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   BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02   

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https://dejure.org/2005,4058
BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02 (https://dejure.org/2005,4058)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2005 - I ZR 196/02 (https://dejure.org/2005,4058)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2005 - I ZR 196/02 (https://dejure.org/2005,4058)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Artikel 29 des Warschauer Abkommens (WA) als lex specialis zu den nationalen Verjährungsvorschriften; Ausschlussfrist in Artikel 29 des Warschauer Abkommens; Autonome Auslegung des Warschauer Abkommens; Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die alleinige Geltung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationales Frachtrecht: Keine Geltung nationaler Verjährungsregelungen neben dem Warschauer Abkommen

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    WA 1929 Art. 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WA 1929 Art. 29
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frachtrecht - Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1122
  • MDR 2005, 1178
  • BB 2005, 625
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1958 - VII ZR 96/57

    Ausschlußfristen im Luftbeförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02
    Die Vorschrift des Art. 29 WA enthält eine Ausschlußfrist (vgl. BGHZ 27, 101, 106; 84, 101, 108).
  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80

    Schadensersatz nach Warschauer Abkommen

    Auszug aus BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02
    Die Vorschrift des Art. 29 WA enthält eine Ausschlußfrist (vgl. BGHZ 27, 101, 106; 84, 101, 108).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Eine kürzere nationale Verjährungsregelung kommt dagegen gegenüber einer längeren Ausschlussfrist nach einem internationalen Übereinkommen grundsätzlich nicht zur Anwendung (vgl. zu Art. 29 WA 1955 BGH, Urt. v. 24.3.2005 - I ZR 196/02, TranspR 2005, 317).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03

    Wahrung der Klagefrist nach dem Warschauer Abkommen durch Streitverkündung

    a) Die Vorschrift des Art. 29 Abs. 1 WA enthält keine Verjährungs-, sondern eine Ausschlussfrist (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.2005 - I ZR 196/02, TranspR 2005, 317 m.w.N.).

    bb) Die Verhandlungen zur Schaffung der Ausschlussfrist des Art. 29 WA belegen zudem, dass es den beteiligten Vertragsstaaten, die ursprünglich noch eine detaillierte Verjährungsregelung unter teilweiser Anwendung der Bestimmungen der lex fori erwogen hatten, mit der Schaffung der Ausschlussfrist darum ging, die Frist zur Wahrung der Rechte des Geschädigten zu vereinheitlichen und einer Zersplitterung über unterschiedliche nationale Verjährungsvorschriften entgegenzuwirken (BGH TranspR 2005, 317; MünchKomm.HGB/Kronke, WA Art. 29 Rdn. 1 m.w.N.).

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