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   BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76   

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BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76 (https://dejure.org/1976,8448)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - 3 StR 85/76 (https://dejure.org/1976,8448)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76 (https://dejure.org/1976,8448)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Hinzuziehung anderer Personen zur Ermöglichung der Rettung des Lebens des Opfers

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76
    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils zwar einen Totschlagsversuch begangen, kann aber hierfür nicht bestraft werden, weil er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert hat, indem er andere Personen hinzuzog, die das zur Rettung des Lebens seiner Ehefrau Erforderliche tun sollten und auch getan haben (§ 24 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; so schon zum alten Recht RGSt 15, 44, 45-46 und BGH NJW 1973, 632).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts - Straflosigkeit durch tätige Reue -

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76
    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils zwar einen Totschlagsversuch begangen, kann aber hierfür nicht bestraft werden, weil er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert hat, indem er andere Personen hinzuzog, die das zur Rettung des Lebens seiner Ehefrau Erforderliche tun sollten und auch getan haben (§ 24 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; so schon zum alten Recht RGSt 15, 44, 45-46 und BGH NJW 1973, 632).
  • RG, 12.12.1886 - 2693/86

    1. Kommt bei Abwendung des zur Vollendung einer Strafthat gehörigen Erfolges als

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76
    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils zwar einen Totschlagsversuch begangen, kann aber hierfür nicht bestraft werden, weil er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert hat, indem er andere Personen hinzuzog, die das zur Rettung des Lebens seiner Ehefrau Erforderliche tun sollten und auch getan haben (§ 24 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; so schon zum alten Recht RGSt 15, 44, 45-46 und BGH NJW 1973, 632).
  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung -

    Daneben besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75, vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76, vom 30. März 1977 - 2 StR 587/76; Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Nach diesen Feststellungen hat der Angeklagte durch sein Verhalten, indem er unverzüglich andere Personen hinzugezogen hat, die das Leben seines Opfers retten sollten und tatsächlich gerettet haben, die Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; Beschlüsse vom 24. Mai 1977 - 5 StR 274/77 und vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
  • BGH, 21.04.1977 - 2 StR 101/77

    Strafausschluss bei freiwilliger und ernsthafter Vollendungsverhinderung eines

    Insoweit ist die Vorschrift des § 24 Abs. 1 StGB n.F. gegenüber dem noch zur Tatzeit maßgeblichen alten Rechtszustand milder (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Beschluß vom 21. November 1975 - 2 StR 649/75 - BGH, Beschluß vom 24. März 1976 - 3 StR 85/76 - BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - 3 StR 15/77 -).
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