10 AZB 17/15

    Kostenfestsetzungsbeschluss - materiell-rechtliche Einwendungen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 Rn. 7 m.w.N., NJW 2014, 2287).

    Es kann daher dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen ein nicht im Wortlaut des Vergleichs zum Ausdruck kommender Parteiwille durch (ergänzende) Auslegung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens überhaupt zu ermitteln wäre (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8).

  • OLG Koblenz, 21.05.2004 - 14 W 356/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Partei zur Vorbereitung eines gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 539/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von materiell-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Die Klärung komplizierter materiell-rechtlicher Fragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 10 AZB 17/15, NJW 2015, 2606, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11 Rn. 7 m.w.N., NJW 2014, 2287).
  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur, das der Rechtstradition folgt und auch in § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO Eingang gefunden hat (vgl. näher dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - V ZB 44/02, BGHZ 154, 351, juris Rn. 12 ff.; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 92 Rn. 1; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 92 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 5 W 397/04

    Vorbereitende Grabungen sind keine Kosten des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Danach sind Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, nicht den Gerichtskosten, sondern den außergerichtlichen Kosten der Partei zuzuordnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 14 W 356/04, MDR 2004, 1025, Rn. 4 f., sowie Beschluss vom 28. Juni 2004 - 5 W 397/04, NZBau 2004, 556, 556 f.; MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 149).
  • OLG Hamm, 28.04.1989 - 23 W 152/89
    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18
    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - VII ZB 55/18 Rn. 11, BauR 2021, 1006; Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 Rn. 9, NJW 2017, 1887; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 3/12 Rn. 14, MDR 2014, 800; Urteil vom 8. Dezember 1999 - I ZR 101/97, NJW-RR 2001, 614, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG München, 04.04.2023 - 11 W 294/23

    Kostenfestsetzung: Einholung eines Privatgutachtens während laufender

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist knapp, bündig und formal ausgestaltet und auf Praktikabilität und Effektivität hin angelegt; es ist auf einfache Fragen des Kostenrechts zugeschnitten und die Klärung streitiger Tatsachen bzw. komplizierterer Rechtsfragen ist in diesem Verfahren weder vorgesehen noch möglich (z.B. BGH, Beschl. v. 24.02.2021 - VII ZB 55/18 Tz 11; Beschl. v. 13.10.2011 - V ZB 290/10; Beschl. v. 14.05.2014 - XII ZB 539/11 Tz 7; ausführlich Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl., § 104 Rn. 1, 3, 8).
  • OLG Hamm, 10.07.2020 - 25 W 80/20

    Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines

    Der Senat hat die Parteien unter Verweis auf einen früheren Senatsbeschluss (25 W 106/18), gegen den die Rechtsbeschwerde bei dem BGH (VII ZB 55/18) anhängig ist, darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde der Kläger begründet sein dürfte, weil die notwendigen Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO auch Kosten umfassten, die dem Kostengläubiger für die Vorbereitung einer durch das Gericht angeordneten Beweisaufnahme entstanden seien.
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