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   BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94   

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https://dejure.org/1994,6220
BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94 (https://dejure.org/1994,6220)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - 4 StR 133/94 (https://dejure.org/1994,6220)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - 4 StR 133/94 (https://dejure.org/1994,6220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsreihenfolge - Umkehr - Strafvollzug - Maßregelerfolg - Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Gerade bei hohen Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Betroffenen schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er in der Strafanstalt an der Verwirklichung des Vollzugszieles der Strafe im gebotenen Maße mitarbeiten kann (vgl. BGHSt 37, 160).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Die Bestimmung sieht keine generelle Ausnahme für langfristige Freiheitsstrafen vor (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 6).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Nur wenn überzeugende Gründe vorliegen (vgl. BGH NStZ 1986, 428), kann für ein Abweichen von der Vollzugsreihenfolge sprechen, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Nur wenn überzeugende Gründe vorliegen (vgl. BGH NStZ 1986, 428), kann für ein Abweichen von der Vollzugsreihenfolge sprechen, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 9).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Richtschnur hierbei ist das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden (BGH NStZ 1986, 524; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 67 Rdn. 47).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, daß nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers möglichst umgehend begonnen werden soll, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4).
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