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   BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95   

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https://dejure.org/1998,1737
BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95 (https://dejure.org/1998,1737)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1998 - X ZR 39/95 (https://dejure.org/1998,1737)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1998 - X ZR 39/95 (https://dejure.org/1998,1737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 Abs. 1, § 3
    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen bekannten Stoff

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1657
  • GRUR 1998, 1003
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Denn entgegen der bis 1978 geltenden Rechtslage sind die Patentansprüche nicht mehr nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung dessen, was vom Schutzbereich des Patents umfaßt ist (vgl. § 14 Satz 1 PatG; ferner BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 106, 84, 94 - Schwermetalloxidationskatalysator; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.01.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 331 ff. - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Denn entgegen der bis 1978 geltenden Rechtslage sind die Patentansprüche nicht mehr nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung dessen, was vom Schutzbereich des Patents umfaßt ist (vgl. § 14 Satz 1 PatG; ferner BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 106, 84, 94 - Schwermetalloxidationskatalysator; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.01.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 331 ff. - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Hierfür ist nicht erforderlich, daß der Durchschnittsfachmann im Patentanspruch so genaue und ins einzelne gehende Angaben über die bei der Nacharbeitung der Lehre des Streitpatents einzuhaltenden Bedingungen erhält, daß er sofort und ohne jeden Fehlschlag das gewünschte Ergebnis erreicht (vgl. BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; BGH GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle), es genügt, wenn der Patentanspruch dem Fachmann in Verbindung mit der Beschreibung die entscheidende Richtung angibt, wie er vorzugehen hat, damit er das gewünschte Ergebnis erreichen kann.
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Wie der Senat in der Entscheidung "Formstein" (BGHZ 98, 12, 18 ff.) im einzelnen dargelegt hat, kommt der Fassung der Patentansprüche nach geltendem Recht eine erheblich größere Bedeutung als früher zu.
  • BGH, 14.01.1992 - X ZR 124/89

    Gegenstand patentgemäßer Lehre bei Produktzusammensetzung

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Ein bekannter Stoff wird nicht dadurch zu einem neuen Stoff, daß ein neuer (und möglicherweise als solcher erfinderischer) Weg zu seiner Herstellung oder Auswahl aufgezeigt wird, wie sich schon aus § 139 Abs. 3 Satz 1 PatG ergibt (vgl. auch BGH, Urt. v. 14.01.1992 - X ZR 124/89, GRUR 1992, 375 ff. - Tablettensprengmittel).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Es ist zwar zulässig, einen auf ein Erzeugnis gerichteten Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren auf eine bestimmte Art der Verwendung dieses Erzeugnisses zu beschränken, wenn diese Verwendung in der Patentschrift offenbart ist (BGH, Urt. v. 17.09.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 ff. - Abschlußblende).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Denn entgegen der bis 1978 geltenden Rechtslage sind die Patentansprüche nicht mehr nur der Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung dessen, was vom Schutzbereich des Patents umfaßt ist (vgl. § 14 Satz 1 PatG; ferner BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; BGHZ 106, 84, 94 - Schwermetalloxidationskatalysator; vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.01.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 331 ff. - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95
    Hierfür ist nicht erforderlich, daß der Durchschnittsfachmann im Patentanspruch so genaue und ins einzelne gehende Angaben über die bei der Nacharbeitung der Lehre des Streitpatents einzuhaltenden Bedingungen erhält, daß er sofort und ohne jeden Fehlschlag das gewünschte Ergebnis erreicht (vgl. BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; BGH GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle), es genügt, wenn der Patentanspruch dem Fachmann in Verbindung mit der Beschreibung die entscheidende Richtung angibt, wie er vorzugehen hat, damit er das gewünschte Ergebnis erreichen kann.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Der hiermit angesprochene Fachmann ist nicht mit einer tatsächlich existierenden Person gleichzusetzen, weil Patentschriften sich an alle Fachleute richten (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

    Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
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