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BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anspruch auf Geldentschädigung wegen hartnäckiger Bildrechtsverletzung nicht auf Wortberichterstattung übertragbar
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz im Zusammenhang mit der Beurteilung einer Erforderlichkeit der Zubilligung einer Geldentschädigung
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz im Zusammenhang mit der Beurteilung einer Erforderlichkeit der Zubilligung einer Geldentschädigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07
- OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03
Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08
Eine Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und dem von der Nichtzulassungsbeschwerde zitierten Urteil des KG (ZUM-RD 2004, 10) besteht nicht. - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - VI ZR 161/08
Die Erforderlichkeit der Zubilligung einer Geldentschädigung ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. Senatsurteil BGHZ 160, 298, 306 f. m.w.N.).
- OLG Hamburg, 28.05.2019 - 7 U 131/16
Hartnäckige Verletzung der Bildrechte der Ehefrau eines Prominenten bei …
Dem Urteil des Kammergerichts liegt der Sonderfall zugrunde, dass eine Jugendliche durch eine Vielzahl von Bildveröffentlichungen mit Textbeiträgen gegen ihren Willen zu einer Person des öffentlichen Lebens aufgebaut werden sollte (vgl. BGH, Beschl. v. 24.3.2009 - VI ZR 161/08 -, juris).