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   BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05   

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https://dejure.org/2006,5664
BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließungsgrund eines Richters nach § 22 Strafprozessordnung (StPO) wegen vorangegangener Befassung mit demselben Strafverfahren im Rahmen einer anderweitigen Tätigkeit; Voraussetzung eines Ablehnungsgesuches im Sinne von § 24 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 22; ; StPO § 22 Nr. 4; ; StPO § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 22 Nr. 4 § 24 Abs. 2
    Ausschluss und Befangenheit bei früherer Tätigkeit des Richters im Justizministerium (Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 33
  • NStZ-RR 2008, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • RG, 28.01.1936 - 1 D 920/35

    1. Ist von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wer vor und bei Erhebung

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 378/10

    Absoluter Revisionsgericht der Teilnahme einer ausgeschlossenen Richterin

    Er umfasst nach ständiger Rechtsprechung jedes amtliche Handeln in der Sache, das geeignet ist, den Sachverhalt zu erforschen oder den Gang des Verfahrens zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 1981 - 1 StR 711/81, NStZ 1982, 78 und vom 24. März 2006 - 2 StR 271/05, wistra 2006, 310 jeweils m.w.N.; vgl. auch Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 22 Rn. 29, 30).
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