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   BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53   

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https://dejure.org/1953,4576
BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53 (https://dejure.org/1953,4576)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1953 - 1 StR 131/53 (https://dejure.org/1953,4576)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1953 - 1 StR 131/53 (https://dejure.org/1953,4576)
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  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
    Die Schöffen hätten daher zu Beginn des Geschäftsjahres 1952 neu vereidigt werden müssen (BGHSt 3, 175 und 1 StR 90/53 vom 10. März 1953, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 90/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
    Die Schöffen hätten daher zu Beginn des Geschäftsjahres 1952 neu vereidigt werden müssen (BGHSt 3, 175 und 1 StR 90/53 vom 10. März 1953, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
    Aus der Tatsache, dass Frau K. die Auskunft über ehewidrige Beziehungen zum Angeklagten verweigerte (§ 55 StPO), durfte die Strafkammer dem Angeklagten nachteilige Schlüsse ziehen (RGSt 55, 20, BGHSt 2, 351, 353 f).
  • RG, 15.10.1931 - II 1015/31

    Ist in der Hauptverhandlung wegen Zeugenmeineids das über die falsche Aussage

    Auszug aus BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
    Bemerkt sei jedoch, dass die Verlesung der Niederschriften über die Aussagen, die der Angeklagte als Zeuge vor dem Landgericht erstattete, durchaus zulässig war und keineswegs, wie die Revision geltend macht, die §§ 250, 251 StPO verletzte (§ 249 StPO, RGSt 65, 420; RG in JW 1938, S 3138, S 3103 Nr. 4).
  • RG, 17.11.1933 - 4 D 196/33

    Muß ein Schöffe, der auf Grund des Reichsgesetzes v. 7. April 1933 (RGBl. I S.

    Auszug aus BGH, 24.03.1953 - 1 StR 131/53
    Die Strafkammer war des halb nicht vorschriftsmässig besetzt (RGSt 67, 362, 364), Dieser unbedingte Revisionsgrund (§ 338 Nr. 1 StPO) nötigt zur Aufhebung des Urteils, ohne dass auf die übrigen Rügen eingegangen werden muss.
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