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   BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21   

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https://dejure.org/2022,6954
BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21 (https://dejure.org/2022,6954)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - V ZB 59/21 (https://dejure.org/2022,6954)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - V ZB 59/21 (https://dejure.org/2022,6954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den ehemaligen Verwalter wegen nicht beigetriebener Hausgelder; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unrichtige Rechtsbelehrung über das Berufungsgericht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung beim falschen Gericht eingereicht: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich; §§ 233 ZPO, 72 GVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den ehemaligen Verwalter wegen nicht beigetriebener Hausgelder; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung hilft nur Wiedereinsetzung in vorigen Stand

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung hilft nur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (IMR 2023, 39)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 805
  • NZM 2022, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Dies verletzt dessen Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 5 mwN).

    Das gilt auch für einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 15).

    Der die Berufung verwerfende Beschluss wird mit der Wiedereinsetzung gegenstandslos (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 18).

  • BGH, 22.10.2020 - V ZB 45/20

    Wohnungseigentumssache: Verweisung des Rechtsstreits auf Antrag an das zuständige

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Vielmehr ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 4 mwN).

    Dem unverschuldeten Rechtsirrtum wird dadurch Rechnung getragen, dass die Fristversäumnis durch erneute Berufungseinlegung bei dem zuständigen Gericht verbunden mit einem Antrag gemäß § 233 ZPO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behoben werden kann (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 7 mwN).

    Sie beginnen (§ 234 Abs. 2 ZPO) nämlich regelmäßig erst zu laufen, wenn das aufgrund der Rechtsmittelbelehrung angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 7), hier also mit Zugang des Schreibens vom 1. Juni 2021.

  • BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Berufungsgericht; Vertrauensschutz des

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Denn eine solche Rechtsmittelbelehrung ist regelmäßig nicht offenkundig in einer Weise fehlerhaft, dass sie - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt voraussetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermag (vgl. näher Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 12).

    Sie beginnen (§ 234 Abs. 2 ZPO) nämlich regelmäßig erst zu laufen, wenn das aufgrund der Rechtsmittelbelehrung angerufene Gericht auf seine Unzuständigkeit hinweist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20, NJW-RR 2021, 140 Rn. 7), hier also mit Zugang des Schreibens vom 1. Juni 2021.

  • BGH, 12.10.2018 - V ZR 291/17

    Auslegung des Nachteilsbegriffs i.R.d. Zustimmung des Einbaus eines Fensters in

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Dessen Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor, was der Senat als Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 7; Urteil vom 12. Oktober 2018 - V ZR 291/17, NJW-RR 2019, 460 Rn. 10).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Das Verfahren hätte sich dann ohne Eingreifen des Rechtsbeschwerdegerichts erledigt, und dessen spätere Entscheidung könnte den Beschwerdeführer nicht mehr besserstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Dessen Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor, was der Senat als Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 7; Urteil vom 12. Oktober 2018 - V ZR 291/17, NJW-RR 2019, 460 Rn. 10).
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 48/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei

    Auszug aus BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21
    Dass hiernach eine Berufung in einer Urheberrechtsstreitsache (vgl. § 105 UrhG) fristwahrend auch bei einem nach der Zuständigkeitskonzentration unzuständigen Berufungsgericht eingelegt werden kann, beruht auf den Besonderheiten des Urheberrechts (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 48/17, NJW 2018, 3720 Rn. 14 f.) und lässt sich nicht verallgemeinern.
  • BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22

    Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

    a) Da der Rechtsstreit im Jahr 2019 und damit vor dem am 1. Dezember 2020 erfolgten Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) anhängig geworden ist, finden gemäß Art. 1, 4, 18 WEMoG, § 48 Abs. 5 WEG noch die bisherigen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und damit § 43 Nr. 1 bis 6 WEG aF Anwendung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24. Februar 2022 - V ZB 59/21, NJW-RR 2022, 805 Rn. 8).
  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 4/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in

    a) Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, auf die Anhörungsrüge der Beklagten hin das Verfahren fortzuführen, ist vom Rechtsbeschwerdegericht daraufhin zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, WM 2016, 2147 Rn. 8 ff. und Beschluss vom 24. Februar 2022 - V ZB 59/21, NJW-RR 2022, 805 Rn. 7 mwN).
  • AG Mainz, 09.01.2023 - 73 C 14/22

    Verwalter zur Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen berechtigt?

    In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen auch Ansprüche gegen einen früheren Verwalter (BGH NJW-RR 2022, 805 Rn. 14).
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