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   BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76   

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https://dejure.org/1976,6993
BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76 (https://dejure.org/1976,6993)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - 3 StR 41/76 (https://dejure.org/1976,6993)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - 3 StR 41/76 (https://dejure.org/1976,6993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung - Ablehnung eines Beweisantrags - Notwendigkeit der Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen ist nun zwar grundsätzlich Sache des Tatrichters; er bedarf zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen in der Regel selbst dann nicht der Hilfe eines Sachverständigen, wenn es sich um geschlechtliche Vorgänge handelt und der Zeuge im Jugendalter steht (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76
    In solchen Fällen kann der Tatrichter auf die Unterstützung durch einen Sachverständigen verzichten, wenn er selbst mit der eigentümlichen seelischen Verfassung Jugendlicher vertraut ist (etwa auf Grund langer richterlicher Erfahrungen in Jugend- und Jugendschutzsachen) oder wenn die Aussage in anderen Umständen gewichtige Unterstützung findet (BGHSt 7, 82, 85).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76
    Entscheidend sind die Eigenart und die besondere Gestaltung des Falles (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 - sowie BGH NJW 1961, 1636; weitere Nachweise bei Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO, 22. Aufl. Anm. III 3 e zu § 244).
  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76
    Entscheidend sind die Eigenart und die besondere Gestaltung des Falles (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 - sowie BGH NJW 1961, 1636; weitere Nachweise bei Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO, 22. Aufl. Anm. III 3 e zu § 244).
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